Grabstätte: Arten, Kriterien & Besitzverhältnisse 

Grabstätte

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Wenn das Leben endet, wird der Leichnam in den meisten Fällen in einer Grabstätte beigesetzt. Doch es gibt verschiedene Arten von Gräbern. Welches ist das Richtige für den jeweiligen Verstorbenen? Dieser Artikel hilft dabei, die passende Entscheidung zu treffen. 

Wörterbuch: Was ist eine Grabstätte? 

Im Volksmund werden die Begriffe Grabstätte, Grab und Grabstelle oft synonym verwendet. Allerdings ist das nicht ganz richtig. Bei der genauen Definition hilft das Wörterbuch nicht direkt weiter. Besser ist es, zum Gaedke Handbuch des Friedhofs- und Bestattungsrechts zu greifen. 

Dort steht folgende Erklärung zu lesen: 
“Eine Grabstelle oder gleichbedeutend eine Grabstätte ist ein für Bestattungen oder Beisetzungen vorgesehener, genau bestimmter Teil des Friedhofsgrundstücks mit dem darunter liegenden Erdreich. Eine Grabstelle oder Grabstätte kann mehrere Gräber umfassen. Ein Grab ist der Teil der Grabstelle oder Grabstätte, der der Aufnahme einer menschlichen Leiche oder – als Urnengrab – der Asche dient.” 

Die Grabstätten dienen allerdings nicht nur dem Verstorbenen, sondern auch seinen Angehörigen. Denn viele Menschen besuchen die Gräber ihrer Liebsten, um dort Trost zu finden. Sie haben durch die Grabstätte eine Anlaufstelle, an der sie trauern und des Verblichenen gedenken können. Gerade an bestimmten Feiertagen wie Allerheiligen oder Allerseelen, aber auch an dem Geburtstag oder Todestag des geliebten Menschen wird sich am Grab versammelt. 

Arten: Was für Grabstätten gibt es? 

Es gibt verschiedene Optionen als letzte Ruhestätte. Grundsätzlich unterscheidet man zwei Grabarten: 

  • Reihengrab 
  • Wahlgrab 

Aber es existieren auch noch anonyme Gräber. Außerdem möchten wir gerne konkret auf das Urnengrab eingehen, weil Feuerbestattungen immer beliebter werden. 

Wahlgrab 

Wer sich für ein Wahlgrab entscheidet, der kann genau bestimmen, wo der Verstorbene auf dem Friedhof beigesetzt wird. Natürlich stehen nur freie Grabstätten zur Auswahl. Unter diesen können die Angehörigen aber aussuchen. Falls die Gräber auf einem Friedhof unterschiedlich groß sind, kann das verfügbare Wunschmaß genommen werden. 

Ein weiterer Pluspunkt ist, dass es sich bei einem Wahlgrab nicht zwangsläufig um ein Einzelgrab handelt. Falls etwa Ehepartner nebeneinander bestattet werden wollen, ist das bei Wahlgräbern möglich. Wer mehrere Grabstellen nebeneinander für seine nächsten Angehörigen kauft, der erschafft dadurch ein Familiengrab. 

Bei Wahlgräbern kann normalerweise obendrein das Nutzungsrecht nach Ablauf wieder verlängert werden. Die große Entscheidungsfreiheit hat allerdings auch ihren Preis. Das Wahlgrab ist die teuerste Art der Grabstätte. 

Reihengrab 

Reihengräber sind auf den meisten Friedhöfen zu finden. Sie tragen ihren Namen daher, weil sie der Reihe nach vergeben werden. Das bedeutet, dass der genaue Ort, an dem der Verstorbene beigesetzt werden soll, nicht vorher festgelegt werden kann. Die Angehörigen wissen also nicht, an welcher Stelle die Grabstätte schlussendlich liegen wird. Es ist im Vorfeld auch unklar, wie groß das Grab ausfällt. Ein Reihengrab wird nur als Einzelgrab vergeben. 

Die Ruhezeiten für das Reihengrab sind in der jeweiligen Friedhofssatzung festgelegt. Normalerweise kann die Grabstätte nach Ablauf der vertraglichen Nutzungsdauer nicht weiterverwendet werden. Sie wird für einen anderen Todesfall freigegeben. Die genannten Einschränkungen haben den Vorteil, dass ein Reihengrab günstiger ist als ein Wahlgrab. 

Anonyme Grabstätte 

Bei einer anonymen Bestattung kennen die Angehörigen den exakten Ort nicht, an dem der Verstorbene beigesetzt wird. Der Friedhof ist aber selbstverständlich bekannt. Normalerweise handelt es sich um ein Wiesengrab. Dort werden sowohl Särge als auch Urnen beigesetzt. Eine anonyme Grabstätte ist wesentlich günstiger als ein Wahl- oder Reihengrab auf einem Friedhof. 

