Hochzeit und Steuer: ein umfassender Leitfaden

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Nach der Hochzeit verändert sich vieles. Sie sind jetzt nicht nur ein Ehepartner, sondern tragen möglicherweise auch einen anderen Nachnamen. Ihre Dokumente müssen geändert werden. Eine Trauung hat zudem Einfluss auf Ihren Status beim Finanzamt. Dieser Beitrag beschäftigt sich mit den steuerlichen Änderungen nach der Hochzeit. Er erklärt das Ehegattensplitting und wie Sie Ihre Hochzeitskosten in der nächsten Steuererklärung geltend machen können. Alles zum Thema Hochzeit und Steuer finden Sie hier!

Hochzeit und Steuer: die steuerlichen Auswirkungen von Hochzeiten in Deutschland 

Rechner und Geld

Heiraten geht weit über das Austauschen von Ringen und das Versprechen von ewiger Liebe hinaus. Es hat auch erhebliche steuerliche Auswirkungen, die sowohl Vorteile als auch Nachteile mit sich bringen können. In Deutschland können diese Änderungen erheblich sein und das finanzielle Leben eines Paares stark beeinflussen. 

Sobald Sie den Bund fürs Leben schließen, ändert sich Ihr Steuerstatus. In Deutschland werden Sie nicht länger als einzelne steuerpflichtige Person betrachtet, sondern als Teil eines steuerlichen Verbands, der als „Ehegatten“ oder „Lebenspartner“ bekannt ist. Dies bedeutet, dass Sie die Möglichkeit haben, Ihre Steuerklasse zu ändern und möglicherweise von Vorteilen wie dem Ehegattensplitting zu profitieren. 

Der Einfluss der Heirat auf Ihre Steuersituation hängt jedoch von einer Reihe von Faktoren ab, darunter Ihr Einkommen, das Einkommen Ihres Partners, ob Sie Kinder haben und ob Sie beide arbeiten. Es ist daher wichtig, die verschiedenen steuerlichen Aspekte der Heirat zu verstehen, um fundierte Entscheidungen treffen zu können. 

Steuerklassen nach der Hochzeit: Wählen Sie die beste Option für Ihre Ehe 

Die Entscheidung, welche Steuerklasse Sie als verheiratetes Paar in Deutschland wählen sollten, ist ein wichtiger Schritt. Es gibt hierzulande sechs verschiedene Steuerklassen, die jeweils für verschiedene Arten von Steuerzahlern vorgesehen sind.  

Steuerklassen im Überblick

  • Steuerklasse I: für ledige, geschiedene oder verwitwete Personen ohne Kinder. 
  • Steuerklasse II: Für ledige, geschiedene oder verwitwete Personen mit Kindern, die Anspruch auf einen Alleinerziehenden-Entlastungsbetrag haben. 
  • Steuerklasse III: Für verheiratete Personen, wenn der Ehepartner entweder keine Einkünfte hat, in Steuerklasse V ist oder wenn beide Ehepartner in Steuerklasse IV sind und einer der Ehepartner den Faktorverfahren wählt. 
  • Steuerklasse IV: Für verheiratete Personen, bei denen beide Ehepartner Einkünfte haben und beide im Inland leben. 
  • Steuerklasse V: Für den Ehepartner, der im Vergleich zum in Steuerklasse III eingestuften Ehepartner das geringere Einkommen hat. 
  • Steuerklasse VI: Für Personen mit Einkünften aus mehr als einem Arbeitsverhältnis. 

Nach der Heirat haben Sie die Möglichkeit, Ihre Steuerklasse zu ändern. Standardmäßig werden beide Ehepartner in die Steuerklasse IV eingestuft. Sie haben jedoch die Möglichkeit, in die Steuerklassen III und V oder in die Steuerklassenkombination IV/IV mit Faktor zu wechseln. Die Wahl hängt weitgehend von den relativen Einkommen der Ehepartner ab. 

