Witwenrente: die wichtigsten Tipps zur Hinterbliebenenrente

Witwenrente, ältere Frau mit Rentenbescheid

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Wenn ein Ehe- oder Lebenspartner stirbt, stürzt das den verbleibenden Partner nicht nur in eine große emotionale Krise. Oftmals kommt es auch zu einer zusätzlichen finanziellen Belastung. Denn in Ehen und eingetragenen Partnerschaften tragen oft beide zum Einkommen bei. Fällt ein Mensch aufgrund eines Todesfalls weg, muss der andere die gesamten Kosten allein tragen. Glücklicherweise gibt es in Deutschland seitens des Staates eine Unterstützung – die Witwer- oder Witwenrente.  

Was ist die Witwenrente? 

Frau im Business-Outfit vor schwarzer Wand

Die Witwen- oder Witwerrente ist eine staatliche Leistung. Sie wird auch als Hinterbliebenenrente bezeichnet. Dahinter verbirgt sich eine regelmäßige Zahlung an die hinterbliebenen Lebens- sowie Ehepartner von Verstorbenen. Das Geld soll vor Existenzschwierigkeiten schützen, wenn der Partner stirbt.  

Die genauen Vorschriften sind gesetzlich geregelt.  Die Informationen dazu stehen im Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI). Dort regelt § 46 alle wichtigen Bereiche der Witwenrente und Witwerrente.  

Da sich Gesetzestexte meistens nur mit Mühe entziffern lassen, fasst dieser Beitrag alle notwendigen Fakten einfach verständlich zusammen. 

Haben nur Frauen Anspruch auf Witwenrente? 

Oftmals verwendet man den Begriff Witwenrente, obwohl es sich grundsätzlich um eine Rente für alle Hinterbliebenen handelt. Dabei spielt das Geschlecht keine Rolle. Somit haben auch Männer einen Anspruch auf die Zahlung.  

Warum sich dennoch in der breiten Bevölkerung der Name Witwenrente anstatt Hinterbliebenenrente durchgesetzt hat, zeigt ein Blick auf die Statistik der Deutschen Rentenversicherung. Die nachfolgenden Zahlen stammen aus dem Bericht des Jahres 2021: 

  • Witwenrente: 4.513.513 Bezugspersonen 
  • Witwerrente: 721.989 Bezugspersonen 

Es bekommen also rund sechsmal mehr Frauen die Hinterbliebenenrente als Männer. Das ist keiner Diskriminierung geschuldet, sondern der Tatsache, dass Frauen im Durchschnitt rund 4 Jahre länger leben als Männer und zudem meistens die Jüngeren in der Beziehung sind.  

Auch die Beträge der Witwen- oder Witwerrente unterscheiden sich enorm. Während Frauen im Durchschnitt rund 700 EUR erhielten, beziehen die Männer nur etwa 376 EUR. Die Ursache sind die unterschiedlich hohen Einkommen von Frauen und Männer sowie die Erziehungszeit, die Mütter in ihre Kinder investieren. Die Rente von Frauen ist dadurch geringer, was sich schlussendlich auch auf die Witwerrente auswirkt.  

Zudem ist es so, dass die Behörden unter Umständen das Einkommen zur Hinterbliebenenrente anrechnen. Falls die Betroffenen viel verdienen, wird ihnen Geld abgezogen. Bei Männern ist es in 85 % der Fälle so, dass ihr Einkommen die Witwerrente schmälert.  

Welche Arten von Rente für Witwer und Witwen gibt es? 

Witwe mit Bargeld

Tatsächlich existiert nicht nur eine Witwenrente. Die ersten 3 Monate sind konkret geregelt. Danach unterscheidet man, ob nur ein kleiner oder ein größerer Anteil der letzten Rente des Verstorbenen ausgeschüttet wird.  

Zunächst teilen wir die Witwenrente folgende Begriffe ein: 

  • Sterbevierteljahr  
  • Kleine Witwenrente 
  • Große Witwenrente 

Sterbevierteljahr 

Die ersten drei Monate nach dem Tod des Partners wird seine volle Rente an den verbliebenen Ehe- oder Lebenspartner ausgezahlt. Dabei spielt es keine Rolle, was der Empfänger verdient.  

Falls die Hinterbliebenen wegen der vielen Ausgaben einen Vorschuss benötigen, können Sie diesen im Zeitraum von 30 Tagen nach dem Todesfall beantragen. Als Voraussetzung muss der Verstorbene bereits Rente bezogen haben.  

