Hochzeitsversicherung: notwendig oder Geldverschwendung?

Hochzeitsversicherung

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Gerade in den vergangenen Jahren mussten außerordentlich viele Hochzeiten abgesagt werden. Das lag an der weltweiten Corona-Pandemie und den damit verbundenen Lockdowns. Aber nicht nur bei übergriffigen Viren kann es zu einer Stornierung oder Verschiebung der Hochzeit kommen, sondern auch bei Trennung, Krankheit, Todesfällen in der Familie etc. Wird eine Heirat abgesagt oder verschoben, kommen dennoch enorme Kosten auf die Eheleute zu. Denn in der Regel sind Stornogebühren oder der komplette Betrag zu bezahlen. Um den finanziellen Schaden zu mindern, werden Hochzeitsversicherungen angeboten. Doch lohnt sich ein solches Investment überhaupt? 

Was ist eine Hochzeitsversicherung? 

Eine Hochzeitsversicherung funktioniert ähnlich wie eine Reiserücktrittskostenversicherung. Wenn eine Heirat aus einem bestimmten Grund abgesagt werden muss, dann erstattet die Versicherung die entstehenden Kosten.  

Im Durchschnitt zahlen deutsche Brautpaare zwischen 6.000 und 30.000 EUR für Ihre Hochzeit. Wenn dieses Geld aufgrund einer Stornierung oder Verschiebung ganz oder teilweise weg ist, dann hinterlässt das ein großes Loch im Portemonnaie. Um diesem Schaden entgegenzuwirken, schließen manche Brautpaare eine Hochzeitsversicherung ab.  

Wofür benötigen Brautpaare eine Hochzeitsversicherung? 

Manche Brautpaare entschließen sich dafür, eine Hochzeitsversicherung abzuschließen, weil immer das Risiko einer Stornierung der Trauung besteht. 

Je nachdem, zu welchem Zeitpunkt Sie Ihre Hochzeit absagen müssen, haben Sie bereits mehr oder weniger Serviceleistungen von den Dienstleistern gebucht. Beim Abschluss der Verträge wird in der Regel eine Anzahlung fällig.  

In den einzelnen Vereinbarungen mit den Dienstleistern sind die Stornobedingungen nachzulesen. Teilweise wird bei einer Absage die komplette Gebühr fällig, teilweise nur die Anzahlung einbehalten.  

Die Höhe der Kosten einer Hochzeitsstornierung hängt in der Regel davon ab, wie kurzfristig die Feier storniert wird. Je näher der Hochzeitstermin gerückt ist, desto mehr Vorleistungen haben die Beteiligten bereits erbracht, weshalb ein höherer Schaden entsteht.  

Die Hochzeitsversicherung übernimmt unter Umständen die anfallenden Kosten. Wann die Versicherung konkret einspringt, hängt vom individuellen Anbieter ab.  

Wer bietet Hochzeitsversicherungen an? 

Falls Sie sich für eine Hochzeitsversicherung interessieren, können Sie die einzelnen Angebote etwa bei den folgenden Dienstleistern nachsehen: 

Es existieren verschiedene Anbieter, die Hochzeiten absichern. Während die Angebote auf den ersten Blick gleich aussehen, unterscheiden sich die Versicherungen häufig in den Details. Deshalb sollten Sie sich ausführlich einlesen oder von einem Experten beraten lassen.  

Wann wird eine Hochzeitsversicherung idealerweise abgeschlossen? 

Die meisten Anbieter für Hochzeitsversicherungen geben bestimmte Fristen für den Abschluss vor. In der Regel belaufen diese sich auf 21 Tage nach der Buchung des Hochzeitsarrangements sowie spätestens 30 Tage vor der Hochzeit. Das bedeutet, Sie können nur bis maximal 30 Tage vor der Trauung überhaupt eine Hochzeitsversicherung abschließen.  