Vor- und Nachteile der Steuerklassenkombination nach der Hochzeit

Bevor Sie sich entscheiden, sollten Sie die Vor- und Nachteile jeder Steuerklassenkombination bedenken. Hier sind einige Punkte, die Sie beachten sollten: 

  • Steuerklasse III/V: Diese Kombination ist oft vorteilhaft, wenn ein Ehepartner deutlich mehr verdient als der andere. Der besser Verdienende (in Klasse III) profitiert von geringeren Steuerabzügen, während der geringer Verdienende (in Klasse V) höhere Abzüge hat. Bedenken Sie jedoch, dass diese Kombination zu einer Nachzahlung führen kann, wenn der in Klasse V eingestufte Ehepartner mehr als 10 % des Gesamteinkommens beisteuert. 
  • Steuerklasse IV/IV: Diese Kombination wird oft gewählt, wenn beide Ehepartner ähnlich hohe Einkommen haben. Hier haben beide die gleichen Steuerabzüge, und es ist weniger wahrscheinlich, dass es zu einer Steuernachzahlung kommt. 
  • Steuerklasse IV/IV mit Faktor: Dies ist eine Variation der Steuerklasse IV, bei der die Steuerabzüge genauer an die individuellen Einkommen der Ehepartner angepasst werden. 

Ihre Entscheidung für eine Steuerklasse hat keinen Einfluss auf Ihre endgültige Steuerschuld, da diese in der jährlichen Einkommensteuererklärung ermittelt wird.  

Beispiel zur Steuerklassenwahl von Verheirateten 

Angenommen, wir haben ein Ehepaar.

  • Der Mann verdient voraussichtlich 4.000 EUR pro Monat (48.000 EUR pro Jahr)
  • Die Frau verdient voraussichtlich 2.000 EUR pro Monat (24.000 EUR pro Jahr)  

Die Lohnsteuerabzüge nach Steuerklasse IV betragen für den Mann 680 EUR pro Monat (8.160 EUR pro Jahr) und für die Frau 125 EUR pro Monat (1.500 EUR pro Jahr). Das ergibt eine Summe der Lohnsteuerabzüge des Ehepaares pro Jahr in Steuerklasse IV von 9.660 EUR (8.160 EUR + 1.500 EUR). 

Die voraussichtliche jährliche Einkommensteuer im Splittingverfahren bei einer Summe der Arbeitslöhne von 72.000 EUR wäre 8.600 EUR. 

Um den Faktor zu berechnen, setzen wir diese beiden Werte zueinander ins Verhältnis, also 8.600 EUR geteilt durch 9.660 EUR, was einen Faktor von 0,890 ergibt. 

Wenn wir nun diesen Faktor auf die monatlichen Lohnsteuerabzüge anwenden, erhalten wir für den Mann (612 EUR + 112,50 EUR) x 12 Monate = 8.694 EUR pro Jahr und für die Frau (112,50 EUR + 61,25 EUR) x 12 Monate = 2.085 EUR pro Jahr. Das ergibt eine Gesamtsumme der Lohnsteuer für das Ehepaar im Faktorverfahren von 10.779 EUR pro Jahr. 

Diese Summe entspricht ziemlich genau der voraussichtlichen Jahressteuerschuld im Splittingverfahren von 10.785 EUR, was bedeutet, dass das Ehepaar nur 6 EUR nachzahlen müsste. 

Würden sie hingegen die Steuerklassenkombination III/V wählen, hätte das Ehepaar einen Lohnsteuerabzug von 7.680 EUR und müsste daher 1.105 EUR nachzahlen. Bei der Kombination IV/IV wäre der Lohnsteuerabzug 9.660 EUR, was dazu führen würde, dass das Ehepaar am Jahresende eine Erstattung von 1.060 EUR erhalten würde. 

Diese Berechnung zeigt, wie das Faktorverfahren dazu beitragen kann, die Steuerlast eines Ehepaares genauer abzuschätzen und Überraschungen in Form von großen Nachzahlungen oder Rückerstattungen zu vermeiden. 

Hochzeit und Steuer: das Ehegattensplitting

Eines der wichtigsten steuerlichen Konzepte für verheiratete Paare in Deutschland ist das sogenannte Ehegattensplitting. Es ist ein Verfahren, das die Besteuerungsgrundlage für Ehepartner erheblich verändert und oft zu enormen Steuervorteilen führt. 

Im Kern bedeutet das Ehegattensplitting, dass das gemeinsame Einkommen von beiden Ehepartnern zur Hälfte aufgeteilt und jeder Hälfte der individuelle Steuersatz angewendet wird. Dies führt im Allgemeinen zu einer geringeren Gesamtsteuerlast, insbesondere wenn es einen erheblichen Unterschied zwischen den Einkommen der Ehepartner gibt. 

