Vermächtnis: Die wichtigsten Regelungen im Überblick 

Vermächtnis

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Wenn ein Mensch stirbt, dann kann er nicht nur seinen Nachlass vererben. Er kann auch ein Vermächtnis hinterlassen. Was sich dahinter verbirgt, erklärt dieser Beitrag ausführlich. Zeitgleich werden auch die wichtigsten Stolperfallen zu dem Thema herausgearbeitet. Denn mit einem Vermächtnis sind andere gesetzliche Regelungen verknüpft als mit einem Erbe.  

Was ist ein Vermächtnis? 

Ein Vermächtnis entsteht, wenn ein Mensch nach seinem Tod einem anderen einen bestimmten Gegenstand aus dem Nachlass vermacht. Das geht nur, wenn in einem Testament oder Erbvertrag klar beschrieben wird, wer welchen Gegenstand bekommen soll.  

Das Vermächtnis wird im § 1939 BGB geregelt. Dort steht Folgendes geschrieben: 

Der Erblasser kann durch Testament einem anderen, ohne ihn als Erben einzusetzen, einen Vermögensvorteil zuwenden (Vermächtnis). 

In der Rechtssprache wird der Verstorbene als Erblasser und der Begünstigte als Vermächtnisnehmer bezeichnet. Die Erben müssen den vermachten Gegenstand auf den Vermächtnisnehmer übertragen. Weigern sich diese, kann der Anspruch per Gericht geltend gemacht werden.  

Welche Gegenstände können vermacht werden? 

Grundsätzlich können alle Gegenstände und auch Rechte vermacht werden, die der Verstorbene innehatte. Von der Immobilie bis zu einem Geldbetrag oder Antiquitäten eignen sich alle möglichen Dinge als Vermächtnis.  

Wichtig ist nur, dass der Verstorbene und anschließend seine Erben die Eigentümer der Sache oder des Rechtes sind, das vermacht werden soll.  

Falls Sie ein Vermächtnis erhalten, haben Sie darauf nur einen schuldrechtlichen Anspruch. Das bedeutet: 

  • Als Vermächtnisnehmer können Sie das Vermächtnis von den Erben einfordern. 
  • Es besteht ein Herausgabeanspruch Ihnen gegenüber.  

Welche Rechte und Pflichten hat der Vermächtnisnehmer? 

Mit dem Erbe gehen bestimmte Rechte und Pflichten einher, die wir bereits in einem Beitrag auf unserer Seite ausführlich erklärt haben. Das Vermächtnis unterscheidet sich aber stark vom Erbe, deshalb gelten für den Vermächtnisnehmer andere Bedingungen. 

Rechte des Vermächtnisnehmers 

Wie bereits erwähnt, hat der Vermächtnisnehmer einen schuldrechtlichen Anspruch an dem Vermächtnis. Er kann die Erben zur Herausgabe des entsprechenden Gegenstandes auffordern. Falls sich die Erben weigern, hat derjenige, dem ein Vermächtnis zugesprochen wurde, das Recht, die Hinterlassenschaft einzuklagen.  

Nachdem das Vermächtnis übergeben wurde, hat der Begünstigte nichts mehr mit der weiteren Abwicklung des Erbfalls zu schaffen.  

Pflichten des Vermächtnisnehmers 

Da der Vermächtnisnehmer nicht als Erbe gilt, muss er auch keine Pflichten aus dem Erbe tragen. 

Das kann sich jedoch ändern, falls er nicht nur Vermächtnisnehmer ist, sondern zusätzlich auch erbt. Dieser Fall tritt ein, wenn etwa zwei Kinder als Erben vorhanden sind, eines der Kinder aber zusätzlich ein bestimmtes Schmuckstück vermacht bekommt. Dann ist dieses Kind sowohl Erbe als auch Vermächtnisnehmer. Für seinen Erbanteil gelten die gesetzlichen Vorschriften zum Erbe, für das Schmuckstück gelten die Regelungen zum Vermächtnis.  

  • Der Vermächtnisnehmer muss sich nicht um die Verwaltung des Nachlasses kümmern.  
  • Er hat keine Pflicht, für die Aufteilung des Erbes zu sorgen.  
  • Ein Vermächtnisnehmer haftet nicht für die Schulden des Erblassers
  • Dagegen muss der Vermächtnisnehmer die Herausgabe des Vermächtnisses gegenüber den Erben einfordern. Es muss Erbschaftssteuer für das Vermächtnis gezahlt werden.  

