Vorsorgedokumente: Regeln Sie Ihre wichtigsten Angelegenheiten

Vorsorgedokumente

0 %

Die wenigsten Menschen beschäftigen sich gern mit ihrer eigenen Endlichkeit. Fragen zu schweren Krankheiten, zum Sterben und Tod werden meistens so lange vor sich hergeschoben, bis der Ernstfall eintritt. Wer sich nicht rechtzeitig um das Anfertigen der Vorsorgedokumente kümmert, der kann sich selbst und seine Angehörigen in ernsthafte Krisen stürzen.   

Unvorhergesehene Situationen können in jedem Alter passieren. Deshalb gilt es unabhängig vom aktuellen Gesundheitszustand und Baujahr frühzeitig die notwendigen Schritte einzuleiten. Die üblichen Dokumente für die private Vorsorge sind Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung. Um den eigenen Nachlass selbstbestimmt zu regeln, wird ein Testament empfohlen. Diesem können auch die Bestattungswünsche angefügt werden. Für Eltern minderjähriger Kinder spielt außerdem die Sorgerechtsverfügung eine tragende Rolle.  

Dieser Artikel bietet einen informativen Überblick über die verschiedenen Vorsorgedokumente und erklärt, wann welche Unterlagen sinnvoll sind. 

Deshalb sollten Sie sich um Ihre Vorsorgedokumente kümmern!

Vorsorgedokumente Senioren geschützt

Wie stellen Sie sich Ihr Lebensende vor? Die meisten Menschen wünschen sich wahrscheinlich, bis zum letzten Tag fit zu sein und dann friedlich einzuschlafen. Leider sieht die Realität anders aus. Nur etwa 23 Prozent der Menschen versterben zu Hause. Der Großteil scheidet im Krankenhaus oder in Pflegeeinrichtungen aus dem Leben. 

Vielleicht haben Sie auch Eltern oder Großeltern, die im Heim oder in der Klinik ihre letzten Tage, Wochen, Monate oder gar Jahre verbracht haben. Häufig entstehen dabei Situationen, die der Kranke oder Gebrechliche so gewiss nicht gewollt hätte. Aber wenn es keine Vorsorgedokumente gibt, sind Ärzten und oftmals auch den Angehörigen die Hände gebunden. Denn es ist nicht gesagt, dass die nächste Familie über medizinische Maßnahmen oder eine Betreuungsform entscheiden darf. Nur mit einer Vollmacht kann ein anderer Erwachsener Entscheidungen für Sie fällen. 

Regeln Sie deshalb am besten noch heute für den Ernstfall Ihre schwersten Stunden. Falls Sie selbst eines Tages nicht mehr für sich sprechen können, liegen ihre Wünsche schriftlich vor und können berücksichtigt werden. 

Die 5 notwendigen Vorsorgedokumente 

Schaffen wir uns direkt einen Überblick. Welche Vorsorgedokumente gibt es und wer braucht sie? Hier eine kurze Übersicht der wichtigsten Unterlagen: 

  1. Vorsorgevollmacht: für alle Volljährigen 
  2. Patientenverfügung: Ergänzung zur Vorsorgeverfügung, ebenfalls für alle Volljährigen 
  3. Betreuungsverfügung: Nur sinnvoll, wenn keine Vorsorgevollmacht vorliegt 
  4. Sorgerechtsverfügung: für alle mit minderjährigen Kindern 
  5. Testament: wenn keine gesetzliche Erbfolge gewünscht ist 

Vorsorgevollmacht 

Eine Vorsorgeverfügung ist ein Dokument, in dem Sie Ihre medizinischen, rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten für den Fall regeln, dass Sie geschäftsunfähig werden. 

Klären wir zunächst einmal, wann jemand als geschäftsunfähig gilt. Dazu hilft ein Blick in das Bürgerliche Gesetzbuch. Unter § 104 BGB ist die Geschäftsunfähigkeit geregelt. 

Geschäftsunfähig ist:  

  1. wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat, 
  2. wer sich in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befindet, sofern nicht der Zustand seiner Natur nach ein vorübergehender ist. 

Ein Erwachsener gilt also nur dann als geschäftsunfähig, wenn er in einem dauerhaften Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit ist. Als Folge kann er keine gültigen Willenserklärungen mehr abgeben und keinerlei Rechtsgeschäfte tätigen. 

