Erbe ausschlagen: wichtig bei Überschuldung

Erbe ausschlagen

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Wenn Sie an ein Erbe denken, schweben Ihnen wahrscheinlich Häuser, Schmuck und Geld vor. Die meisten Menschen verbinden mit einem Nachlass etwas Gutes – abgesehen davon, dass dafür zuvor erst ein Angehöriger sterben musste. Die positive Erwartung einem Erbe gegenüber ist berechtigt. Denn laut eines Berichts des Deutschen Instituts für Altersvorsorge sollen in den Jahren 2015 bis 2024 rund 3,1 Billionen EUR in Deutschland vererbt werden. Aber der Großteil dieses Vermögens gehört den oberen 2 Prozent der Bevölkerung. Bei den anderen ist es möglich, dass Schulden oder renovierungsbedürftige Immobilien nach einem Todesfall den Besitzer wechseln. Dann stellt sich die Frage, ob Sie das Erbe ausschlagen können. Tatsächlich geht das. Wie Sie ein Erbe ausschlagen und wann das überhaupt sinnvoll ist, zeigt dieser Beitrag.  

Schulden erben – geht das? 

Jeder Mensch, der als potenzieller Erbe gilt, sollte sich dringend mit dem Erbrecht auseinandersetzen, bevor er das Erbe antritt. Weil die Gesetzestexte teilweise schwierig zu verstehen oder erklärungsbedürftig sind, schauen wir uns die wichtigsten Paragrafen gemeinsam an.  

Starten wir mit § 1922 BGB Gesamtrechtsnachfolge: 

(1) Mit dem Tode einer Person (Erbfall) geht deren Vermögen (Erbschaft) als Ganzes auf eine oder mehrere andere Personen (Erben) über. 

(2) Auf den Anteil eines Miterben (Erbteil) finden die sich auf die Erbschaft beziehenden Vorschriften Anwendung. 

Wichtig ist für uns der Abschnitt 1. Darin steht, dass bei einer Erbschaft das “Vermögen als Ganzes” übergeht. Was bedeutet das?  

Nun, unter dem Vermögen als Ganzes, werden sämtliche Werte einbezogen. Dazu zählen etwa: 

  • Immobilien 
  • Geld 
  • Krypto-Währung 
  • Aktien 
  • Wertpapiere 
  • Fahrzeuge 
  • Inventar 
  • Schmuck 
  • Tantiemen etc.  

Leider zählen zum Vermögen aber auch die Schulden. Sie werden als sogenannte negative Vermögenswerte bezeichnet. Der Erbe erhält also sowohl Verbindlichkeiten als auch Forderungen, Rechte und Sachwerte des Verstorbenen.    

Dadurch können Sie auch die Schulden eines Menschen erben. Das Problem dabei ist, dass Sie dann mit Ihrem Privatvermögen für die Schulden des Erblassers haften. Je nachdem wie hoch die Verbindlichkeiten sind, kann das dazu führen, dass ein Mensch in die Privatinsolvenz getrieben wird. 

In diesem Zusammenhang ist es wichtig zu wissen, dass Sie ein Erbe nicht annehmen müssen. Sie dürfen es auch ausschlagen.  

Wie gehen Sie vor, wenn Sie ein Erbe ausschlagen möchten? 

Bevor Sie eine Erbschaft ausschlagen, sollten Sie sich erst einmal einen genauen Überblick über die Vermögensverhältnisse des Verstorbenen verschaffen.  

Gewinnen Sie sich einen Überblick über das Vermögen 

Vermögen berechnen

Erstellen Sie eine Vermögensübersicht, in der Sie das Guthaben sowie alle Verbindlichkeiten des Verstorbenen auflisten. Ein Beispiel für eine Vermögensübersicht finden Sie hier.  

Es ist allerdings nicht so einfach, alle Vermögenswerte herauszufinden. Dazu brauchen Sie meistens einen Zugang zu den Konten. Früher gewährten Banken oftmals erst nach der Vorlage des Erbscheins einen Einblick.  