Das notwendige Formular liegt in den Filialen der Deutschen Post aus. Alternativ können Sie auch die Änderungsanzeige herunterladen und ausfüllen. Zum Antrag muss die Sterbeurkunde eingereicht werden.  

Kleine Witwenrente 

Wer Anspruch auf die kleine Witwenrente hat, der bekommt 25 % der Rente des Lebenspartners. Voraussetzungen dafür sind: 

  • Der Antragsteller ist Lebens- oder Ehepartner eines Verstorbenen, der rentenversichert war. 
  • Der Antragsteller ist jünger als 47 Jahre. 
  • Sie sind nicht erwerbsgemindert oder erziehen ein Kind. 

Falls Sie Anspruch auf die kleine Witwenrente haben, erhalten Sie diese nur für maximal zwei Jahre nach dem Todesfall.  

AUSNAHME: Möglicherweise fallen Sie unter das alte Recht, dann haben Sie unter Umständen lebenslang Anspruch auf die kleine Witwen- oder Witwerrente. Zum alten Recht werden Sie gezählt, wenn Sie vor 2002 geheiratet haben und ein Partner vor dem 2. Januar 1962 geboren wurde.   

Große Witwenrente 

Falls Sie die große Witwenrente bekommen, erhalten Sie 55 % der Rente, auf die Ihr verstorbener Partner an seinem Todestag Anspruch gehabt hätte.  

Rechenbeispiel: Hätte der Partner zum Beispiel am Sterbetag Anspruch auf 1000 EUR Rente gehabt, dann haben Sie ein Recht auf 55 Prozent davon. Das entspricht einer monatlichen Witwenrente von 550 EUR.  

Sie haben Anspruch auf die große Witwenrente, wenn: 

  • Sie älter als 47 Jahre sind. 
  • Sie haben grundsätzlich Anspruch auf die Witwenrente (siehe nächster Abschnitt) 

Falls Sie jünger sind, dann könnten Sie trotzdem für die große Hinterbliebenenrente infrage kommen, falls: 

  • Sie erwerbsgemindert sind ODER 
  • Ein eigenes oder ein Kind des Verstorbenen erziehen, das minderjährig ist. 

Sollte Ihr Nachwuchs oder der Sprössling des verstorbenen Partners körperlich, geistig oder seelisch behindert sein und nicht für den eigenen Lebensunterhalt aufkommen können, wird die große Witwenrente normalerweise auch bezahlt, nachdem das Kind volljährig ist.  

 AUSNAHMEN: Falls der Partner vor dem 1. Januar 2029 stirbt, haben Hinterbliebene bereits ab 46 Jahren Anspruch auf die große Witwenrente. Sollten Sie unter das alte Recht fallen, stehen Ihnen 60 % anstatt 55 % zu. Zum alten Recht werden Sie gezählt, wenn Sie vor 2002 geheiratet haben und ein Partner vor dem 2. Januar 1962 geboren wurde.   

Wer hat Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente? 

Es müssen verschiedene Punkte erfüllt sein, damit ein Anspruch auf Hinterbliebenenrente besteht. Dazu gehören: 

  • Sie müssen mit dem Verstorbenen bis zu dessen Tod verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gewesen sein.  
  • Die Ehe bzw. Lebenspartnerschaft dauert mindestens 1 Jahr lang.  
  • Der Verstorbene muss die Mindestversicherungszeit von 5 Jahren erfüllt haben. 
  • Sie sind nicht wieder verheiratet. 

Es gibt AUSNAHMEN

  • Falls der Ehe- oder Lebenspartner zum Beispiel bei einem Unfall um das Leben kommt, wird die Witwenrente normalerweise auch ausgezahlt, wenn die Ehe oder Lebenspartnerschaft kürzer als ein Jahr war.  
  • Sollte der Ehepartner durch einen Arbeitsunfall sterben, muss die Mindestversicherungszeit nicht erfüllt sein, um Anspruch auf Witwenrente zu haben.  
  • Sie haben außerdem einen Anspruch, falls der Verstorbene bereits eine Rente bezogen hat, obwohl er die Mindestversicherungsdauer nicht erfüllte. 