Es ist allerdings nicht immer ganz eindeutig, wann eine dauerhafte und krankhafte Störung der Geistestätigkeit vorliegt. Hier muss der Einzelfall angeschaut werden. Ein Geschäftsunfähiger benötigt einen gesetzlichen Vertreter, der für ihn Entscheidungen trifft. Mit der Vorsorgevollmacht können Sie festlegen, wer in Ihrem Namen entscheiden darf, falls Sie es selbst nicht können. 

Falls keine Verfügung ausgestellt wird, legt ein Gericht im Ernstfall Ihre Betreuung fest. Dann ist nicht sichergestellt, dass auch tatsächlich eine Person, der Sie vertrauen, die notwendigen Dinge für Sie regelt. 

Mit einer Vorsorge-Vollmacht machen Sie nicht nur klar, dass eine Person Ihres Vertrauens wichtige Entscheidungen für Sie treffen darf, sondern auch, dass die Entschlüsse lückenlos gefällt werden können. Denn eine Gerichtsentscheidung über einen Betreuer nimmt immer Zeit in Anspruch. In dieser Spanne werden möglicherweise medizinische oder finanzielle Regelungen getroffen, die nicht in Ihrem Sinne sind. 

Da Sie der eingesetzten Person sehr viele Rechte überlassen, sollten Sie dem Menschen vollkommen vertrauen. Um alle Eventualitäten zu regeln, können Sie auch mehrere Leute in einer bestimmten Reihenfolge in Ihren Vorsorgedokumenten einsetzen. Wenn eine Person ausfällt, ist automatisch ein Vertreter vorhanden. Es dürfen sowohl die Angehörigen als auch Freunde ernannt werden. 

Inhalt der Verfügung 

Sie können die Vorsorgevollmacht ganz nach Ihren eigenen Vorstellungen gestalten. Auf Wunsch dürfen dort für folgende Bereiche Regelungen getroffen werden: 

  • Finanzen 
  • Aufenthalt 
  • Gesundheit 

Wenn Sie wollen, können Sie die Entscheidungen für alle drei Bereiche in der Vorsorgevollmacht regeln. Aber es bleibt Ihnen überlassen, einzelne Gebiete auszulassen. 

Entweder Sie setzen eine einzige Vertrauensperson in Ihrer Vollmacht ein. Dieser Mensch kann Sie dann in allen Belangen vertreten, die in dem Dokument stehen. Oder es ist alternativ möglich, dass Sie etwa für alle Gesundheitsfragen einen Freund und für die Finanzen und den Aufenthalt den Ehegatten bestimmen. 

Falls gewünscht, können Sie auch bestimmte Rechtsgeschäfte in der Vorsorgevollmacht ausschließen. Dann ist es etwa nicht möglich, die entsprechenden Versicherungen oder Verträge zu kündigen. 

Ab wann und wie lange ist eine Vorsorgeverfügung gültig? 

Die Vollmacht gilt ab dem Tag, an dem Sie diese aufsetzen und unterschreiben. Sie ist so lange gültig, bis Sie das Dokument widerrufen oder bis zu Ihrem Ableben. Alternativ können Sie auch ein Ablaufdatum eintragen, dass die Vorsorgevollmacht beispielsweise nur für die Dauer der einjährigen Weltreise in Kraft ist und anschließend automatisch ausläuft. 

Ihre eigene Vollmacht können Sie jederzeit formlos ändern oder widerrufen. Das gilt zumindest, solange Sie voll geschäftsfähig sind. 

Aufbewahrung der Vorsorgevollmacht 

Aufbewahrung

Die Vollmacht sollte derart gelagert werden, dass das Dokument, wenn nötig, problemlos gefunden wird und zugänglich ist. Vorsorgedokumente, die Sie im Safe aufheben, dessen Zugangscode nur Sie besitzen, sind relativ unnütz. 

Deshalb fertigen Sie am besten mindestens 2 Exemplare an. Eines übergeben Sie der Vertrauensperson, die in der Vollmacht eingesetzt wird. Das andere bewahren Sie selbst auf. Wer möchte, kann die Unterlagen auch im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer hinterlegen lassen. 