Urnengrab 

Ein Urnengrab ist eine Grabstätte zur Beisetzung von Urnen. In den Gefäßen befindet sich die Asche der Verstorbenen. Sie können sowohl in der Erde als auch in einem Kolumbarium beigesetzt werden. Die Urnengräber sind in der Regel kleiner, weil das Bestattungsgefäß weniger Platz als ein Sarg einnimmt. Auch bei einem Urnengrab wird zwischen Wahl- und Reihengrab unterschieden. Entsprechend weichen die Preise voneinander ab. 

Tiefgrab 

Bei einem Tiefgrab werden mehrere Verstorbene übereinander beigesetzt. Die Grabstätte muss also tiefer gegraben werden als gewöhnlich. Daher leitet sich der Name ab. 

Kriterien: Wie wählen Sie eine Grabstätte aus? 

Die Entscheidung für oder gegen eine Grabstätte hat weitreichende Konsequenzen. Deshalb ist es essenziell, sich im Vorfeld Gedanken zu machen. 

Am besten bedenken Sie folgende Faktoren: 

  • Kosten  
  • Pflegeaufwand 
  • Standort 
  • Wunsch des Verstorbenen 
  • Familiengrab als Option 
  • Religion 
  • Kulturelle Anforderungen 

Bevor Sie sich für eine Grabstätte entscheiden, sollten Sie das Budget prüfen. Wie viel Geld ist im Nachlass für die Beisetzung vorhanden. Möglicherweise liegt auch eine Vorsorgevollmacht des Verstorbenen vor? Darin ist regelmäßig beschrieben, wie der Mensch beigesetzt werden möchte. Außerdem sind die Kosten möglicherweise bereits bezahlt. Auch im letzten Willen können Wünsche zur eigenen Beerdigung vermerkt sein. Falls ein solches Dokument vorliegt, ist es selbstverständlich, dass die Anweisungen berücksichtigt werden. 

Die meisten Grabstätten müssen gepflegt werden. Dadurch kann ein großer zeitlicher, aber auch finanzieller Aufwand anfallen. Zwar kann die Grabpflege an eine Gärtnerei oder die Friedhofsverwaltung ausgelagert werden, allerdings entstehen dabei Kosten. Diese müssen von den Hinterbliebenen bezahlt werden. 

Der Standort sollte ebenfalls bedacht werden. Welchen Lebensmittelpunkt hatte der Verstorbene? Dort befinden sich normalerweise auch die Freunde und Partner. Allerdings kann es alternativ sein, dass die engsten Angehörigen weiter weg wohnen. Da sie normalerweise für die Grabpflege verantwortlich sind, kann ein Grab in der Nähe der Kinder, Enkelkinder oder Eltern infrage kommen. 

Wer sich überlegt, gemeinsam mit dem Partner, den Kindern oder Eltern beigesetzt werden zu wollen, der sollte über ein Familiengrab nachdenken. Natürlich kann ein Leichnam auch später noch in ein Familiengrab umgebettet werden, aber das ist nicht nur mit Kosten verbunden. Die letzte Ruhe wird ebenfalls gestört, was sich für viele Hinterbliebene befremdlich anfühlt. 

Schlussendlich müssen unbedingt kulturelle und religiöse Anforderung bei der Auswahl der Grabstätte berücksichtigt werden. Denn eine muslimische Beerdigung ist beispielsweise nur im Leichentuch und nicht im Sarg gestattet. Nicht alle Bundesländer erlauben diese Tradition. Obendrein stehen nicht auf allen Friedhöfen die notwendigen Leichenfelder zur Verfügung. 

Besitz: Wem gehört die Grabstätte? 

In der Regel schließt der Erbe den Vertrag über die Grabstätte ab und bezahlt alle anfallenden Kosten. Er ist außerdem zur Grabpflege verpflichtet. Gleichzeitig gilt er aber auch als Besitzer der Grabstätte. 

Details: Wie tief wird ein Leichnam beerdigt? 

Es ist gesetzlich geregelt, wie tief eine Grabstätte sein muss. Ein normales Grab ist 1,80 Meter tief. Bei doppelten Gräbern, in denen zwei Särge übereinander bestattet werden, beträgt die Mindesttiefe 2,40 Meter. Aber nicht nur die Bodentiefe ist entscheidend. Es muss obendrein der Abstand zwischen Sargdeckel und Boden 90 Zentimeter betragen. 

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