Die Berechnung des Ehegattensplittings erfolgt in mehreren Schritten: 

  • Zunächst wird das gesamte zu versteuernde Einkommen der Ehepartner addiert. 
  • Dieses kombinierte Einkommen wird dann halbiert. 
  • Auf diese halbierte Summe wird der individuelle Steuersatz angewendet. 
  • Die resultierende Steuer wird dann verdoppelt, um die endgültige Steuerschuld des Paares zu ermitteln. 

Zum Beispiel, wenn ein Ehepartner ein Einkommen von 60.000 EUR hat und der andere Partner 20.000 EUR verdient, würde das kombinierte Einkommen 80.000 EUR betragen. Halbiert ergibt das 40.000 EUR. Nach Anwendung des Steuersatzes auf die 40.000 EUR und Verdoppelung der resultierenden Steuer würde die endgültige Steuerschuld ermittelt. 

Die Vorteile des Ehegattensplittings sind vielfältig: 

  • Steuerersparnis: Das Ehegattensplitting kann zu erheblichen Steuerersparnissen führen, insbesondere wenn ein Ehepartner deutlich mehr verdient als der andere. 
  • Flexibilität: Es ermöglicht Paaren, flexibel zu entscheiden, ob und in welchem Umfang beide Partner arbeiten möchten, ohne dass sie durch ihre Steuerklasse eingeschränkt sind. 
  • Gleichheit: Es stellt sicher, dass alle Ehepaare, unabhängig von ihren individuellen Einkommen, gleich besteuert werden. 

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass das Ehegattensplitting nur für Paare gilt, die zusammen veranlagt werden. Paare, die sich für eine getrennte Veranlagung entscheiden, können dieses Verfahren nicht in Anspruch nehmen.  

Ferner hat das Ehegattensplitting in den vergangenen Jahren eine gewisse Kritik erhalten, insbesondere weil es traditionelle Ehearrangements fördert, bei denen einer der Partner nicht oder nur in geringem Umfang arbeitet. 

Hochzeit und Steuer: Was Sie in der Steuererklärung absetzen können und was nicht 

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Hochzeiten können teuer sein. Aber Sie fragen sich vielleicht, ob Sie einige dieser Kosten in Ihrer Steuererklärung geltend machen können. In Deutschland ist dies in der Regel nicht möglich, da Hochzeitskosten als persönliche Ausgaben gelten. Diese sind nicht abzugsfähig. Es gibt jedoch einige Ausnahmen, die es wert sind, in Betracht gezogen zu werden. 

Zu den Hochzeitskosten gehören alle Ausgaben, die im Kontext der Planung und Durchführung einer Hochzeit anfallen. Dazu zählen etwa: 

  • Kosten für die Location 
  • Catering und Getränke 
  • Dekoration 
  • Kleidung (Brautkleid, Anzug) 
  • Musik und Unterhaltung 
  • Hochzeitsringe 
  • Fotograf und Videograf 
  • Einladungen und Dankeskarten 
  • Flitterwochen 

Die meisten dieser Ausgaben können leider nicht von der Steuer abgesetzt werden. Aber es gibt einige spezielle Fälle, in denen Sie Ihre Hochzeitskosten geltend machen können: 

  • Bewirtungskosten: Wenn Sie aus beruflichen Gründen Kollegen oder Geschäftspartner zu Ihrer Hochzeit einladen, können Sie einen Teil der Bewirtungskosten als Betriebsausgaben oder Werbungskosten absetzen. Dabei müssen Sie jedoch beachten, dass das Finanzamt von Ihnen verlangen kann, den beruflichen Anlass der Bewirtung nachzuweisen. 
  • Reisekosten: Wenn Ihre Hochzeit an einem Ort stattfindet, der in direktem Zusammenhang mit Ihrer Arbeit steht (etwa, weil Sie oder Ihr Partner aus beruflichen Gründen dorthin umgezogen sind), können Sie unter Umständen Reise- und Übernachtungskosten als Werbungskosten geltend machen. 
  • Umzugskosten: Wenn Sie nach der Hochzeit umziehen, können Sie einige Umzugskosten steuerlich geltend machen. Dazu zählen etwa die Kosten für ein Umzugsunternehmen, Fahrt- und Verpflegungskosten sowie möglicherweise sogar die Kosten für einen Makler. 
  • Doppelte Haushaltsführung: Wenn Sie und Ihr Partner nach der Hochzeit aus beruflichen Gründen weiterhin getrennte Haushalte führen müssen, dürfen Sie die Kosten für die doppelte Haushaltsführung als Werbungskosten absetzen. 