Formvorschriften der Vorsorge-Verfügung 

Die Ausstellung des Vorsorgedokuments ist vergleichsweise einfach. Dennoch sind ein paar Details zu beachten, dass die Vollmacht auch gültig wird: 

  • Ausstellung nur durch volljährige und geschäftsfähige Personen. 
  • Vorsorgevollmacht muss schriftlich aufgesetzt sein. 
  • Es darf ein vorgefertigtes Formular genutzt werden. 
  • Vertrauensperson muss mit vollständigem Namen, Geburtsdatum und Adresse im Dokument erwähnt werden. 

Sie benötigen für die Erstellung der Vollmacht keinen Notar. Allerdings ist es in einigen Fällen sinnvoll, einen Notar einzuschalten. Gerade wenn die Geschäftsfähigkeit des Ausstellers angezweifelt werden könnte oder enorme Vermögensgegenstände vorhanden sind. Günstiger als das ganze Dokument von einem Notar aufsetzen zu lassen, ist es, wenn die Vorsorgeverfügung nur von ihm oder ihr beglaubigt wird. 

Notarielle Beglaubigung für Bankvollmachten 

Im Zuge der Vorsorgevollmacht wird meistens auch das Recht zur Regelung von Bankgeschäften übertragen. Wir haben bereits erklärt, dass für das Dokument grundsätzlich keine notarielle Beglaubigung vorgeschrieben ist. Allerdings akzeptieren zahlreiche Banken keine formlose Vollmacht. Um sicherzugehen, dass im Notfall alles reibungslos nach dem eigenen Willen funktioniert, wird entweder doch ein Notar eingeschaltet oder die entsprechenden Bankinstitute nach deren Statuten befragt. 

Patientenverfügung 

Patient, Sterbender

Mit einer Vorsorgevollmacht kann der eingesetzte Betreuer bereits medizinische Entscheidungen für Sie treffen. Allerdings empfiehlt es sich, ergänzend eine ausführliche Patientenverfügung anzufertigen. Dann hat Ihre Vertrauensperson ganz klare Anweisungen zu verschiedensten Bereichen Ihrer medizinischen Versorgung und kann garantiert in Ihrem Willen handeln. 

Die Patientenvollmacht stellen Sie zu einem Zeitpunkt in Ihrem Leben aus, zu dem Sie gesund und voll geschäftsfähig sind. Legen Sie genau fest, welche Behandlungsarten Sie wünschen und welche zu unterlassen sind. Ein wichtiger Punkt ist etwa Ihre Einstellung zur Organspende. Diese können Sie in der Verfügung darlegen. 

Das Dokument regelt: 

  • Wie Sie behandelt werden wollen. 
  • Wie lange Sie medizinisch versorgt werden möchten. 
  • Wie Sie zur Organspende stehen. 

Schwierigkeiten bei der Erstellung einer Patientenverfügung 

Um eine Patientenverfügung zu erstellen, die genau Ihrem Willen entspricht, müssen Sie sich zunächst einmal über Ihre Wünsche klar werden. Viele Menschen ignorieren ihre eigene Sterblichkeit, bis es zu spät ist. Wer eine Patientenverfügung abschließt, der sollte sich mit den möglichen medizinischen Eingriffen und lebensverlängernden Maßnahmen auseinandersetzen. Werden Sie sich klar darüber, was Sie wünschen und was nicht. 

Oftmals ist den Menschen auch überhaupt nicht klar, was die Ärzte am Lebensende für Behandlungen einleiten und welche Alternativen es gibt. Bevor eine Patientenverfügung ausgestellt wird, sollte sich deshalb genau mit den Optionen auseinandergesetzt werden. Dazu lassen Sie sich idealerweise von einem Mediziner beraten. 

Ein medizinischer und juristischer Laie hat normalerweise Schwierigkeiten, selbstständig eine einwandfreie Patientenverfügung zu erstellen. Es ist essenziell, dass alle Formulierungen eindeutig und rechtswirksam sind. Die Erklärungen müssen von dem eingesetzten Betreuer und auch den Ärzten problemlos verstanden werden. Einzelne Aussagen dürfen sich nicht widersprechen, außerdem dürfen keine rechtswidrigen Anweisungen gegeben werden. Ein Mensch könnte in der Patientenverfügung zwar um aktive Sterbehilfe bitte, diese kann aber nicht umgesetzt werden, weil sie gesetzlich nicht erlaubt ist.  