ACHTUNG: Wenn Sie einen Erbschein haben, bedeutet das automatisch, dass Sie das Erbe annehmen. Danach können Sie das Erbe nicht mehr ausschlagen.  

Um trotzdem einen Einblick auf die Konten zu erhalten, auch wenn Sie bisher nicht sicher sind, ob Sie das Erbe haben möchten oder nicht, kommt Ihnen der Bundesgerichtshof zu Hilfe. Er traf im Oktober 2013 ein wichtiges Urteil unter dem Aktenzeichen XI ZR 401/12. Seither können Sie auch mit einem notariellen Testament oder einem Erbvertrag im Kontext eines gerichtlichen Eröffnungsprotokolls die Konten einsehen.  

Eine gute Alternative ist, wenn Sie sich bereits zu Lebzeiten des Erblassers eine Kontovollmacht ausstellen lassen. Alternativ kann auch in den Vorsorgedokumenten geregelt werden, dass Sie eine Vollmacht für die Konten des Erblassers erhalten. In der Vorsorgevollmacht kann detailliert geregelt werden, wie umfangreich Ihr Einfluss gestaltet wird. So ist es etwa möglich, dass Sie nur Zugriff auf die Konten bekommen, wenn der Erblasser nicht mehr geschäftsfähig oder gestorben ist. Es kann außerdem geregelt werden, dass Sie nur über bestimmte Summen verfügen dürfen.  

Die Kontovollmacht sollte so ausgearbeitet werden, dass sie über den Tod hinaus besteht.  

Berechnen Sie die Erbschaft 

Wenn Sie nun eine genaue Auflistung der Vermögenswerte haben, dann können Sie relativ leicht herausfinden, ob der Erblasser überschuldet war. Rechnen Sie einfach die positiven sowie negativen Vermögenswerte gegeneinander auf.  

Achten Sie aber auch darauf, welchen Zustand die einzelnen Objekte haben. Eine renovierungsbedürftige Immobilie kann zum Problem werden, wenn Sie für die Kosten der Instandsetzung nicht aufkommen können.  

Wenn die Schulden das Vermögen übersteigen, kann es sinnvoll sein, das Erbe auszuschlagen.  

Überlegen Sie sich genau, ob Sie das Erbe ausschlagen wollen 

Nachdem Sie jetzt wissen, ob mehr Schulden als Vermögen vorhanden sind oder nicht, sollten Sie sich Gedanken machen. Denn wenn Sie das Erbe ausschlagen, dann haben Sie keinerlei Anspruch auf Gegenstände beliebiger Art. Sie dürfen sich auch keine Erinnerungsstücke nehmen.  

Sollten die Schulden der Großmutter vielleicht 1.000 EUR höher als das Vermögen sein, dann kann es dennoch sinnvoll sein, das Erbe anzutreten. Denn dann dürfen Sie den Familienschmuck und andere Dinge behalten, die Ihnen ans Herz gewachsen sind. Denken Sie deshalb sorgfältig über Ihre Schritte nach, nicht dass Sie es später bereuen. 

Sie möchten das Erbe ausschlagen? Die Schritt-für-Schritt-Anleitung 

Nachdem Sie sich dazu entschlossen haben, das Erbe auszuschlagen, müssen Sie zunächst die 6-Wochen-Frist berücksichtigen

Diese Frist gilt ab Kenntnisnahme vom Tod des Erblassers bzw. Erbfall. Also beginnt sie in der Regel mit dem Todestag abzulaufen. Falls Sie allerdings erst später von dem Erbe erfahren haben, läuft die 6-Wochen-Frist erst ab diesem Zeitpunkt an. Wichtig ist, dass Sie einen Nachweis dafür liefern können, dass Sie erst verspätet von dem Ableben des Erblassers erfahren haben.  

