Was tun im Todesfall? 

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Ein Todesfall im nahen Umfeld ist eine Extremsituation. Die Hinterbliebenen sind in Trauer. Vielleicht hat sogar ein Angehöriger den Verstorbenen gefunden und steht jetzt unter Schock? Oft weiß die Familie nicht, welche Schritte bei einem Todesfall notwendig sind. Dieser Beitrag teilt Ihnen alle wichtigen Maßnahmen, die benötigten Dokumente und Informationsketten für den Todesfall mit. 

 

Der Tod: Wann wird von einem Todesfall gesprochen? 

 

Ein Todesfall wird auch Trauerfall, Sterbefall oder Erbfall genannt. Wenn ein Mensch stirbt, dann spricht man vom Todesfall. Dabei ist es völlig egal, wodurch der Verstorbene zu Tode gekommen ist. 

 

Checkliste Todesfall: Was tun? 

 

Erhalten Sie in den nächsten Abschnitten eine übersichtliche Checkliste, in der Sie erfahren, was Sie unternehmen müssen, wenn jemand stirbt. Am Artikel-Ende stellen wir auch noch eine Checkliste zum Download und Ausdrucken zur Verfügung. 

 

Schritt 1: Rufen Sie einen Arzt  

 

Arzt im Todesfall rufen

 

Ist der Todesfall eingetreten, bleiben Sie in dieser Ausnahmesituation so ruhig wie möglich. Benachrichtigen Sie im Trauerfall zunächst einen Arzt. Er muss den Todesfall bestätigen.   

 

Derjenige, der den Verstorbenen entdeckt hat, ruft den Mediziner. Dabei ist es unerheblich, ob es ein Freund, Angehöriger oder fremder Mensch ist, der den Toten auffindet. 

 

  • Eintreten des Todesfalls zu Hause: Ein Anwesender ruft den Arzt.   
  • Todesfall Krankenhaus/Senioren-/Pflegeheim: Die Einrichtung informiert einen Mediziner.  
  • Öffentlichkeit: Der Rettungsdienst wird von einem Augenzeugen verständigt.  

 

Wer die Telefonnummer des Hausarztes nicht parat hat, der ruft auch bei einem Todesfall zu Hause den Rettungsdienst an unter:  

 

  • 112: Feuerwehr und Rettungsdienst  
  • 116117: Ärztlicher Bereitschaftsdienst  

 

Im europäischen Ausland gilt ebenfalls die internationale Notrufnummer 112. Sie wird bei einem Todesfall in der EU gewählt.   

 

Schritt 2: Arzt stellt Totenschein aus  

 

Totenschein

 

Der Arzt stellt den Tod fest und bescheinigt ihn im Totenschein bzw. in der Todesbescheinigung. Damit der Mediziner das Ableben sicher bestätigen kann, führt er die Leichenschau durch.   

 

Bestehen Zweifel, ob der Mensch eines natürlichen Todes gestorben ist oder der Sterbefall mutwillig herbeigeführt wurde, wird die Polizei (Rufnummer 110) hinzugezogen. Bis die Todesursache festgestellt werden kann, wird der Leichnam des Verstorbenen beschlagnahmt.   

 

Sollte ein Organspendeausweis des Verstorbenen vorliegen, dann muss dies umgehend dem Arzt, der die Leichenschau durchführt, mitgeteilt werden. Das Zeitfenster, in dem die Organe für eine mögliche Transplantation entnommen werden können, ist klein. Je nach Organ beträgt es nur zwischen sechs und 24 Stunden nach dem Todesfall.   

 

Die Todesbescheinigung ist für die Hinterbliebenen wichtig, weil sie ihn für verschiedene Formalitäten benötigen. Sie brauchen ihn beispielsweise dazu, Dokumente wie die Sterbeurkunde zu beantragen. 

 

Schritt 3: Als Angehöriger den Bestatter engagieren

 

Bestatter wechseln

 

Zeitnah nach dem Todesfall sollte ein Bestatter beauftragt werden. Spätestens 36 Stunden nach dem Ableben muss ein Beerdigungsinstitut eingeschaltet werden. Wie lange Sie genau dafür Zeit haben, hängt vom jeweils geltenden Recht ab. In manchen Bundesländern ist die Zeitspanne kürzer als in anderen. 

 

Bitte beachten Sie: Der Leichnam darf nur von einem Bestatter oder einer Überführungsfirma transportiert werden

 

Lesen Sie sich am besten im Vorfeld kurz unseren Artikel durch. Darin erhalten Sie den ein oder anderen hilfreichen Tipp, wie Sie für die Bestattung den richtigen Ansprechpartner finden. Hier geht es zum Beitrag: Bestatter finden – ein seriöser Partner im Trauerfall. Unsere Ratschläge erleichtern Ihnen die Suche nach dem passenden Bestattungsunternehmen. 

 

In zahlreichen Bundesländern dürfen die Angehörigen ihre Verstorbenen bis zu 36 Stunden zu Hause aufbahren. Die genauen Regelungen erfahren Sie in den einzelnen Bestattungsgesetzen. Anschließend muss der Leichnam für die Bestattung abtransportiert werden.   