Damit das Dokument seinen Zweck erfüllen kann, wird am besten ärztlicher und juristischer Rat bei der Ausstellung in Anspruch genommen. Hilfreich ist auch ein Blick in die Broschüre der Bundesregierung zum Thema Patientenverfügung

Alternativ bieten auch die Stiftung Warentest und die Plattform Dipat ordentliche Formulare an. Bei der Ausstellung wird zudem von den Systemen eine ausführliche Beratung geliefert. 

Formvorschriften für die Patientenverfügung 

Schreiben, Stift und Zettel

Die Ausstellung einer ausführlichen Patientenverfügung ist nicht so leicht. Allerdings hat der Gesetzgeber nur einige wenige Formvorschriften festgelegt: 

  • Aussteller muss volljährig und voll geschäftsfähig sein. 
  • Patientenverfügung bedarf der Schriftform. 
  • Datum und Unterschrift müssen auf dem Dokument stehen. 

Die Verfügung darf maschinell oder per Hand formuliert werden, aber die Unterschrift muss immer per Hand verfasst werden. Da die Einzelheiten sehr individuell festgelegt werden müssen, eignen sich vorgefertigte Dokumente zum Ankreuzen normalerweise nicht. Sie sind viel zu oberflächlich und standardisiert. Dieses Vorsorgedokument ist so lange gültig, bis Sie es widerrufen. Alternativ läuft es auch mit Ihrem Ableben aus. 

Regelmäßige Aktualisierung der Patientenverfügung  

Sowohl Ihre persönlichen Ansichten in Bezug auf Ihre ärztliche Versorgung als auch der Stand der Medizin selbst können sich im Laufe der Zeit verändern. Deshalb lesen Sie sich regelmäßig Ihre Patientenverfügung durch und aktualisieren das Dokument bei Bedarf. 

Falls sich nichts an Ihren Ansichten und Wünschen ändert, sollten Sie dennoch regelmäßig auf dem Dokument mit dem jeweiligen Datum unterschreiben. Wenn Sie alle drei oder fünf Jahre Ihre Signatur unter das Schreiben setzen, können sich die Vertrauensperson und der behandelnde Arzt sicher sein, in Ihrem Sinne zu handeln. 

Stehen größere medizinische Eingriffe an, ist es empfehlenswert, die Patientenverfügung im Vorfeld heranzuziehen und zu überprüfen. 

Beschreibung der persönlichen Wertvorstellungen als Ergänzung 

Unter anderem die Bundesregierung empfiehlt, die Patientenverfügung, um eine individuelle Stellungnahme zu ergänzen. Schildern Sie darin Ihre Einstellung zum Leben und zum Sterben. Schreiben Sie über Ihre Wertvorstellungen und persönlichen Ansichten. Denn eventuell können Ärzte dadurch abwägen, welche Entscheidung Sie vielleicht in einem bestimmten Fall getroffen hätten. In dem Pamphlet der Regierung stehen auch Tipps, die Sie beim Anfertigen Ihrer Ausführung nutzen können. Dazu stellen Sie sich am besten folgende Fragen: 

  • Wie verlief Ihr bisheriges Leben? 
  • Wie wünschen Sie sich die Zukunft? 
  • Welche leidvollen Erfahrungen mussten Sie durchmachen und wie sind Sie damit umgegangen? 
  • Wie sind Ihre privaten Beziehungen? 
  • Wie gehen Sie mit dem Leiden und Sterben anderer um? 
  • Wie steht es mit Ihrer Religiosität oder Ihrer Spiritualität? 

Jede der 6 Fragen kann in unzählige Unterpunkte gegliedert werden. Ziehen Sie in Betracht, dass die Beantwortung einem Mediziner oder Ihrer Vertrauensperson helfen soll, für Sie die richtigen Entscheidungen zu treffen. 

Gehen Sie deshalb besonders darauf ein, wie Sie sich ein lebenswertes Sein vorstellen, was für Sie die Hölle auf Erden wäre etc. Denken Sie zum Beispiel darüber nach, ob Sie lieber länger mit einem Leiden leben oder eine kürzere, dafür gesunde Lebensspanne wünschen. 

Aufbewahrung der Patientenverfügung 

Genau wie alle anderen Vorsorgedokumente sollte auch die Patientenverfügung an einem Ort liegen, wo sie sicher ist und dennoch kinderleicht gefunden wird. Ein guter Tipp ist es, einen Hinweis auf den Ort immer im Geldbeutel mitzuführen. 