Es ist wichtig, sich daran zu erinnern, dass die spezifischen Details und Grenzen für absetzbare Hochzeitskosten von Ihrem individuellen Steuerfall abhängen. Deshalb ist es immer ratsam, sich an einen Steuerberater zu wenden, um Ihre spezielle Situation zu besprechen und sicherzustellen, dass Sie alle verfügbaren Steuervorteile nutzen. 

Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen: Wie Sie Ihre Hochzeitskosten in Ihrer Steuererklärung geltend machen 

Beim Ausfüllen Ihrer Steuererklärung werden Sie wahrscheinlich auf die Begriffe „Sonderausgaben“ und „außergewöhnliche Belastungen“ stoßen. Obwohl diese Bezeichnungen etwas technisch klingen mögen, können sie tatsächlich einen erheblichen Einfluss auf Ihre Steuerschuld haben und dazu beitragen, die Kosten Ihrer Hochzeit zu verringern. 

  • Sonderausgaben sind Ausgaben, die nicht unmittelbar mit der Erzielung von Einkommen zusammenhängen, aber dennoch von der Steuer abgesetzt werden können. Dazu gehören unter anderem Beiträge zu bestimmten Versicherungen, Spenden an gemeinnützige Organisationen und Unterhaltszahlungen an den geschiedenen oder dauernd getrenntlebenden Ehegatten. 
  • Außergewöhnliche Belastungen sind unvermeidbare größere Ausgaben, die einem Steuerzahler im Vergleich zu anderen Steuerzahlern der gleichen Einkommensstufe, Vermögensverhältnisse und des gleichen Familienstandes zwangsläufig entstehen. Sie können ebenfalls von der Steuer abgesetzt werden, allerdings nur über einer bestimmten zumutbaren Belastungsgrenze, die je nach Einkommen, Familienstand und Anzahl der Kinder variiert. 

Leider fallen Hochzeitskosten in der Regel nicht unter die Kategorien Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen. Es gibt jedoch einige Ausnahmen, in denen bestimmte Kosten, die im Zusammenhang mit der Hochzeit entstanden sind, steuerlich geltend gemacht werden können: 

  • Unterhaltszahlungen: Wenn Sie nach einer Scheidung erneut heiraten, kann es sein, dass Sie Unterhalt an Ihren Ex-Partner zahlen müssen. Diese Zahlungen dürfen Sie als Sonderausgaben geltend machen. 
  • Umzugskosten: Wenn Sie aufgrund Ihrer Hochzeit umziehen müssen, können Sie die Umzugskosten eventuell als außergewöhnliche Belastungen absetzen. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn der Umzug aus beruflichen Gründen erfolgt. 
  • Kosten für die doppelte Haushaltsführung: Wie bereits erwähnt, können Sie die Kosten für eine doppelte Haushaltsführung, die aufgrund Ihrer Hochzeit entstehen, als Werbungskosten absetzen. 

Beachten Sie, dass die genauen Voraussetzungen und Grenzen für die Absetzbarkeit dieser Kosten von Ihrem individuellen Steuerfall abhängen. Es ist daher immer ratsam, sich an einen Steuerberater zu wenden, um Ihre spezielle Situation zu besprechen und sicherzustellen, dass Sie alle verfügbaren Steuervorteile nutzen. 

Steuerliche Aspekte bei der Scheidung: Was Sie wissen sollten 

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Eine Scheidung bringt nicht nur emotionale Belastungen mit sich, sondern auch erhebliche finanzielle und steuerliche Veränderungen. Es ist wichtig, diese Aspekte zu verstehen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden und Ihre finanzielle Situation bestmöglich zu managen. 