ACHTUNG: Zwar haftet der Vermächtnisnehmer nicht für die Verbindlichkeiten aus dem Erbe. Ist sein Vermächtnis aber mit Schulden behaftet, muss er diese übernehmen.  

Was sind die Unterschiede wischen Vermächtnis und Erbe? 

Sonderurlaub im Todesfall, Frau am Laptop

Wir haben bereits bei den Rechten und Pflichten einige Abweichungen gesehen. Tatsächlich unterscheiden sich das Vermächtnis und das Erbe allerdings in vielen Bereichen.  

Der Erbe ist rein rechtlich gesehen in der stärkeren Position. Er nimmt die Stellung des Verstorbenen ein. Das bedeutet, ihm werden alle Rechte und Pflichten des Erblassers übertragen. Oftmals muss sich ein Erbe mit anderen Miterben auseinandersetzen. Das ist dann der Fall, wenn eine Erbengemeinschaft entsteht. Um an sein Erbe zu kommen oder die damit verbundenen Rechte und Pflichten wahrzunehmen, benötigt der Erbe einen Erbschein.  

Ein Vermächtnisnehmer braucht sich dagegen keine Gedanken, um die Erben zu machen. Er hat mit ihnen nur in dem Moment zu tun, in dem er seinen Anspruch auf das Vermächtnis geltend macht. Dafür benötigt er keinen Erbschein. Außerdem kommt der Vermächtnisnehmer nicht für die Schulden aus dem Erbe auf. Außer, das Vermächtnis selbst ist verschuldet.  

Beispiel: Georg H. setzt vor seinem Tod ein Testament auf. Darin setzt er seine Tochter Maria als Alleinerbin ein. Sein Sohn Karl erhält als Vermächtnis eine Eigentumswohnung in Berlin, die Georg H. zuletzt bewohnte. Als Georg H. stirbt, wird seine Erbin Maria zunächst die Eigentümerin der Wohnung und des restlichen Nachlasses. Karl hat einen Anspruch auf Übertragung des Eigentums auf ihn. Damit Maria die Verpflichtungen aus dem Vermächtnis erfüllen kann, muss sie das Eigentum auf ihren Bruder übertragen lassen. Falls der Wert der Wohnung den Erbschaftssteuerfreibetrag überschreitet, dann muss Karl die Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt zahlen.  

Die wichtigsten Unterschiede zwischen Erbe und Vermächtnis in der Übersicht: 

Bereich Erbe  Vermächtnisnehmer  
Unterschiede im Testament “Ich vererbe XY meine Immobilien.” “Ich vermache XY meine Immobilien.” 
Teil der Erbengemeinschaft Ja Nein 
Eigentümer Ja  Nein 
Haftung für Verbindlichkeiten Ja Nein, mit Ausnahme 
Erbschein notwendig Ja Nein 
Ausschlagung  Ja, gegenüber dem Nachlassgericht Ja, gegenüber dem/n Erbe/n 
Erbschaftsteuerpflichtig Ja Ja 

Welche Arten von Vermächtnissen gibt es?  

Vermächtnis ist nicht gleich Vermächtnis. Tatsächlich gibt es 6 unterschiedliche Arten von Vermächtnissen. Schauen wir uns die einzelnen Formen genauer an.  

Vorausvermächtnis 

Das Vorausvermächtnis ist am geläufigsten. Es wird meistens genutzt, um dafür zu sorgen, dass ein Erbe mehr erhält als die Anderen.  

Beispiel: Hilde N. verstirbt und hinterlässt 2 Kinder als Erben. Der Tochter vermacht sie zudem eine Wohnung in München. Noch bevor der Nachlass auf die beiden Kinder aufgeteilt wird, erhält die Tochter die Wohnung als Vermächtnis. Erst danach wird der Rest (das Erbe) zu gleichen Teilen unter den Kindern aufgeteilt. Die Wohnung gilt nicht als Erbteil. 

Manchmal ist der Unterschied zwischen Vorausvermächtnis und Teilungsanordnung nicht ganz klar. Deshalb gehen wir darauf auch ein.  

Eine Teilungsanordnung bezieht sich auf das Erbe. Ein Erblasser kann im Testament festlegen, welche Erben, was genau aus dem Nachlass bekommen. Dabei wird die Erbquote nicht verändert. Die betreffenden Gegenstände zählen alle zum Erbe. Bei der Vollstreckung wird ihr Wert ermittelt und auf den Erbteil angerechnet. Das Vorausvermächtnis wird unabhängig vom Erbe behandelt.  