Anspruch von Geschiedenen 

Unter Umständen hinterlässt der Verstorbene mehrere Personen, die einen Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente haben. Das gilt zum Beispiel, wenn der Mensch zu Lebzeiten geschieden war und erneut geheiratet hat. Wenn geschiedene Ehegatten nicht wieder verheiratet sind, haben Sie oftmals einen Anspruch auf die Hinterbliebenenrente. In diesen Fällen wird der Betrag anteilig auf die Ehedauern aufgeteilt.  

Durch Scheidungen kann es sein, dass eine Person Ansprüche auf mehrere Witwenrenten hat. Allerdings werden diese Ansprüche miteinander aufgerechnet. 

Rechenbeispiel:  

  • Frau A. hat 450 EUR Rentenanspruch aus erster Ehe. 
  • Frau A. hat zudem 520 EUR Rentenanspruch aus zweiter Ehe.  

In diesem Fall wird keine Witwenrente für die erste Ehe gezahlt, wie die Rente aus der zweiten Ehe höher ist. Frau A. bekommt nur 520 EUR Witwenrente.   

Ab wann bekomme ich Witwenrente? 

Ab welchem Zeitpunkt die Hinterbliebenenrente ausgezahlt wird, hängt davon ab, ob der Verstorbene bereits Rente bezogen hat oder nicht.  

  • Verstorbener Ehepartner oder Lebenspartner waren bereits Rentner: Witwenrente frühestens ab dem Monat nach dem Sterbemonat.  
  • Verstorbener Ehepartner oder Lebenspartner waren noch kein Rentner: Witwen- oder Witwerrente kann bereits ab dem Todestag ausgezahlt werden.  

Denken Sie daran, dass die Hinterbliebenenrente nicht automatisch ausgezahlt wird. Es muss ein Antrag gestellt werden. Dieser sollte rechtzeitig ausgefüllt und eingereicht werden.  

Auf diese Fristen müssen Sie bei der Hinterbliebenenrente achten 

Wenn Ihr Lebens- oder Ehepartner verstorben ist, haben Sie unter Umständen Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente. Den dafür notwendigen Antrag sollten Sie innerhalb von 12 Kalendermonaten nach dem Todestag einreichen. Denn so erhalten Sie die gesamte Hinterbliebenenrente, die Ihnen zusteht.  

Wenn der Antrag erst nach dem 12. Kalendermonate nach dem Todestag eingeht, wird die Rente trotzdem ab dem Antragsmonat bezahlt. Aber die verstrichenen Monate werden nicht rückwirkend vergütet.  

Wie beantrage ich Witwenrente? 

Für den ersten Schritt reicht es aus, wenn Sie den bereits erwähnten Vorschuss beantragen. Allerdings ist es damit nicht getan. Die genaue Höhe der Witwenrente muss vom Rentenversicherungsträger kalkuliert werden. Dafür werden viele Informationen benötigt.  

Insgesamt müssen Sie einen 19-steigen Antrag ausfüllen. Es fällt vielen Menschen schwer, das Formular zu vervollständigen. Glücklicherweise gibt es Hilfe! Die Beratungsstellen der Rentenversicherungen stehen mit Rat und Tat bereit. 

Sie finden die nächste Beratungsstelle schnell und unverbindlich auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung. Dort tragen Sie einfach nur die Postleitzahl Ihres Wohnortes ein und geben den Umkreis an. Anschließend können Sie direkt mit der passenden Stelle einen Termin für ein persönliches Gespräch vereinbaren.  

Zusätzlich bietet die Deutsche Rentenversicherung den Service einer Beratung per Telefon an. Wählen Sie dazu die Nummer 0800/1000 4800. Das Gespräch ist kostenlos. Allerdings hängen Sie dort eventuell etwas länger in der Warteschleife.   

Welche Faktoren werden bei der Hinterbliebenenrente einberechnet? 

Es existieren verschiedene Faktoren, die Ihre Witwen- oder Witwerrente beeinflussen. Dazu gehören unter anderem das Einkommen sowie Abschläge. 

Einkommensfaktor bei der Rente 

Wer viel verdient, der kann bei der Hinterbliebenenrente ein Nachsehen haben. Es kann sein, dass Ihnen durch das hohe Gehalt die Zahlung durch die Deutsche Rentenversicherung gekürzt wird. Die konkrete Berechnung ist relativ kompliziert. Am besten lassen Sie sich individuell vom Rentenversicherungsträger beraten.  