Diese Fristen werden vorgegeben, weil das Risiko einer Absage überproportional steigt, je näher das Hochzeitsdatum rückt. Die meisten Trauungen werden aufgrund von Krankheit, Todesfällen, Trennungen, Pandemien und Unfällen abgesagt. Die Ereignisse, die zur Stornierung der Feier führen, treten meistens kurzfristig ein. Angesichts dessen behalten sich die meisten Versicherungen eine Abschlussfrist vor. Auch hier besteht wieder die Parallele zur Reiserücktrittskostenversicherung, die meistens ebenfalls bis 30 Tage vor Abreise abgeschlossen werden muss.  

Welche Serviceleistungen beinhaltet eine Hochzeitsversicherung? 

Welche Leistungen in der Hochzeitsversicherung inkludiert sind, hängt vom jeweiligen Anbieter und Tarif ab. Sehen Sie sich unseren nachfolgenden Vergleich von drei bekannten Versicherungen an. 

Versicherung Fristen Leistungen Anzahl der versicherten Ereignisse Versicherte Personen Gründe Laufzeit Ort 
Zurich.de Mindestens 30 Tage vor der Hochzeit Übernahme der Stornokosten sowie bereits getätigter Anzahlungen.  Maximal 2 Ereignisse sind versichert (Standesamtliche, kirchliche und/oder freie Trauung) Brautpaar und die Personen, die sich finanziell an der Hochzeit beteiligen. Risikopersonen sind die nächsten Familienangehörigen des Brautpaares, deren Ehe- oder Lebenspartner, Geschwister, Eltern, Kinder Tod, schwerer Unfall, unerwartete schwere Erkrankung, Kosten durch Veranstalter-Insolvenz, großer Schaden am Eigentum, unerwarteter, betriebsbedingter Arbeitsplatzverlust, Schwangerschaft, wenn das Fest aufgrund dessen nicht stattfinden kann.  Maximal 23 Monate Europaweit 
Waldenburger.com Anfrage an Versicherung geschickt – warte auf Antwort Erstattung der Stornokosten  Polterabend, standesamtliche sowie kirchliche Trauung Brautpaar, deren Kinder, Adoptivkinder, Pflegekinder, Stiefkinder, Eltern, Geschwister, Trauzeugen  Unfall, schwere Erkrankungen oder Tod der versicherten Personen, Insolvenz von Dienstleistern, großer Sachschaden am Eigentum durch Elementarereignisse oder Straftaten, Ausfall der Hochzeitslocation, Nichtlieferung bzw. Zerstörung von Brautkleid, Anzug oder der Eheringe, Schadenersatzansprüche bei den Veranstaltungen, Ausfall des Fotografen, DJs, Caterers, Eheverweigerung beim Standesamt  Maximal 12 Monate, nur mit Wohnsitz in Deutschland Deutschland  
HanseMerkur.de Bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn oder spätestens bis zum 3. Werktag nach Buchung des Arrangements  Ersatz der Stor­no­kosten, Selbstbehalt 250 EUR Hochzeit, Hochzeitstag und andere private Feierlichkeiten  Braut, Bräu­tigam sowie engste Fami­lien­mitglieder wie 
Kinder, Eltern, Groß­el­tern und Geschwister, 
Trau­zeugen 
Unerwartete schwere Erkrankung, schwerer Unfall, Tod, Schwangerschaft inkl. Komplikationen, Lockerungen von Gelenkimplantaten, Prothesen-Bruch, Impfunverträglichkeiten Organspende oder Organempfang, Schaden von über 2.500 EUR am Eigentum, unerwartete gerichtliche Ladung Der Versicherungsschutz endet mit der ersten Inanspruchnahme des versicherten Arrangements oder dem Eintritt des Versicherungsfalles Deutschland 
Vergleich Hochzeitsversicherungen

Welche Leistungen schließen die meisten Hochzeitsversicherungen aus? 