Wer seinen letzten Willen aufsetzt, der sollte ganz genau formulieren. Nur so ist, sichergestellt, dass das Erbe exakt nach den Wünschen des Erblassers aufgeteilt wird. Oftmals ist es hilfreich, sich einen Rechtsberater bei der Erstellung des Testaments an die Seite zu holen.  

Gleichwohl möchten wir Ihnen zum besseren Verständnis einige Beispieltexte bereitstellen: 

  • Vorausvermächtnis: “Ich, Max Mustermann (geboren am 17.05.1953 in Frankfurt am Main) setze meine beiden Kinder Katharina Müller und Max Maier zu gleichen Teilen als Alleinerben ein. Zusätzlich möchte ich meinem Sohn Max noch die Eigentumswohnung in der Salzgasse 13 in Salzburg vermachen. Das soll ohne Anrechnung auf seinen Erbteil geschehen.” 
  • Teilungsanordnung: “Im Rahmen der Teilungsanordnung bekommt meine Tochter Katharina Müller (geborene Mustermann) die Immobilie in Hamburg-Altona. Eine Anrechnung auf ihren Erbteil soll aufgrund der Teilungsanordnung erfolgen.” 

Ersatzvermächtnis 

Es gibt den Fall, dass ein Mensch einem anderen ein Vermächtnis macht. Der Andere ist aber selbst bereits verstorben, als der Erblasser das zeitliche segnet. Anders als ein Erbe geht ein Vermächtnis nicht auf die Erben über. Es wird stattdessen ungültig. Damit das nicht passiert, kann ein Ersatzvermächtnis angelegt werden.  

Beispiel: Gabriele K. vermacht im Testament ihren Schmuck ihrer besten Freundin Renate. Den Rest erben ihre Kinder Max und Moritz. Zum Zeitpunkt der Testamentseröffnung ist Renate bereits gestorben. Der Schmuck wird jetzt nicht an die Tochter von Renate gehen, sondern zurück in das Erbe von Max und Moritz. Gabriele K. hat aber in weiser Voraussicht ein Ersatzvermächtnis angelegt. Darin steht: “Ich vererbe meinen gesamten Schmuck meiner Freundin Renate S. Sollte Renate vor mir sterben, dann bekommt ihre Tochter Sabine die Schmuckstücke.” 

Nießbrauchsvermächtnis 

Nießbrauch, Wohnrecht

Der Nießbrauch an einer Sache bedeutet, dass jemand einen Gegenstand, ein Vermögen oder ein Recht eines anderen nutzen kann. Dabei ist er allerdings nicht der Eigentümer. Häufig wird der Nießbrauch bei Immobilien gemacht.  

Beispiel: Eine Wohnung gehört Sabine K. Sie hat diese von Ihren Eltern übereignet bekommen. Dafür dürfen Eltern von Sabine bis zum Lebensende mietfrei die Wohnung bewohnen und auch vermieten. Selbst die Mieteinnahmen dürfen die Eltern behalten.  

Das Nießbrauchsrecht kann auch als Vermächtnis im Testament festgelegt werden. Oftmals sichern sich damit Eheleute gegenseitig das Wohnrecht ab, falls einer von ihnen verstirbt.  

Formulierungsbeispiel für Nießbrauchsvermächtnis: 

“Ich, Charlotte K. (geboren am 15.08.1971 in Köln), vererbe mein gesamtes Vermögen meinen Kindern Tina und Simon. Mein Ehemann Frank erhält im Wege des Vermächtnisses ein lebenslanges und unentgeltliches Nießbrauchsrecht an unserer Eigentumswohnung im Tannenweg 3 in Düsseldorf. Der Nießbrauch muss im Grundbuch hinterlegt werden.” 

Stückvermächtnis 

In einem Stückvermächtnis wird ein Gegenstand, ein Recht oder eine Forderung aus dem Nachlass vermacht.  

Formulierungsbeispiel für Stückvermächtnis: “Meiner Enkelin Nadja vermache ich meinen Pkw mit dem amtlichen Kennzeichen M-MM-92.” 

Sollte der Gegenstand aus dem Stückvermächtnis defekt oder beschädigt sein, kann der Vermächtnisnehmer in der Regel keine Reparatur und auch keinen Schadensersatz von den Erben verlangen. Hat der Pkw aus dem Formulierungsbeispiel etwa einen platten Reifen, muss die Vermächtnisnehmerin Nadja diesen selbst ersetzen.  