Innerhalb der 6-Wochen-Frist müssen Sie folgende Dinge regeln, damit Sie das Erbe ausschlagen können: 

  • Gehen Sie persönlich zum zuständigen Nachlassgericht, denn ein Erbe kann in der Regel nur persönlich ausgeschlagen werden.  
  • Zuständig ist das Nachlassgericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen.  
  • Bringen Sie folgende Dokumente zu dem Termin mit: gültigen Personalausweis oder Reisepass, Schreiben vom Nachlassgericht sowie Formular zur Erbausschlagung
  • Falls Sie nicht persönlich vorstellig werden können, kann ein Anwalt Ihre Erklärung zum Erbverzicht an das Nachlassgericht weiterleiten.  
  • Sie können dazu bei einem Notar vorstellig werden, dort Ihre Ausschlagungserklärung beglaubigen lassen und diese dem Nachlassgericht persönlich oder mittels Anwalts übermitteln.  

Wenn Sie rechtzeitig das Erbe beim Nachlassgericht ausschlagen, ist der Fall erledigt und Sie treten nicht in die rechtlichen Fußstapfen des Erblassers. Andernfalls werden Sie Rechtsnachfolger.  

Falls Sie das Erbe übrigens nicht innerhalb der vorgesehenen Frist ausschlagen, nehmen Sie das Erbe automatisch an. Das gilt auch, wenn Sie keine ausdrückliche Zustimmung geben.  

Erbe ausschlagen: Wann ist es sinnvoll? 

Es existieren verschiedene Konstellationen, in denen es sinnvoll ist, ein Erbe auszuschlagen.  

  1. Überschuldung des Erblassers: War der Erblasser verschuldet und Sie nehmen das Erbe an, kann Sie das in den Bankrott treiben.  
  2. Überschuldung des Erben: Haben Sie selbst Schulden und erben dann, müssen Sie Ihre Gläubiger vermutlich von dem Nachlass bezahlen. Es kann sein, dass zum Schluss nichts mehr von dem Erbe übrigbleibt. Das Familienvermögen ist weg und gehört anderen Menschen.  
  3. Privatinsolvenz des Erben: Falls Sie sich in einer Privatinsolvenz befinden, erhält Ihr Insolvenzverwalter den Zugriff auf die Hälfte des Nachlasses. Das ist im § 295 Insolvenzordnung (InsO) geregelt. Wenn Sie nicht möchten, dass das Erbe im Rahmen der Verbraucherinsolvenz zur Hälfte für die Bezahlung der Schuldner verwendet wird, können Sie das Erbe ausschlagen.  
  4. Sanierungsbedürftige Immobilie: Es ist natürlich schön, das Haus von Oma zu erben. Doch was, wenn das Dach, die Heizung oder die Elektrik erneuert werden müssen? Dann können enorme Kosten auf Sie zukommen. Prüfen Sie vorher gründlich, ob Sie sich den Erhalt der Immobilie leisten können oder nicht. Es ist zudem sinnvoll zu überlegen, ob bei einem möglichen Verkauf, ein Gewinn erzielt werden kann. Falls nicht, dann kann es sinnvoll sein, das Erbe auszuschlagen.  
  5. Persönliche Gründe: Es kann sein, dass Sie mit dem Erblasser und seinem Vermögen nichts zu tun haben möchten. Dann dürfen Sie natürlich auch das Erbe ausschlagen. 

Was kostet es, ein Erbe auszuschlagen? 

Beerdigungskosten, Kosten

Die Nachlassgerichte arbeiten nicht umsonst. Dadurch, dass Sie sich beim Nachlassgericht erklären müssen, wenn Sie Ihr Erbe ausschlagen wollen, fallen dafür Gebühren an. Grundsätzlich ist bei einem überschuldeten Nachlass immer eine Pauschale von 30 EUR fällig. Es kann allerdings auch ein höherer Betrag berechnet werden. Die genauen Kosten hängen von dem Wert der Erbschaft ab und richten sich nach dem Kostenverzeichnis (KV) Nr. 21201 Ziffer 7 GNotKG. Es gilt immer die 0,5-fache Gebühr bei einer Ausschlagung der Erbschaft.   