 

In manchen Familien wird eine Totenwache abgehalten. Wenn das bei Ihnen der Fall ist, gilt es, diese direkt zu beginnen.

 

Schritt 4: Angehörige und Arbeitgeber informieren  

 

Nachdem der Arzt den Tod bescheinigt hat, informieren Sie zeitnah die engsten Verwandten und Freunde des Verstorbenen. Am einfachsten ist es, eine Telefonkette zu bilden. So muss nicht ein Mensch alle Angehörigen unterrichten. Falls der Tote noch berufstätig war, benachrichtigen Sie den Arbeitgeber ebenfalls schnellstmöglich.   

 

Oftmals kommen direkt die Fragen nach dem Termin und Ort der Bestattung. Vertrösten Sie die Freunde und Angehörigen, bis Sie mit dem Bestatter ein konkretes Datum festgelegt haben.  

 

Den nächsten Angehörigen steht im Todesfall ein Sonderurlaubstag zu.   

 

Schritt 5: Notwendige Dokumente im Todesfall zusammenstellen

 

Vorsorgedokumente

 

Die Formalitäten im Todesfall können schnell überfordern. Wichtig ist es, an alle notwendigen Dokumente zu denken.  

 

Die Bestatter unterstützen Sie gerne bei diesen Aufgaben und allen wichtigen Angelegenheiten rund um den Sterbefall und die Bestattung. Auch in unserer Checkliste finden Sie die notwendigen Dokumente und Aufgaben noch einem aufgeführt. 

 

Unterlagen für den Todesfall 

 

  • Totenschein/Todesbescheinigung: Der Arzt stellt ihn aus. Die Preise dafür sind der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) zu entnehmen. Seit Januar 2020 betragen sie 165,77 EUR für eine eingehende Leichenschau. Eine vorläufige Leichenschau kostet dagegen aktuell nur 110,51 EUR. Die Kosten dafür müssen die nächsten Angehörigen tragen.   
  • Ausweisdokumente: Personalausweis oder Reisepass sowie ein Nachweis über den aktuellen Wohnsitz der verstorbenen Person.   
  • Personenstandsurkunden: Auszug aus dem Familienbuch oder Vorlage der notwendigen Unterlagen abhängig vom Familienstand. Bei Verheirateten ist eine Heiratsurkunde vorzulegen. Verwitwete benötigen zusätzlich die Sterbeurkunde des Ehegatten. Geschiedene benötigen neben der Heiratsurkunde auch das Scheidungsurteil. Sind die Personenstandsurkunden in einer anderen Sprache als Deutsch ausgestellt, muss sie ein vereidigter Dolmetscher übersetzen.   
  • Rentennummer: Die 17-stellige Nummer inklusive Zahlen und Buchstaben ist auf dem Rentenausweis, dem Rentenbescheid oder einem Kontoauszug zu finden. Falls eine betriebliche Rente angespart wurde, müssen die Unterlagen dafür ebenfalls gesucht werden.   
  • Verfügungen des Toten: falls vorhanden, suchen Sie die folgenden Unterlagen zusammen: Organspendeausweis, Bestattungsvorsorgeunterlagen, Testament, Grabunterlagen.  
  • Versicherungen und Verträge: Krankenversicherungskarte, Versicherungspolicen, v. a. Lebens- und Sterbegeldversicherung, Telefon-, Internet-, Handyverträge, Mitgliedschaften bei Vereinen/Gewerkschaften/Parteien, Abonnements, Energieversorger, Wasserwerke.  
  • Testament/Erbvertrag: für die Einreichung bei dem zuständigen Amtsgericht und/oder Notar.  

 

Denken Sie daran, dass einige Parteien, Gewerkschaften und Vereine ihren Mitgliedern Sterbegeld zahlen. In solchen Fällen informieren Sie die entsprechenden Institutionen idealerweise umgehend über den Tod ihres Mitglieds.   

 

Setzen Sie außerdem die Versicherer der Unfall-, Sterbegeld- und Lebensversicherungen schnellstmöglich in Kenntnis. In der Regel ist eine Zeitspanne von maximal 48 Stunden angegeben. Nur so ist gewährleistet, dass alle Fristen eingehalten und die Gelder ausgezahlt werden. Fragen Sie diesbezüglich auch ruhig Ihren Bestatter, er kann Ihnen zu allen Dokumenten und Gesetzen den aktuellen Stand mitteilen. 

 

Kündigen Sie alle Verträge des Verstorbenen, dafür benötigen Sie aber die Sterbeurkunde.  

 

Damit Sie alle notwendigen Schritte im Überblick behalten, laden Sie sich am besten direkt unsere Checkliste Todesfall herunter.   

 

Schritt 6: Sterbeurkunde beantragen  

 

Die Sterbeurkunde ist ein schriftlicher Nachweis, der den Tod eines Menschen bescheinigt. Sie wird benötigt, um im Sterbefall den Nachlass des Verstorbenen zu regeln. In Deutschland muss für jeden Verblichenen eine Sterbeurkunde beantragt werden. Das ist Pflicht. Was für die Ausstellung einer Sterbeurkunde benötigt wird und wie vorzugehen ist, erfahren Sie hier.   