Wahlvermächtnis 

Bei einem Wahlvermächtnis wird nur ein Gegenstand aus einer Auswahl vermacht. Der Vermächtnisnehmer darf sich aus einer bestimmten Menge eine Sache aussuchen. Es kann alternativ auch bestimmt werden, dass eine dritte Person die Auswahl treffen darf.  

Formulierungsbeispiel für das Wahlvermächtnis: 

“Wahlvermächtnis: Meine Cousine Christine bekommt als Vermächtnis einen Ring aus meiner Ringsammlung. Meine Schwester Andrea soll bestimmen, welcher Ring an Christine übergeht.” 

Quotenvermächtnis 

Bei einem Quotenvermächtnis erhält der Vermächtnisnehmer einen Bruchteil einer Sache oder eines Rechtes. Als Quote kann etwa ein Zehntel des gesamten Nachlasses an eine Person vermacht werden. Es besteht außerdem die Möglichkeit, ein Drittel des Barvermögens an jemanden als Vermächtnis zu hinterlassen.  

Das Quotenvermächtnis kommt vermutlich am häufigsten zum Einsatz, wenn ein Teil des Kapitalvermögens vermacht werden soll.  

Ein Quotenvermächtnis bringe einen entscheidenden Vorteil mit sich. Der Betrag, den der Vermächtnisnehmer erhält, hängt von der Höhe des entsprechenden Nachlasswertes ab.  

Beispiel: Witwer Herbert H. vererbt sein gesamtes Vermögen seinem einzigen Sohn Hans. Einzig sein Bruder Josef soll 1/3 seines Kapitalvermögens bekommen. Wie hoch der Betrag für Josef genau ist, steht also erst zum Todeszeitpunkt von Herbert fest. Falls er zuvor sein gesamtes Kapitalvermögen ausgibt, bleibt nichts für Josef über. Wenn das Geld vorher aber gut zusammengehalten wird, darf sich der Bruder über ein schönes Vermächtnis freuen.  

Wie erfahren Sie von einem Vermächtnis? 

Wenn Ihnen der Erblasser nicht bereits im Vorfeld gesagt hat, dass Sie ein Vermächtnis bekommen, wissen Sie nichts davon. In jedem Fall werden Sie durch einen Brief vom Nachlassgericht darüber informiert. Der Vermächtnisnehmer benötigt keinen Erbschein, um an seinen Anteil zu kommen. Es reicht, wenn Sie den Erben das Schreiben des Gerichts vorlegen.  

Wie nehmen Sie ein Vermächtnis rechtskräftig an? 

Es reicht normalerweise aus, das Vermächtnis den Erben gegenüber durch die Vorlage des Gerichtsschreibens einzufordern.  

Es gibt keine Vorschriften darüber, wie Sie ein Vermächtnis annehmen müssen. Das heißt, Sie können es mündlich, schriftlich oder fernmündlich akzeptieren. Empfehlenswert ist allerdings immer ein Nachweis darüber, dass Sie das Vermächtnis angenommen haben. Deshalb raten Rechtsexperten dazu, die Annahme schriftlich zu erklären. Schicken Sie den Brief am besten per Einschreiben an den Erben. 

Wann verjährt ein Vermächtnis? 

Ein Vermächtnis kann verjähren, allerdings dauert dies einige Zeit. Die Frist, um Ihren Anspruch gegenüber den Erben geltend zu machen, beträgt 3 Jahre. Bei Grundstücken beträgt sie sogar 10 Jahre. Allerdings startet sie erst mit dem Ablauf des Jahres, indem sich der Todesfall ereignet hat.  

Beispiel: Marianne Weber stirbt am 19.01.2018. Ihre Tochter Tamara ist die Alleinerbin. Marianne hat in ihrem Testament ein Vermächtnis an ihre Nichte Stefanie hinterlassen. Stefanie erhält die Information vom Gericht darüber, vergisst aber, den Anspruch geltend zu machen. Erst am 01.12.2021 fällt es ihr wieder ein. Dadurch, dass die Frist von 3 Jahren erst am 31.12.2018 zu laufen beginnt, hat Tamara immer noch Zeit, das Vermächtnis anzunehmen.  

Die Frist kann allerdings verkürzt werden. Dann kommt § 2307 BGB zum Zuge. Darin steht:  

(1) Ist ein Pflichtteilsberechtigter mit einem Vermächtnis bedacht, so kann er den Pflichtteil verlangen, wenn er das Vermächtnis ausschlägt. Schlägt er nicht aus, so steht ihm ein Recht auf den Pflichtteil nicht zu, soweit der Wert des Vermächtnisses reicht; bei der Berechnung des Wertes bleiben Beschränkungen und Beschwerungen der in § 2306 bezeichneten Art außer Betracht. 