Im Groben kann die Berechnung in die folgenden 3 Schritte eingeteilt werden 

  1. Berechnung des Nettoeinkommens: Dazu wird vom Brutto-Einkommen aus nicht selbstständiger Arbeit einfach pauschal 40 % abgezogen. Ist der Witwer oder die Witwe selbst bereits Rentenempfänger, werden von der monatlichen Rentensumme 14 % abgezogen, um auf das Nettoeinkommen zu schließen. Auch andere Einkommensarten werden angerechnet.  
  2. Abzug des Freibetrags: Es gibt einen Freibetrag, der auf das Nettoeinkommen angerechnet wird. Wie hoch dieser ist, hängt immer von dem aktuellen Rentenwert ab. Steigen die Renten, erhöht sich dadurch automatisch der Freibetrag. Bei der Hinterbliebenenrente wird immer das 26,4-Fache des derzeit gültigen Rentenwertes genommen. Das bedeutet für die alten Bundesländer 950,93 EUR (aktueller Rentenwert 36,02 EUR), für die neuen Bundesländer 937,73 EUR (Rentenwert 35,52 EUR, Stand 01/2023). Dieser Freibetrag ist noch bis 30.06.2023 gültig. Danach erhöht er sich auf 992,64 EUR, und zwar gleichermaßen für alte und neue Bundesländer.  
  3. Kürzung der Rente:  Ist das Nettoeinkommen höher als der Freibetrag, wird die Differenz herangezogen. Davon rechnet man 40 Prozent auf die Hinterbliebenenrente an.  

Falls die Witwe oder der Witwer ein Kind mit einem gesetzlichen Anspruch auf Waisenrente hat, erhöht sich der Freibetrag. In den alten Bundesländern werden 201,71 EUR dazugerechnet, in den neuen 198,91 EUR.  

Rechenbeispiel

Rechner

Witwer Heinz arbeitet noch und verdient jeden Monat 1800 EUR brutto. Seine Hinterbliebenenrente beträgt ohne Einkommensabschlag 500 EUR. Wir müssen prüfen, ob das Einkommen des Witwers über dem Freibetrag liegt oder nicht.  

Dazu benötigen wir das Nettoeinkommen. Es werden pauschal 40 % von 1.800 EUR abgezogen. Das sind 720 EUR. Das Nettoeinkommen beträgt also 1080 EUR. Heinz lebt in den alten Bundesländern. Damit liegt der Freibetrag derzeit bei 950,93 EUR. Das Einkommen des Witwers ist um 129,07 EUR über dem Freibetrag (1080 EUR – 950,93 EUR). Die Witwenrente wird um 40 % von 129,07 EUR gekürzt. Das sind 51,63 EUR, die von 500 EUR abgezogen werden. Der Witwer erhält also 448,37 EUR Hinterbliebenenrente.  

Abschlag bei der Witwenrente 

Ob Sie die volle Hinterbliebenenrente bekommen oder ein Abschlag abgezogen wird, hängt vom Alter des Verstorbenen ab. Im Jahr 2023 muss ein Ehe- oder Lebenspartner vor seinem Tod mindestens 64 Jahre und 10 Monate alt geworden sein, damit die volle Witwenrente bezahlt wird. Die Altersgrenze erhöht sich jährlich bis 2024. Dann liegt sie bei 65 Jahren.  

Stirbt ein Partner vor der angegebenen Altersgrenze, setzen die Behörden einen Abschlag von 0,3 % für jeden Monat an, den der Mensch vor dem abschlagsfreien Rentenalter aus dem Leben scheidet.  

Rechenbeispiel: Im Januar 2023 verstirbt Bert K. mit 60 Jahren und 10 Monaten. Eine abschlagsfreie Rente wird erst mit 64 Jahren und 10 Monaten ausgezahlt. Davon ist Bert K. weit entfernt. Genauer gesagt fehlen ihm noch 48 Monate. Multipliziert man 48 mit 0,3 %, dann wären das 14,4 %, die von der Witwenrente abgezogen werden würden.   

Allerdings gibt es eine Deckelung von 10,8 %. Höher fällt der Rentenabschlag nie aus. Somit wird der Witwe von Bert K. eine Hinterbliebenenrente ausgezahlt, die um 10,8 % gekürzt ist.  

Wie lange wird Witwenrente bezahlt? 

Die kleine Witwenrente wird nach dem neuen Recht für einen Zeitraum von 24 Monaten ausbezahlt. Dagegen wird die große Witwenrente lebenslang geleistet, außer der verwitwete Partner beschließt, wieder zu heiraten. In dem Moment, in dem eine neue Ehe eingegangen wird, fällt der Anspruch auf Witwenrente weg.   