Wert des Erbes Gebühr des Nachlassgerichtes 
5.000 EUR 30,00 EUR 
10.000 EUR 37,50 EUR 
50.000 EUR 82,50 EUR 
100.000 EUR 136,50 EUR 
500.000 EUR 467,50 EUR 
1.000.000 EUR 867,50 EUR 
5.000.000 EUR 4.067,00 EUR 

Falls Sie einen Anwalt oder Notar einschalten, um das Erbe auszuschlagen, muss auch dieser bezahlt werden. Wenn Sie ein Musterschreiben verwenden, um die Erbschaft abzulehnen und es nur noch vom Notar beglaubigen lassen, kostet das zwischen 20 und 70 EUR.  

Sollten Sie selbst das Schreiben für das Nachlassgericht formulieren oder auch ein Muster aus dem Internet verwenden, ist es wichtig, immer noch einmal einen Fachmann prüfen zu lassen. Die Ausschlagung darf keine unwirksamen Formulierungen enthalten. Ansonsten könnte es sein, dass Sie ungewollt das Erbe durch Fristablauf annehmen.  

Was passiert, wenn man das Erbe ausschlägt? 

Seien Sie sich der rechtlichen Konsequenzen bewusst, wenn Sie auf ein Erbe verzichten. Wenn Sie das Erbe ausschlagen, dann immer vollständig. Sie können nicht auf die Schulden und das Haus verzichten, die Aktien aber annehmen. Wenn Sie ein Erbe ablehnen, gehen Sie komplett leer aus.  

Das gilt übrigens auch für den Pflichtteil. Es ist nicht möglich, das Erbe abzulehnen, aber auf den Pflichtteil zu bestehen. Ihr Anspruch auf den Pflichtteil erlischt in dem Moment, in dem Sie das Erbe ausschlagen.  

Wann beginnt die 6-Wochen-Frist für eine Erbausschlagung ohne Testament? 

Es hat keinen Einfluss auf die Frist, ob ein Testament vorliegt oder nicht. Sie beginnt immer dann zu laufen, wenn der Erbe von der Erbschaft erfährt. Anschließend hat er 6 Wochen Zeit, um das Erbe auszuschlagen, ansonsten gilt es automatisch als angenommen.  

Wie erfahren Sie, ob ein anderer Erbe den Nachlass ausgeschlagen hat? 

Falls Sie in der Erbfolge nicht am Anfang, sondern an zweiter oder dritter Position stehen, dann interessiert es Sie vielleicht, ob ein Erbe seinen Anteil am Nachlass ausgeschlagen hat. Denn daraufhin könnte das Erbe auf Sie übergehen.  

Keine Sorge, Sie müssen nicht selbst tätig werden und sich erkundigen. Das Gesetz regelt im § 1953 Abs. 3 BGB, dass das Nachlassgericht Sie informieren muss. Genauer gesagt steht dort:  

§ 1953 Wirkung der Ausschlagung 

(3) Das Nachlassgericht soll die Ausschlagung demjenigen mitteilen, welchem die Erbschaft infolge der Ausschlagung angefallen ist. Es hat die Einsicht der Erklärung jedem zu gestatten, der ein rechtliches Interesse glaubhaft macht. 

In der Regel werden Sie in diesem Fall vom Nachlassgericht schriftlich informiert. Anschließend können Sie überlegen und innerhalb der 6-Wochen-Frist entscheiden, ob Sie das Erbe annehmen wollen oder nicht. Falls ein gutes Verhältnis zum vorherigen Erben besteht, können Sie sich dort erkundigen, warum er das Erbe nicht angetreten hat.  

Warum kann es wichtig sein, das Erbe für Ihre Kinder auszuschlagen? 