Wenn Sie sich scheiden lassen, ändert sich Ihre Steuersituation erheblich. Sie sind nicht länger als Ehepaar für steuerliche Zwecke anerkannt, sondern werden wieder als einzelne steuerpflichtige Person betrachtet. Das hat mehrere Konsequenzen: 

  • Steuerklasse: Nach der Scheidung wechseln Sie in der Regel zurück in die Steuerklasse I, es sei denn, Sie haben ein Kind und sind berechtigt, in die Steuerklasse II zu wechseln. Dies kann dazu führen, dass Sie einen höheren Lohnsteuersatz zahlen müssen. 
  • Ehegattensplitting: Sie können das Ehegattensplitting nicht mehr in Anspruch nehmen. Das bedeutet, dass Ihr Einkommen nicht mehr mit dem Ihres Ex-Partners kombiniert und dann halbiert wird, was zu einem höheren Steuersatz führen kann. 
  • Sonderausgaben: Unterhaltszahlungen an Ihren Ex-Partner können als Sonderausgaben geltend gemacht werden, allerdings nur bis zu einem Höchstbetrag von 13.805 Euro pro Jahr. Es ist wichtig zu beachten, dass Sie nur dann Unterhalt als Sonderausgaben absetzen können, wenn Ihr Ex-Partner dem zustimmt und den Betrag als Einkommen versteuert. 

Ein weiterer wichtiger Aspekt bei der Scheidung ist der Versorgungsausgleich. Hierbei handelt es sich um einen Ausgleich der während der Ehe erworbenen Ansprüche und Anwartschaften auf Versorgungsleistungen, wie Rentenansprüche. Im Falle einer Scheidung werden diese Ansprüche zwischen den Partnern ausgeglichen. 

Die steuerlichen Auswirkungen des Versorgungsausgleichs können komplex sein, da sie von der Art der Versorgungsleistungen und den individuellen Umständen abhängen. Im Allgemeinen gilt jedoch, dass Zahlungen im Rahmen des Versorgungsausgleichs nicht als Einkommen versteuert werden müssen und auch nicht als Sonderausgaben absetzbar sind. 

Angesichts der Komplexität dieser Fragen ist es immer ratsam, einen Steuerberater oder einen Anwalt für Familienrecht zu konsultieren, wenn Sie eine Scheidung in Betracht ziehen oder sich gerade in einem Scheidungsprozess befinden. Sie können Ihnen helfen, die steuerlichen Auswirkungen Ihrer Scheidung zu verstehen und die besten Entscheidungen für Ihre finanzielle Zukunft zu treffen. 

Steuerliche Aspekte bei der Hochzeit mit einem nicht-deutschen Partner: Das müssen Sie beachten

Die Hochzeit mit einem Partner, der nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, kann eine Reihe spezifischer steuerlicher Überlegungen mit sich bringen. Von der Steuerklasse bis hin zur Vermeidung der Doppelbesteuerung gibt es viele Faktoren, die Sie berücksichtigen müssen. 

Zunächst einmal ist die Wahl der Steuerklasse ein wichtiger Aspekt. Wenn Ihr Partner in Deutschland lebt und arbeitet, gelten die gleichen Regeln wie für deutsche Staatsbürger. Das bedeutet, dass Sie nach der Hochzeit automatisch in die Steuerklasse IV eingestuft werden und dann die Möglichkeit haben, Ihre Steuerklasse zu ändern, je nachdem, welche Option für Ihre spezielle Situation am vorteilhaftesten ist. 

Wenn Ihr Partner jedoch nicht in Deutschland lebt oder arbeitet, wird die Situation komplexer. In diesem Fall gelten Sie steuerlich als getrennt lebend, auch wenn Sie rechtlich verheiratet sind. Das bedeutet, dass Sie in der Steuerklasse I bleiben und das Ehegattensplitting nicht in Anspruch nehmen können. 

Hinzu kommt die Frage der Besteuerung im Falle eines Wohnsitzes im Ausland. Wenn Sie oder Ihr Partner in einem anderen Land leben, müssen Sie möglicherweise Steuern in beiden Ländern zahlen. Die genauen Regeln dafür hängen von den Steuergesetzen des jeweiligen Landes ab. 

