Namensänderung nach der Hochzeit: Fristen, Ablauf & Kosten 

Mrs & Mr, Namensänderung nach der Hochzeit

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Bis zum 1. Februar 1975 war die Namenswahl nach der Hochzeit ein leichtes Thema. Denn bereits seit dem Jahr rund 180 Jahren stand klar fest – wird geheiratet, dann führen die Eheleute im Anschluss den Nachnamen des Mannes als Familiennamen. Doch im Jahr 1975 beschloss die deutsche Regierung eine entscheidende Änderung im Namensrecht. Diese trat ein Jahr später in Kraft. Seither können die Brautpaare wählen, welcher Name geführt wird. Es gibt verschiedene Optionen der Namensänderung nach der Hochzeit, die alle in dem nachfolgenden Beitrag ausführlich erklärt werden. 

Welchen Nachnamen wählen deutsche Paare nach der Hochzeit? 

Mr & Mrs Flaggen im Baum

Beinahe 50 Jahre ist die Aktualisierung des deutschen Namensrechts her, doch in der Realität hat sich seit dem preußischen Landrecht von 1794 nicht viel verändert. Dreiviertel der deutschen Eheleute führen nach wie vor den Namen des Mannes nach der Trauung. Der Rest verteilt sich wie folgt: 

  • 12 % entscheiden sich dafür, den eigenen Namen zu behalten. 
  • 8 % wählen einen Doppelnamen. 
  • 6 % nutzen nach der Hochzeit den Namen der Frau. 

Die große Mehrheit entschließt sich also auch noch heute für den Nachnamen des Mannes. Doch woran liegt das? Die Gesellschaft für deutsche Sprache (GfdS) ist dem Phänomen auf der Spur. Sie hat es im Rahmen einer Studie untersucht und vermutet folgende Gründe:  

  • Bei Kinderwunsch möchten die Ehepartner einen gemeinsamen Familiennamen und keinen Doppelnamen führen.  
  • Die jahrhundertealte Tradition des Familiennamens des Mannes ist noch stark in der Gesellschaft verankert.  
  • Trotz der Emanzipation wird es Männern teilweise als Schwäche ausgelegt, wenn die Frau ihren Namen behält oder noch schlimmer, der Mann den Namen der Frau annimmt.  

Die Ehepaare haben ihre individuellen Gründe für die Namenswahl. Jedem Menschen muss die Entscheidung selbst überlassen werden. Dennoch ist es lobenswert, dass es in Deutschland eine bunte Vielfalt an Möglichkeiten für eine Namensänderung nach der Hochzeit gibt.  

Welche Voraussetzungen für eine Namensänderung nach der Heirat gibt es? 

Selbst, wenn Sie in Deutschland eine große Bandbreite an Namensänderungsoptionen nach der Hochzeit haben, kann diese nicht jeder nutzen. Ob und wie Sie Ihren Familiennamen ändern können, hängt primär von Ihrer Staatsangehörigkeit ab. Denn andere Länder zeichnen sich durch andere Gesetze aus. Sie können sich immer von Ihrem zuständigen Standesamt in Bezug auf die Namensänderung beraten lassen.  

Falls eine Namensänderung nach der Heirat möglich ist, wird dafür ein Formular benötigt. Die Ehepartner müssen eine sogenannte Namenserklärung abgeben. Das Dokument muss öffentlich beglaubigt werden. Der Standesbeamte nimmt es anschließend entgegen. Damit wird die Namensänderung nach der Heirat wirksam.  

Welches Standesamt ist für die Namensänderung zuständig? 

  • Das Standesamt, auf dem Sie geheiratet haben.  
  • Bei Auslands-Ehen ist das Standesamt zuständig, bei dem die Ehe nachbeurkundet wurde. 
  • Alternativ kann auch das Standesamt Ihres Wohnorts infrage kommen.  
  • Bei Eheleuten, die im Ausland leben, ist das Standesamt ihres letzten Wohnsitzes zuständig. 
  • Wenn sich keines der genannten Standesämter in der Verantwortung fühlt, können Sie sich an das Standesamt I in Berlin wenden.  

Welche Optionen haben Sie bei der Namensänderung nach der Hochzeit? 