Es gibt Leistungen, die von mehreren Hochzeitsversicherungen ausgeschlossen werden. Allerdings ist es nicht möglich, pauschal die Bedingungen für alle Versicherer anzugeben. Deshalb schauen Sie sich bitte immer die aktuellen und individuellen Versicherungskonditionen und Angebote an. Nur so steht fest, dass Sie die derzeit gültigen Leistungen erfahren. 

Versicherungen zahlen die Stornokosten einer Hochzeit häufig nicht, wenn Vorerkrankungen der Grund für die Stornierung der Trauung sind. Es werden nur unerwartete Ereignisse abgesichert.  

Manche Anbieter haben auch eine Altersbeschränkung, sodass etwa Erkrankungen und Tod der Brauteltern nur dann abgesichert sind, wenn diese das 70. Lebensjahr noch nicht überschritten haben.  

Hochzeit älteres Paar

Bei einigen Hochzeits- und Eventversicherungen werden Veranstaltungen in privaten Räumlichkeiten nicht versichert.  

Versicherungen schließen häufig Schäden durch höhere Gewalt aus. Wenn die Eventlocation beispielsweise durch ein Unwetter zerstört wurde, zahlen manche Versicherungen die entstehenden Kosten durch die Absage oder Verschiebung der Hochzeit nicht. Auch bei Kriegshandlungen, Terrorakten, Generalstreiks schließen einige Versicherungen ihre Leistungen aus.  

Wenn die Braut bei Abschluss der Hochzeitsversicherung schwanger ist, dann darf zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung mit dem Versicherer in der Regel keine Risikoschwangerschaft bekannt sein. Sollte sich allerdings nach dem Abschluss herausstellen, dass eine Risikoschwangerschaft vorliegt, sind die daraus resultierenden Absagegründe meistens mitversichert.  

Auch schlechtes Wetter und leichte Erkrankungen sind nicht inkludiert. Bei schweren Krankheiten greift der Versicherungsschutz nur, wenn sie im Vorfeld nicht bekannt waren. Hier trifft das gleiche Konzept zu, wie bei der Risikoschwangerschaft.  

Wenn sich ein Paar trennt und deshalb die Hochzeit abgesagt wird, handelt es sich dabei ebenfalls nicht um einen Versicherungsfall. Alle Stornierungen, bei denen die Auslöser nicht in der Hochzeitsversicherung eingeschlossen sind, müssen aus der eigenen Tasche bezahlt werden.  

Was kostet die Hochzeitsversicherung? 

Wie viel eine Hochzeitsversicherung kostet, hängt von verschiedenen Faktoren ab: 

  • Anbieter 
  • Gewünschte Versicherungssumme 
  • Höhe des Risikos 

Die Versicherungssumme hängt davon ab, wie teuer die Hochzeit und die damit verbundenen Stornokosten ausfallen. Im Durchschnitt können Sie mit einem Preis von 2 % der Hochzeitskosten rechnen.  

Zahlen Sie für die Trauung und anschließende Feier 5.000 EUR, kostet die Hochzeitsversicherung um die 100 EUR. Bei einer 30.000-Euro-Heirat werden im Schnitt 600 EUR fällig. Manche Versicherungsanbieter gewähren auch die Option, höhere Risiken zusätzlich zu versichern. Wenn etwa bereits eine Vorerkrankung vorliegt und diese eingeschlossen werden soll, kann ein Risikozuschlag dafür berechnet werden. Ob diese Möglichkeit überhaupt angeboten wird und was sie kostet, ist im konkreten Einzelfall zu prüfen. Kontaktieren Sie dazu bitte die gewünschte Versicherung oder einen Makler.  

Alternative: Die Schlechtwetter-Versicherung für Ihre Hochzeit 

Hochzeit Regen

Ein Grund, der den Hochzeitstag sprichwörtlich ins Wasser fallen lassen kann, ist das Wetter. Wer eine Trauung unter freiem Himmel plant, der freut sich bestimmt nicht über Regenwolken und Sturmböen. Um dem Brautpaar bei ungünstigen Wetterbedingungen am Hochzeitstag dennoch ein Lächeln auf das Gesicht zu zaubern, gibt es die sogenannte Schlechtwetter-Versicherung.  