Rentenabfindung bei erneuter Ehe/Lebenspartnerschaft

Altes Ehepaar

Manche Menschen verzichten bewusst nach dem Verlust eines Partners auf eine erneute Ehe oder eingetragene Lebensgemeinschaft.  

Das liegt zum einen an dem Schmerz durch den Todesfall. Zum anderen aber auch daran, dass die Witwenrente wegfällt, wenn wieder eine feste Verbindung eingegangen wird. 

Damit die finanzielle Komponente keine Ehe verhindert, hat sich der Staat etwas überlegt. Sie erhalten eine Abfindung für die Witwenrente, falls Sie eine neue Verbindung schließen.  

Diese Zahlung müssen Sie allerdings beantragen. Dazu gibt es kein spezielles Formular. Es reicht ein formloses Schreiben mit der Versicherungsnummer des verstorbenen Partners sowie der Urkunde über die neue Ehe oder eingetragenen Lebensgemeinschaft.   

Wie hoch die Abfindung ist, hängt davon ab, wie viel Witwenrente Sie in den vergangenen 12 Monaten erhalten haben. Davon berechnet man den Durchschnitt. Sie bekommen davon das 24-fache. Falls Einkommen vorhanden ist, rechnet man dieses unter Umständen bei der Abfindung an. 

Rechenbeispiel:  

Witwe Bolte bekommt die große Witwenrente. Ihr Mann verstarb im November 2020. Seit Dezember 2020 wurde Witwenrente ausgeschüttet. Im April 2022 heiratet Witwe Bolte ihren neuen Partner. Damit wird die Witwenrente zum 30.4.2022 eingestellt. Berechnung der Ausgleichszahlung werden die letzten 12 Monate vor der Hochzeit genommen. Zwischen Mai 2021 und April 2022 erhielt die Witwe monatlich durchschnittlich 520 EUR Hinterbliebenenrente. Bei dieser Summe ist die Einkommensanrechnung bereits erfolgt. Der Anteil für die Kranken- und Pflegeversicherung ist aber bislang nicht abgezogen.  

Der Betrag wird mit 24 multipliziert. 520 EUR x 24 = 12.480. Witwe Bolte erhält also einmal 12.480 EUR Rentenabfindung, wenn sie wieder heiratet. Danach erfolgt keine Zahlung der Witwenrente mehr.  

AUSNAHME: Falls Sie eine Erziehungsrente oder eine Rente nach dem vorletzten Partner erhalten, entfällt die Abfindungszahlung.  

Wer bekommt einen Kinderzuschlag zusätzlich zur Witwenrente? 

Manche Hinterbliebene erhalten mehr Geld als die 25 % oder 55 % der kleinen oder großen Witwenrente. Das ist der Fall, wenn Sie ein Kind bis zum 3. Lebensjahr betreut haben. Dann bekommen Sie zusätzlich zur Witwenrente auch den Kinderzuschlag.  

  • Sie erhalten ihn erst nach dem Sterbevierteljahr.  
  • Es gibt den Kinderzuschlag sowohl bei der kleinen als auch großen Witwenrente.  
  • Die Höhe unterscheidet sich nach Rentenart, Anzahl der Kinder und altem oder neuem Bundesland. 
 Altes/neues Bundesland Kind Je weiteres Kind 
Große Witwenrente Alt  72,03 EUR 36,02 EUR 
 Neu 71,03 EUR 35,52 EUR 
Kleine Witwenrente Alt 32,74 EUR 16,37 EUR 
 Neu  32,29 EUR 16,14 EUR 

Achtung: Der Kinderzuschlag wird nur bei Witwenrenten gezahlt, die dem neuen Recht zugeordnet werden. Wer vor 2002 verheiratet war, der bekommt ihn nicht. Dafür ist die große Witwenrente in diesen Fällen ohnehin um 5 Prozentpunkte höher.  

Rechtshinweis: Bei diesem Artikel handelt es sich um einen redaktionellen Text, nicht um eine Rechts- oder Rentenberatung. Wir recherchieren die Inhalte gewissenhaft, allerdings wird jegliche Haftung für sämtliche Angaben ausgeschlossen. Bitte suchen Sie immer bei den zuständigen Stellen oder einem Juristen nach zuverlässigen und individuellen Auskünften. Nur so ist eine perfekte Beratung für den Einzelfall garantiert.  

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