Wenn Sie den Bund der Ehe geschlossen haben, bestehen anschließend drei Möglichkeiten in Bezug auf die Namensänderung nach der Hochzeit: 

  • Beide Partner behalten ihren jeweiligen Geburtsnamen. 
  • Die Paare entscheiden sich, ab sofort den Namen der Ehefrau oder des Ehemannes als gemeinsamen Familiennamen zu führen.  
  • Das Paar entscheidet sich für einen Doppelnamen.  

Bei den Doppelnamen gibt es verschiedene Varianten. Der Name des Ehepartners kann entweder vor oder nach dem eigenen Nachnamen stehen.  

Beispiel: Wenn Katrin Meier ihren Verlobten Max Mustermann heiratet, kann sie sich für den Nachnamen Meier-Mustermann oder Mustermann-Meier entscheiden.  

Achtung: Es kann sich nur einer der Partner für einen Doppelnamen aussprechen. Der Andere behält seinen Geburtsnamen. Während Katrin Meier aus unserem Beispiel nach der Hochzeit zur Katrin Meier-Mustermann wird, bleibt Max immer nur der Mustermann.  

Was passiert, wenn einer der Ehepartner bereits einen Doppelnamen besitzt?  

Dann kann daran kein weiterer Name mehr gehängt werden. Heiratet also Katrin Meier-Mustermann nach der Scheidung von Max Mustermann einen neuen Mann, kann sie keinen weiteren Nachnamen hinzufügen. Eine Variante wie Katrin Meier-Mustermann-Müller existiert also in Deutschland nicht.  

Wie lange kann der Nachname nach der Hochzeit geändert werden? 

Die deutschen Gesetzbücher sind voll von Fristen. Aber bei der Namensänderung nach der Hochzeit haben Sie Glück. Hier gibt es keine Vorschriften. Sie können den Nachnamen selbst Jahre nach der Trauung noch ändern.  

Wo muss der Name überall geändert werden? 

Ihr Name steht auf unzähligen Dokumenten und Verträgen. Wenn Sie nach der Hochzeit einen neuen Familiennamen führen, dann muss dieser zunächst auf folgenden Dokumenten aktualisiert werden: 

  • Personalausweis 
  • Reisepass 
  • Kfz-Zulassungsschein 
  • Fahrzeugschein 

Es ist in der Regel auch sinnvoll, den Führerschein ändern zu lassen. Allerdings ist das nicht gesetzlich vorgeschrieben. Sie dürfen also auch weiterhin mit dem bisherigen Führerschein fahren.  

Denken Sie zudem daran, folgende Stellen zu informieren: 

  • Krankenkasse 
  • Arbeitgeber 
  • Banken 
  • Versicherungen 
  • Vermieter 
  • Verträge für Telefon, Handy, Gas, Strom, Abonnements 

Die meisten Stellen benötigen einen Nachweis über die Namensänderung. Eine Kopie der Heiratsurkunde reicht in der Regel aus.  

Denken Sie abschließend auch daran, Ihren Namen auf dem Klingelschild und dem Briefkasten zu erneuern. Es empfiehlt sich den bisherigen Nachnamen auch noch für ein oder zwei Monate am Briefkasten zu führen, damit Post mit dem alten Namen weiterhin zugestellt wird.  

Hier eine kostenlose Vorlage für Ihre Namensänderung:

Vorlage-Namensaenderung-nach-der-Hochzeit

Werden die Namen der Kinder ebenfalls geändert? 

Eine Schwangerschaft oder ein Kinderwunsch sind heutzutage kein Grund mehr für eine Ehe. Deshalb kommen viele Kinder unehelich zur Welt. Im Jahr 2002 wurde jedes 3. Kind ohne verheiratete Eltern geboren. Die Tendenz ist steigend.  

Wenn die Eltern später heiraten und einen neuen Familiennamen annehmen, was passiert dann mit dem Nachnamen des Nachwuchses? 

Hier gibt es 3 Varianten, die abhängig vom Alter sind: 

  • Gemeinsame Kinder bis zum 5. Lebensjahr: Sie bekommen automatisch den gleichen Familiennamen wie die Eltern.  
  • Kinder zwischen dem 5. und dem 14. Lebensjahr: Die Eltern müssen eine Ehenamensbestimmung abgeben.  
  • Kinder ab dem 14. Lebensjahr: das Kind kann eine Erklärung abgeben und die Eltern stimmen zu.  