Um die Doppelbesteuerung zu vermeiden, hat Deutschland mit vielen Ländern sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. Diese Abkommen legen fest, welches Land das Recht hat, Ihr Einkommen zu besteuern. Im Allgemeinen gilt: 

  • Wenn Sie in Deutschland leben und arbeiten, aber Ihr Ehepartner in einem anderen Land lebt, werden Sie in der Regel nur in Deutschland besteuert. 
  • Wenn Sie in einem anderen Land leben und arbeiten, aber Ihr Ehepartner in Deutschland lebt, können Sie in beiden Ländern besteuert werden. In diesem Fall können Sie jedoch oft eine Anrechnung der im Ausland gezahlten Steuern auf Ihre deutsche Steuerschuld beantragen. 

Es ist auf jeden Fall ratsam, eine Beratung durch einen Fachmann zu nutzen. Ansonsten könnte es sein, dass Sie zu viele Steuern bezahlen.  

Tipps und Ratschläge: Machen Sie das Beste aus Ihrer Hochzeitssteuerplanung 

Hochzeit und Steuern – das sind zwei Themen, die auf den ersten Blick wenig gemeinsam zu haben scheinen. Doch wie wir in diesem Artikel gesehen haben, gibt es eine Reihe wichtiger steuerlicher Aspekte, die Sie bei einer Hochzeit berücksichtigen sollten.  

Hier sind einige Ratschläge von Experten und häufige Fehler, die vermieden werden sollten: 

  • Informieren Sie sich frühzeitig: Beginnen Sie mit Ihrer Hochzeitssteuerplanung so früh wie möglich. Die Änderung Ihrer Steuerklasse, die Berücksichtigung des Ehegattensplittings und das Verstehen der steuerlichen Auswirkungen Ihrer Hochzeitsausgaben sind Dinge, die Zeit benötigen. 
  • Verstehen Sie die Regeln: Jedes Land hat seine eigenen steuerlichen Regeln und Bestimmungen. Stellen Sie sicher, dass Sie verstehen, wie diese Regeln in Ihrem speziellen Fall gelten. Das betrifft besonders Paare, bei denen nicht Beide die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder im Ausland leben. 
  • Berücksichtigen Sie alle Kosten: Viele Paare vergessen, dass nicht nur die offensichtlichen Kosten wie die für die Location oder das Catering zu den Hochzeitskosten gehören. Denken Sie auch an kleinere Posten wie Einladungen, Dankeskarten und Dekorationen. 
  • Holen Sie sich professionelle Hilfe: Die Steuergesetze können komplex sein, und Fehler können teuer sein. Ein Steuerberater kann Ihnen dabei helfen, alle Aspekte Ihrer Hochzeitssteuerplanung zu verstehen und sicherzustellen, dass Sie alle verfügbaren Steuervorteile nutzen. 

Als Checkliste für Ihre Hochzeitssteuerplanung sollten Sie: 

  • Überprüfen Sie Ihre Steuerklasse und erwägen Sie einen Wechsel, falls erforderlich. 
  • Prüfen Sie, ob Sie vom Ehegattensplitting profitieren könnten. 
  • Erfassen Sie alle Hochzeitskosten und prüfen Sie, ob einige davon steuerlich absetzbar sind. 
  • Berücksichtigen Sie die steuerlichen Auswirkungen eines Umzugs oder einer doppelten Haushaltsführung. 
  • Informieren Sie sich über eventuelle steuerliche Auswirkungen, wenn Sie oder Ihr Partner nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder im Ausland leben. 

Fazit: Machen Sie das Beste aus Ihrer Hochzeitssteuerplanung 

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass eine Hochzeit mehr ist als nur eine romantische Zeremonie. Sie ist auch ein wichtiger finanzieller und steuerlicher Meilenstein. Mit der richtigen Planung und Beratung stellen Sie sicher, dass Sie das Beste aus Ihrer Hochzeitssteuerplanung machen. Gleichzeitig vermeiden Sie unerwartete Steuerbelastungen. 

Eine Hochzeit ist ein Grund zum Feiern. Mit einer sorgfältigen Steuerplanung können Sie sicherstellen, dass Sie diesen besonderen Tag in vollen Zügen genießen können – ohne sich Sorgen um die steuerlichen Konsequenzen machen zu müssen. Wir wünschen Ihnen alles Gute für Ihren besonderen Tag und Ihre gemeinsame finanzielle Zukunft! 

Bitte beachten Sie, dass spezifische finanzielle oder steuerliche Beratung von einem qualifizierten Finanzberater oder Steuerberater eingeholt werden sollte. Der Inhalt des Artikels dient nur zur allgemeinen Information. 

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