Sorgen Sie außerdem dafür, dass die Vertrauensperson weiß, wo Ihre Patientenverfügung steckt. Es ist auch möglich, dass diese Person das Dokument aufbewahrt. Ein absolut sicherer Platz ist das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer. Dort können Sie sich anmelden und Ihre Unterlagen hinterlegen. Zudem ist es möglich, dass Ihre Vertrauensperson einen Zugang erhält.  

Betreuungsvollmacht als Vorsorgedokument

Großmutter, Enkelin

Eine Betreuungsvollmacht greift nur dann, wenn ein Betreuungsgericht einen Betreuer für Sie stellen würde. Das passiert in Fällen, in denen ein Mensch nicht mehr für sich selbst bestimmen kann und KEINE (ausreichende) Vorsorgevollmacht vorliegt. Wenn Sie also eine vollumfängliche Vorsorgeverfügung haben, brauchen Sie in der Regel keine Betreuungsvollmacht und andersherum. 

Es kann aber sein, dass nicht alle Bereiche in der Vorsorgevollmacht geregelt werden. Für diesen Fall würde dann die Betreuungsvollmacht in Kraft treten. Sie ist sozusagen ein Notnagel, falls Sie vergessen hätten, Rechtsgebiete in Ihrer Vorsorgevollmacht zu regeln. 

In der Betreuungsverfügung bestimmen Sie, wen Sie als Betreuer für sich haben möchten, falls es ein Gerichtsverfahren zur Bestimmung Ihres Betreuers geben würde. Das Gericht überprüft einen von Ihnen eingesetzten Betreuer nicht. Sollte dagegen vom Gericht ein Mensch als Ihr gesetzlicher Betreuer bestimmt werden, muss dieser regelmäßig eine Rechenschaft ablegen. Das sollten Sie bei der Entscheidung für oder gegen eine Betreuungsvollmacht überlegen. Ohne die Kontrolle durch einen Richter ist Missbrauch wesentlich einfacher möglich. 

Vorgehen und Aufbewahrung 

Ehe Sie die Betreuungsvollmacht ausstellen, sollten Sie mit der gewünschten Person Rücksprache halten. Möchte er oder sie überhaupt als Betreuer fungieren? Sollte der Freund oder Angehörige zustimmen, ist ein ausführliches Gespräch bedeutsam. 

Erklären Sie beispielsweise, wo Sie die wichtigsten Unterlagen aufbewahren. Besprechen Sie aber außerdem, welche Wünsche und Vorstellungen Sie haben. Es ist zu bedenken, dass der Betreuer im Ernstfall weitreichende Entscheidungen in Ihrem Namen treffen darf. 

Wenn Ihre Dokumente in dem Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer gespeichert sind, bekommt das Betreuungsgericht eine Information darüber. Dadurch wird verhindert, dass unnötigerweise für Sie ein gesetzlicher Betreuer durch den Richter bestimmt wird. 

Formvorschriften für die Betreuungsverfügung 

Sie müssen das Dokument ebenfalls schriftlich erstellen. Unterschreiben Sie es mit Ort und Datum. Idealerweise signiert auch der gewünschte Betreuer die Unterlagen. Es ist nicht notwendig, dass Sie die Verfügung von einem Notar beurkunden lassen. Aber natürlich bleibt Ihnen eine offizielle Beurkundung offen gestellt. 

Sorgerechtsverfügung als Vorsorgedokument

Familie Sorgerecht

Während die bisher genannten Vorsorgedokumente allesamt für den Fall gelten, dass Sie leben, aber geschäftsunfähig sind, tritt die Sorgerechtsverfügung ein, wenn Eltern von minderjährigen Kindern sterben. 

Eine der schlimmsten Vorstellungen für Eltern von kleinen Kindern ist, dass sie sterben und der Nachwuchs allein zurückbleibt. Doch dagegen kann vorgesorgt werden. 

Für den Fall, dass ein Kind keine Sorgeberechtigten hat, wird ein Vormund bestimmt. Viele Menschen denken, dass automatisch ein nahestehender Verwandter oder der Taufpate die Aufgabe übernimmt, aber das ist leider nicht so. Denn es besteht keine rechtliche Handhabe von Großeltern, Geschwistern oder anderen Menschen, solange keine Sorgerechtsverfügung vorliegt. 