Falls sich die Eltern dazu entschließen, dass sie ihre jeweiligen Nachnamen nach der Eheschließung behalten, dann ändert sich auch am Namen des Kindes nichts.  

Wenn das Kind nach der Hochzeit den Nachnamen des anderen Elternteils annehmen möchte, ist das innerhalb von drei Monaten nach der Eheschließung möglich. Eine Namensänderung des Kindes nach der Hochzeit kostet ungefähr 20 EUR. Falls zusätzlich eine neue Geburtsurkunde notwendig ist, entfällt dafür eine Bearbeitungsgebühr. Je nach Behörde und Bundesland werden zwischen 10 und 15 EUR fällig.  

Zur Namensänderung des Kindes nach der Heirat sind folgende Unterlagen mitzubringen: 

  • Ausweise der Erziehungsberechtigten 
  • Ausweis des Kindes  
  • Eheurkunde oder beglaubigte Kopie der Heiratsurkunde 
  • Geburtsurkunde des Kindes 

Angenommen es sind nicht die gemeinsamen Eltern des Kindes, die heiraten, sondern ein geschiedener Elternteil, ehelicht erneut. Dabei kommt es zu einer Namensänderung. Was geschieht in diesem Fall mit dem Nachnamen des Kindes? 

Eine Namensänderung ist auch bei dieser Konstellation möglich. Dafür müssen aber alle Sorgeberechtigten zustimmen.  

Beispiel: Sofia, geborene Schmitt, heiratet Thomas Mann. Nach der Eheschließung nimmt sie dessen Nachnamen an. Ab sofort heißt sie also Sofia Mann. Thomas und Sofia bekommen einen gemeinsamen Sohn – Felix Mann. Nach fünf Ehejahren reicht Sofia die Scheidung ein. Sie und ihr Sohn behalten weiterhin den bisherigen Familiennamen. Zwei Jahre später heiratet Sofia erneut. Ihr neuer Partner heißt Christian Brandt. Sofia nimmt den Nachnamen des neuen Gatten an. Sie möchte, dass auch Felix zukünftig Brandt heißt. Damit das funktioniert, muss der Ex-Mann Thomas einwilligen. Das macht er aber nicht. Deshalb ist ein Namenswechsel von Felix nicht möglich.  

Übrigens, falls der Nachwuchs älter als 5 Jahre ist, muss auch er zustimmen. Sollten beide Erziehungsberechtigte für einen Namenswechsel sein, das über fünfjährige Kind aber dagegen nicht, dann ist eine Namensänderung des Kindes nach der Heirat nicht möglich.  

Was kostet eine Namensänderung nach der Heirat? 

Die reine Namensänderung ist nicht teuer. Die deutschen Standesämter verlangen dafür normalerweise zwischen 20 und 30 EUR.  

Dazu kommen allerdings noch die Kosten für die Änderung Ihrer Papiere: 

  • Personalausweis: Neuausstellung aufgrund von Namenswechsel nach der Hochzeit kostet 37 EUR (Stand Januar 2021). 
  • Reisepass: Für Bürger ab dem 24. Lebensjahr kostet ein neuer Reisepass mit 32 Seiten 81 EUR, mit 48 Seiten 103 EUR. Unter 24 Jahren betragen die Gebühren 58,50 EUR bzw. 80,50 EUR. 
  • Führerschein: Die Neuausstellung eines Führerscheins aufgrund einer Namensänderung kostet zwischen 10 und 30 EUR. Die Gebühren hängen von der jeweiligen Führerscheinstelle ab.  
  • Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein: Je nach Bundesland kostet die Änderung zwischen 12 und 20 EUR.  

Für die Ausweisdokumente sowie den Führerschein benötigen Sie biometrische Passfotos. Für diese fallen ebenfalls Kosten an.  

Insgesamt kostet die Namensänderung also oftmals mehrere hundert Euro. Das Geld sollte aber nun wirklich nicht der Grund sein, warum auf eine gewünschte Namensänderung nach der Hochzeit verzichtet wird. 

Welche Unterlagen benötigen Sie für die Namensänderung nach der Hochzeit? 