 

Wenden Sie sich zur Ausstellung der Originalsterbeurkunde an die jeweils zuständige Behörde der Stadt, in der die verstorbene Person zuletzt gewohnt hat. 

 

Vorsorge im Bereich des Todes 

 

 

Eine Person ist völlig erschüttert und fragt sich: „Todesfall, was tun?“ Eine erste, hilfreiche Antwort auf diese Frage, können Vorsorgedokumente liefern. Möglicherweise hat der Verstorbene zu Lebzeiten bereits verschiedene Entscheidungen getroffen. Manche Menschen regeln im Laufe des Lebens bereits den Ablauf ihrer Beisetzung. Sie wählen selbst die Grabstätte, die Urne und den passenden Bestatter aus. 

 

Vielleicht ist bei einem Bestattungsunternehmen oder bei Versicherungen ein Vorsorgevertrag oder eine Sterbegeldversicherung hinterlegt. Dann sind womöglich die Kosten der Beisetzung und der Grabpflege bereits beglichen. 

 

Hat der Verstorbene bereits alles geregelt und alle Entscheidungen getroffen, entlastet er dadurch im Todesfall die Angehörigen. Es wurden dann vielleicht sogar verschiedene Aufgaben und eine bestimmte Rolle bei der Trauerfeier oder Grabpflege zugewiesen, das erspart die vielen offenen Fragen eines Todesfalls. 

 

Organisation der Trauerfeier

 

Beerdigung, Bestattung, Trauerfeier

 

Sind die wichtigsten Maßnahmen nach dem Todesfall erledigt, geht es die Organisation der Bestattung durch die Angehörigen. Folgende Elemente gehören dazu:  

 

  • Bestattungsarten vergleichen und die passende Option auswählen. 
  • Letzten Willen des Verstorbenen bzw. sein Testament bei der Beauftragung des Bestattungsunternehmens sowie der Organisation der Bestattung berücksichtigen. 
  • Grabstätte kaufen. 
  • Sarg oder Urne für Beerdigung oder Feuerbestattung auswählen. 
  • Termin für die Bestattung mit Bestatter, Gemeinde, Kirche bzw. Trauerredner vereinbaren  
  • Grabschmuck sowie Blumen, Kränze und Schleifen bei der Gärtnerei bestellen  
  • Musikalische Untermalung der Trauerfeier organisieren  
  • Dekoration in der Trauerhalle/Kapelle festlegen  
  • Bereitstellung einer Kondolenzliste auf der Beerdigung/Bestattung 
  • Anzeige des Todes in der Zeitung aufgeben. 
  • Dokumente wie Sterbebilder, Trauerkarten und Trauerbriefe drucken lassen. 
  • Trauerkarten verschicken. 
  • Reservierung der Gaststätte für den Beerdigungskaffee/Leichenschmaus  
  • Bestattungskosten für den Verstorbenen tragen. 

 

Die Trauer überrollt Angehörige teilweise komplett. Die Bestattung ist dann ein heftiger und dennoch heilsamer Schritt. Wenn Sie sich im Angesicht des Trauerfalls nicht in der Lage sehen, eine große Beisetzung mit der ganzen Familie und Menschen aus dem kompletten Umfeld des Verstorbenen zu zelebrieren, macht das nichts. 

 

Jeder Angehörige hat im Leben das Recht, die Trauer über den Sterbefall auf individuelle Weise zu verarbeiten. Wenn Sie die Beisetzung nur im engsten Familienkreis wünschen, besprechen Sie das mit dem Bestattungsunternehmen. Der Bestatter weiß, wie er eine äußerst würdevolle Beisetzung im kleinen Rahmen organisiert. Außerdem kann er alle Ihre Fragen beantworten. 

 

Checkliste mit den wichtigsten Informationen zum Todesfall

 

In unserer Checkliste Todesfall zum Download haben wir alle notwendigen Schritte nach einem Todesfall übersichtlich für Sie zusammengefasst.

 

 

Wenngleich das Eintreten des Todes bereits lange im Vorfeld ersichtlich war, weil der Verstorbene vielleicht schon lange im Krankenhaus lag, kann ein Todesfall ein heftiger Schlag sein. Falls Sie sich auch Wochen nach dem Ereignis im Alltag nicht wieder zurechtfinden, dann suchen Sie sich Unterstützung bei der Trauerarbeit.  

 

Rechtshinweis: Bei diesem Artikel handelt es sich um einen redaktionellen Text, nicht um eine Rechtsberatung. Wir recherchieren die Inhalte gewissenhaft, allerdings wird jegliche Haftung für sämtliche Angaben ausgeschlossen. Bitte suchen Sie immer bei den zuständigen Stellen oder einem Juristen nach zuverlässigen und individuellen Auskünften. Nur so ist eine perfekte Beratung für den Einzelfall garantiert.    

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