Dabei stornieren die Brautpaare ihre Hochzeit nicht. Sie beißen die Zähne zusammen und feiern bei schlechtem Wetter in einer Ausweichlocation. Doch wofür braucht es dann die Schlechtwetter-Versicherung? Ganz einfach. Sie zahlt ab einer bestimmten Regenmenge, während eines bestimmten Zeitraums, eine gewisse Geldsumme aus.  

Konkret sieht das wie folgt aus:  

  • Wenn am Hochzeitstag zwischen 12:00 und 18:00 Uhr, 
  • eine Regenmenge von mindestens 7,5 mm an der Hochzeitslocation zu verzeichnen ist, 
  • erhält das Brautpaar 5.000 EUR Entschädigung.  

Als Nicht-Wetter-Fachmann/frau hat der Normalbürger wahrscheinlich keine Ahnung, was 7,5 mm in Bezug auf die Regenintensität bedeutet. Also haben wir beim Deutschen Wetterbund nachgefragt. 

  • Leichter Regen: < 2,5 mm pro Stunde 
  • Mittelmäßiger Regen: ≥ 2,5 mm bis < 10,0 mm pro Stunde 
  • Starker Regen: ≥ 10,0 mm pro Stunde 
  • Sehr starker Regen: ≥ 50,0 mm pro Stunde 

Es reicht also bereits ein mittlerer Regen aus, um die notwendige Menge für eine Entschädigung zu erreichen.  

Weitere Alternativen zur Hochzeitsversicherung 

Anstatt einer Hochzeitsversicherung können auch die einzelnen Ereignisse, die zu einer Stornierung der Trauung führen würden, versichert werden.  

  • Unfallversicherung: Für den Fall, dass eine der Hauptpersonen auf der Hochzeit einen schweren Unfall erleidet. 
  • Risikolebensversicherung: Sichert die Hinterbliebenen im Todesfall finanziell ab.  
  • Dread-Disease-Versicherung: greift bei schweren Erkrankungen.  

Solche Versicherungen sind nicht konkret dazu konzipiert, die Stornokosten für eine Hochzeit zu übernehmen. Sie dienen dazu, dass den Betroffenen in Versicherungsfall generell eine bestimmte Geldsumme zukommt. Diese kann dann unter anderem für die Stornokosten verwendet werden.  

Wer bereits eine solche Alternativ-Versicherung besitzt, der kann sich überlegen, ob der Abschluss einer zusätzlichen Hochzeitsversicherung überhaupt sinnvoll ist.  

Fazit: Lohnt sich eine Hochzeitsversicherung wirklich? 

Sie sollten über eine Hochzeitsversicherung nachdenken, wenn Sie relativ viel Geld für Ihre Trauung ausgeben. Für das eine Paar sind 5.000 EUR eine große Summe, für das andere 20.000 EUR. Insbesondere, wenn sich das Brautpaar für die Heirat in Unkosten stürzt, womöglich sogar einen Kredit aufnimmt, sollte eine Hochzeitsversicherung in Betracht gezogen werden. Denn durch die Absage der Hochzeit und die daraus entstehenden Stornokosten könnten ansonsten eine finanzielle Schieflage entstehen, die es zu vermeiden gilt.  

Aber nicht nur das Geld ist im Auge zu behalten, sondern auch das Risiko. Besteht bei dem Brautpaar und den engsten Angehörigen eine erhöhte Gefahr für Unfälle oder Krankheiten, lohnt sich der Abschluss eher.  

Am besten lassen Sie sich von einem unabhängigen Versicherungsanbieter beraten. Schließen Sie dabei nicht direkt eine Hochzeitsversicherung ab, sondern schlafen mindestens eine Nacht darüber. Denken Sie daran, dass die allermeisten Hochzeiten wie geplant stattfinden. Eine Stornierung ist lediglich die Ausnahme.  

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