Vorsorgedokumente

Wenn Sie nach der Heirat Ihren Nachnamen ändern wollen, führt Ihr Weg zum Standesamt. Es ist das Standesamt zuständig, in dessen Einzugsbereich Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.  

Bitte bringen Sie dabei die folgenden Unterlagen mit: 

  • Personalausweis oder Reisepass 
  • Beglaubigte Kopie der Heiratsurkunde 
  • Meldebescheinigung des Wohnsitzes 

Falls keine beglaubigte Kopie der Heiratsurkunde vorliegt, dann legen Sie einfach das Original vor. Der Standesbeamte ist dazu in der Lage, Beglaubigungen vorzunehmen.  

Wer bestimmt den Ehenamen? 

Die Bestimmungen zum Ehenamen sind in Deutschland im § 1355 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zu finden. Im 1. Absatz steht, dass die Ehegatten einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen sollen.  

Die Ehepartner müssen sich also einig werden, welcher Familienname zukünftig geführt wird. Danach können Sie die Änderung veranlassen.  

Können Sie die Namensänderung nach der Hochzeit auch wieder rückgängig machen? 

Name

Eine Namensänderung nach der Hochzeit kann nicht rückgängig gemacht werden. Haben Sie sich einmal entschieden und den neuen Familiennamen erfolgreich beantragt, dann müssen Sie im Rahmen der Ehe damit leben.  

Deshalb ist es auch notwendig, die Entscheidung für einen Familiennamen mit Bedacht zu treffen. Handeln Sie nicht vorschnell, sondern denken gut über Ihre Wahl nach. Sie können verschiedene Faktoren in Ihre Überlegung einfließen lassen, wie: 

  • Aussprache des Nachnamens: einfach oder kompliziert? 
  • Schreibweise: problemlos oder schwierig? 
  • Häufigkeit: Wie groß ist die Verwechslungsgefahr? 
  • Harmonie: Wie klingt die Kombination aus Vor- und Nachnamen?
  • Bloßstellungsfaktor: Ist der Nachname vielleicht peinlich oder hat eine merkwürdige Bedeutung? 

Natürlich spielt auch der eigene Geschmack eine wichtige Rolle. Welcher Name gefällt den Eheleuten besser? Gerade Männer pochen häufig unerbittlich darauf, dass ihr Nachname weitergeführt wird. Für viele Frauen ist das vollkommen in Ordnung. Andere haben dagegen ein Problem damit. Glücklicherweise besteht die Option, den eigenen Namen zu behalten oder einen Doppelnamen auszuwählen.  

Was passiert mit dem Familiennamen, wenn sich das Ehepaar scheiden lässt? 

In Rahmen der Scheidung kann der Familienname gewechselt werden. Dazu existieren verschiedene Optionen: 

  1. Der aktuelle Familienname wird behalten.  
  2. Der aktuelle Familienname wird zwar behalten, aber durch den Geburtsnamen ergänzt. Es ergibt sich ein Doppelname. Die Reihenfolge der Nachnamen dürfen Sie selbst festlegen.  
  3. Sie können nach der Scheidung wieder Ihren Geburtsnamen annehmen. Das gilt allerdings nur, wenn dieser auch in Ihrer Geburtsurkunde vermerkt ist.  
  4. Werden Sie zum zweiten Mal geschieden, dann ist es auch möglich, dass Sie den vorherigen Namen des Ehegatten wieder annehmen, sofern er in der Vorehe von Ihnen geführt wurde. 

      Falls Sie Ihren Namen nach der Scheidung ändern möchten, dann müssen Sie dazu beim Standesamt ein rechtsgültiges Scheidungsurteil vorlegen. Ansonsten bleibt der aktuelle Familienname automatisch bestehen.

      Bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung sind. Zwar recherchieren wir unsere Themen intensiv, aber Gesetze können sich immer ändern und individuelle Szenarien sind zu beachten. Deshalb wenden Sie sich bitte zur Beratung immer an einen Rechtsanwalt oder Standesbeamten.

      Falls Sie sich gerade bei den Vorbereitungen für Ihre Hochzeit befinden, interessieren Sie die Beiträge zur Hochzeitsplanung und Sitzordnung auf der Hochzeit bestimmt.

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