(2) Der mit dem Vermächtnis beschwerte Erbe kann den Pflichtteilsberechtigten unter Bestimmung einer angemessenen Frist zur Erklärung über die Annahme des Vermächtnisses auffordern. Mit dem Ablauf der Frist gilt das Vermächtnis als ausgeschlagen, wenn nicht vorher die Annahme erklärt wird. 

Wenn ein Mensch, ein Recht auf ein Vermächtnis und gleichzeitig auf einen Pflichtteil hat, dann können die restlichen Erben ihm eine Frist setzen. Der Vermächtnis- und Pflichtteilsberechtigte muss dann innerhalb dieser Zeitspanne das Vermächtnis annehmen oder ablehnen.  

Muster für eine Vermächtnis-Annahme 

Nachfolgend stellen wir Ihnen einen Mustervorschlag für die Annahme eines Vermächtnisses bereit. Es ist essenziell, dass Sie den Vorschlag nicht einfach übernehmen. Lassen Sie sich von einem Juristen beraten, denn jeder Vermächtnisfall muss individuell betrachtet werden. Dennoch möchten wir Ihnen das Muster nicht vorenthalten. Denn es dient zumindest der Orientierung.  

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Bitte beachten Sie: Dieses Muster dient lediglich als Beispiel und sollte nicht als rechtlich verbindliche Vorlage verstanden werden. Es empfiehlt sich, in jedem spezifischen Fall rechtlichen Rat einzuholen, um das Schreiben entsprechend anzupassen. Dieser Entwurf beansprucht keine Vollständigkeit. Insbesondere bei Vermächtnisnehmern mit Pflichtteilsansprüchen können durch eine voreilige Inanspruchnahme des Vermächtnisses rechtliche Nachteile entstehen. Zudem ist es ratsam, dass der Vermächtnisnehmer den Erhalt des Schreibens, mit dem er das Vermächtnis geltend macht, nachweisen kann.

Mit einem Brief, der per Einschreiben übersendet wird, haben Sie einen Beweis, dass das Vermächtnis angenommen wurde. Sollte der Erbe den vermachten Gegenstand anschließend nicht übergeben, führt der Weg in der Regel zum Anwalt bzw. Gericht.  

Wie schlagen Sie ein Vermächtnis aus? 

Genauso wie die Annahme sprechen Sie auch die Ausschlagung des Vermächtnisses gegenüber dem zuständigen Erben aus. Folgende Punkte sind dabei wichtig: 

  1. Das Vermächtnis kann nur ausgeschlagen werden, wenn der Vermächtnisgeber bereits verstorben ist.  
  2. Es gibt keine gesetzliche Frist, bis wann Sie ein Vermächtnis ausschlagen müssen.  
  3. Das Vermächtnis schlagen Sie gegenüber demjenigen aus, der mit dem Vermächtnis beschwert wurde. 
  4. Wenn Sie das Vermächtnis einmal angenommen haben, können Sie es im Anschluss nicht mehr ausschlagen.  

Wir haben bereits gehört, dass es ein sogenanntes Ersatzvermächtnis gibt. Darin kann zum Beispiel auch formuliert werden, was bei einer Ausschlagung des Vermächtnisses passiert. Der Erblasser kann dann bestimmen, ob das Vermächtnis bei der Ausschlagung etwa an einen anderen Vermächtnisnehmer übergeht. Falls nichts geregelt ist, bekommen die Erben das Vermächtnis nach der Ausschlagung.  

In welchem Verhältnis stehen Vermächtnis und Pflichtteil? 

Es besteht die Möglichkeit, dass ein gesetzlicher Erbe im Testament enterbt wurde. Dann steht demjenigen trotzdem ein Pflichtteil des Nachlasses zu. Was passiert aber, wenn der Enterbte ein Vermächtnis laut letztem Willen erhält? Entfällt dann der Pflichtteil oder wird er kleiner? 

Nehmen wir an, sie hätten einen gesetzlichen Anspruch auf einen Pflichtteil im Wert von 10.000 EUR. Gleichzeitig bekommen Sie vom gleichen Erblasser ein Fahrzeug im Wert rund 8.000 EUR vermacht. Steht Ihnen dann neben dem Fahrzeug auch noch der gesamte Pflichtteil in Höhe von 10.000 EUR zu? Die Antwort lautet: Nein.  