Sprechen Sie unbedingt mit der Person, die Sie als Vormund einsetzen wollen. Der Mensch sollte zustimmen. Außerdem werden am besten alle notwendigen Fragen und Wünsche geklärt. 

Denken Sie daran, dass sich Beziehungen im Laufe des Lebens ändern. In diesem Zusammenhang überprüfen und aktualisieren Sie bitte regelmäßig Ihre Vorsorgedokumente. 

Das kann in der Sorgerechtsverfügung geregelt werden 

Die Sorgeberechtigten können einen Vormund bestimmen. Es können auch mehrere Personen eingesetzt werden. Ein Mensch kümmert sich um die Personensorge für das Kind oder die Kinder, ein anderer übernimmt die Vermögensverwaltung. 

Es steht den Eltern auch frei, bestimmte Personen auszuschließen. Falls etwa die eigene Schwester unter keinen Umständen die Sorge des Kindes übernehmen soll, schreiben Sie diesen Punkt ebenfalls in der Sorgerechtsverfügung auf. Sie wissen nie, was die Zukunft bringt. Vielleicht verstirbt der Vormund oder wird geschäftsunfähig und das Gericht muss andere Personen einsetzen. Dann tritt die Ausschlussklausel in Kraft. 

Als Sicherheitsmaßnahme können Sie auch mehrere Menschen in bestimmter Reihenfolge einsetzen. Falls der bevorzugte Vormund die Aufgabe nicht übernehmen kann, stehen Alternativen zur Verfügung. 

Auswahlkriterien für den Vormund 

Wählen Sie nicht blind und nur aufgrund von Sympathie einen Menschen als Vormund für Ihr Kind. Stellen Sie sich am besten verschiedene Fragen, bevor Sie eine Entscheidung treffen: 

  • Zu welchem Menschen haben Sie volles Vertrauen? 
  • Wen würde das Kind wählen? 
  • Wer hat Platz, Zeit und die finanziellen Mittel für die Versorgung? 
  • Bei wem kann das Kind sein aktuelles Umfeld beibehalten? 

Sorgerechtsverfügung bei Alleinerziehenden mit alleinigem Sorgerecht 

Verstirbt eine alleinerziehende Mutter oder ein alleinerziehender Vater, geht das Sorgerecht automatisch auf den anderen Elternteil über. Das gilt auch, wenn bisher kein gemeinsames Sorgerecht bestand. Falls der sorgeberechtigte Elternteil das nicht möchte, muss er zu Lebzeiten eine Regelung treffen. Es kommt die Sorgerechtsverfügung zum Tragen. 

Formvorschriften der Sorgerechtsverfügung 

Das Dokument muss komplett per Hand geschrieben werden. Außerdem müssen Sie es mit Ort und Datum unterschreiben. Sie brauchen es nicht von einem Notar beurkunden zu lassen. 

Stellen Sie auf jeden Fall sicher, dass die Unterlagen auffindbar sind. Geben Sie insbesondere dem gewünschten Vormund einen Hinweis. 

Testament 

Das Testament regelt den Nachlass. Es greift, wenn Sie etwa die gesetzliche Erbfolge ändern wollen. Alle wichtigen Details zum Testament haben wir in diesem separaten Beitrag ausführlich behandelt. 

Die Kosten für die Vorsorgedokumente 

Geld

Sie können alle Vorsorgedokumente selbst kostenlos erstellen. Falls Sie allerdings eine notarielle Beglaubigung wünschen, müssen Sie dafür bezahlen. Der Preis richtet sich nach dem Vermögen. Mit Mindestkosten von 60 EUR je Dokument ist zu rechnen. Dann ist aber sichergestellt, dass Sie für den Ernstfall gerüstet sind. 

Rechtshinweis: Bei diesem Artikel handelt es sich um einen redaktionellen Text, nicht um eine Rechts- oder Rentenberatung. Die Inhalte wurden gewissenhaft recherchiert, allerdings wird jegliche Haftung für sämtliche Angaben ausgeschlossen. Bitte suchen Sie immer bei den zuständigen Stellen oder einem Juristen nach zuverlässigen und individuellen Auskünften. Nur so ist eine perfekte Beratung für den Einzelfall garantiert.   

Favorit
Speichern für später