Sie haben in diesem Fall 4 Wahlmöglichkeiten: 

  • Sie können das Vermächtnis annehmen und die Differenz zum Pflichtteil einfordern. In unserem Fall liegt die Differenz bei 2.000 EUR.  
  • Sie können das Vermächtnis ausschlagen und nur den Pflichtteil annehmen.  
  • Sie können den Pflichtteil ausschlagen und nur das Vermächtnis annehmen, verlieren dann aber in unserem Fall 2.000 EUR. 
  • Sie schlagen sowohl das Vermächtnis als auch den Pflichtteil aus.   

Beispiel: Auswirkung des Pflichtteils auf das Vermächtnis

Es gibt noch einen Fall, indem sich das Vermächtnis auf den Pflichtteil auswirkt. Nehmen wir folgende Konstellation an: 

Witwer Karl Z. stirbt. In seinem Testament hinterlässt er seinen kompletten Nachlass im Wert von 500.000 EUR der Tochter Miriam Z. Sein Sohn geht leer aus. Dafür bekommt seine Schwester Charlotte eine Immobilie im Wert von 250.000 EUR vermacht.  

Der Sohn hat Anspruch auf einen Pflichtteil, der bei 2 Kindern ein Viertel des Erbes beträgt. Wie hoch der Pflichtteil ist, errechnet sich aus dem Wert des Nachlasses. Die Frage ist, ob als Nachlasswert nur die 500.000 EUR angesetzt werden, die Tochter Miriam erbt, oder auch das Vermächtnis in Höhe von 250.000 EUR angesetzt wird.  

Tatsächlich hat der Pflichtteilsanspruch Vorrang vor dem Vermächtnis. Das bedeutet, dass der Sohn ein Viertel von 750.000 EUR bekommen muss. Ihm stehen als Pflichtteil 187.500 EUR zu.  

In diesem Fall greift § 2318 BGBPflichtteilslast bei Vermächtnissen und Auflagen dem Erben stützend unter die Arme. Der Erbe, in unserem Fall die Tochter Miriam Z. kann eine Beteiligung am Pflichtteil von der Vermächtnisnehmerin Charlotte verlangen.  

Damit Miriam ihrem Bruder nicht allein die 187.500 EUR auszahlen muss und Charlotte die Immobilie komplett behalten darf, kann Miriam Charlotte um eine angemessene Beteiligung bitten. Dann würde Miriam 125.000 EUR an ihren Bruder zahlen und Charlotte überweist 62.500 EUR an den Pflichtteilsberechtigten.  

Wie hinterlassen Sie ein Vermächtnis? 

Das Erbrecht ist verflochten und für den Laien nicht leicht verständlich. Wenn Sie sich nur den Abschnitt zum Pflichtteil und dem Vermächtnis durchlesen, sehen Sie, wie viele Stolperfallen es gibt. Deshalb lautet unser Rat, lassen Sie sich sowohl beim Erbe als auch beim Vermächtnis professionell beraten.  

Sie wollen bestimmt, dass Ihr Nachlass genauso an die Angehörigen und Freunde übergeht, wie Sie sich dies wünschen. Außerdem möchten Sie sicherlich Streit unter den Angehörigen vermeiden. Deshalb verfassen Sie Ihren letzten Willen, wenn möglich, zusammen mit einem Experten.  

Ein Vermächtnis muss im Testament aufgeführt werden. Achten Sie auf den richtigen Wortlaut. Am besten schreiben Sie, dass Sie den bestimmten Gegenstand oder das bestimmte Recht an XY VERMACHEN wollen. Dadurch ist klar erkenntlich, dass es sich um ein Vermächtnis und nicht um ein Erbe handelt.  

Vielleicht denken Sie jetzt, dass die Bezeichnung doch eigentlich keine Rolle spielt. Tatsache ist aber, dass die rechtlichen Konsequenzen von einem Erbe und einem Vermächtnis sich massiv unterscheiden. Deshalb formulieren Sie so präzise wie möglich, damit es zu keinen Missverständnissen und negativen Konsequenzen für den Vermächtnisnehmer kommt.  

Rechtshinweis: Dieser Beitrag wurde von unserer Redaktion ausführlich recherchiert. Dennoch stellt er keine Rechtsberatung dar oder ersetzt diese. Wir übernehmen keinerlei Haftung für die Inhalte. 

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