Wenn Sie Ihr Erbe ausschlagen, wird der Nachlass gemäß der gesetzlichen Erbfolge oder des Testaments an den nächsten Erben vergeben. Angenommen, Sie sind der Alleinerbe Ihrer verstorbenen Mutter. Sie schlagen das Erbe aus. Dann geht es automatisch an Ihre Kinder über, die in der gesetzlichen Erbfolge als Nächstes dran sind.  

Ob Sie für Ihre minderjährigen Kinder das Erbe ausschlagen oder nicht, hängt von den persönlichen Umständen ab. Bei einem überschuldeten Nachlass empfiehlt es sich aber auf jeden Fall, die Erbschaft für die eigenen Nachkommen abzulehnen.  

Damit Sie für Ihre Kinder ein Erbe ausschlagen können, ist die Genehmigung des Familiengerichts notwendig. Außerdem ist die Unterschrift aller Sorgeberechtigten erforderlich. Was die Frist betrifft, reicht es aus, wenn Sie innerhalb der 6 Wochen, die Genehmigung zur Ausschlagung beim Familiengericht beantragen sowie die Ausschlagung erklären.  

Können Sie Ihre Erbausschlagung widerrufen? 

Wer einmal ein Erbe ausgeschlagen hat, der kann diese Entscheidung normalerweise nicht mehr rückgängig machen. Deshalb überlegen Sie es sich gut, wenn Sie den Nachlass ablehnen.  

Obwohl Sie die Ausschlagung nicht widerrufen können, gibt es dennoch eine Möglichkeit, um eventuell doch noch an das Erbe zu kommen. Dazu müssen Sie die Ausschlagung anfechten. Das ist allerdings nur sinnvoll, wenn ein triftiger Grund dafür vorliegt. Es kann etwa sein, dass Sie falsche Vorstellungen im Hinblick auf das Erbe hatten. Vielleicht sah es so aus, als wäre der Erblasser komplett überschuldet. Im Nachhinein stellte sich heraus, dass doch ein Vermögen vorhanden war, dass die Verbindlichkeiten übersteigt. Dann können Sie den Irrtum als Anfechtungsgrund nehmen, und die Ausschlagung des Erbes vor Gericht anfechten.  

Kann eine angenommene Erbschaft später wieder ausgeschlagen werden? 

Sie können nicht nur eine Anfechtung anstreben, wenn Sie irrtümlich das Erbe abgelehnt haben, sondern auch, wenn Sie es irrtümlicherweise angenommen haben. Möglicherweise stellt sich erst nach der 6-Wochen-Frist heraus, dass der Erblasser komplett überschuldet war.  

Gemäß BGB gibt es folgende Möglichkeiten, um eine Willenserklärung nachträglich anzufechten: 

  • Irrtum (§ 199 BGB) 
  • Falsche Übermittlung (§ 120 BGB) 
  • Arglistige Täuschung oder Drohung (§ 123 BGB) 

Sollten Sie die 6-Wochen-Frist, in der Sie ein Erbe ausschlagen können, übersehen haben, dann kann dies ebenfalls eine Anfechtung aufgrund eines Irrtums ermöglichen. Bitte lassen Sie sich hierzu immer von einem erfahrenen Anwalt beraten.  

Grundsätzlich können Sie also eine angenommene Erbschaft später wieder ausschlagen, wenn ein Anfechtungsgrund vorliegt.  

Erbe ausschlagen: Wer übernimmt die Bestattungskosten? 

Normalerweise sind die Erben verpflichtet, die Bestattungskosten zu tragen. Doch was passiert, wenn das Erbe ausgeschlagen wird? Schlägt nur ein Erbe einer Erbengemeinschaft den Nachlass aus, übernehmen die Miterben die Bestattungskosten. Diese werden aus der Erbschaft bezahlt.  

Für den Fall, dass alle das Erbe ausschlagen, tritt der Staat die Rechtsnachfolge an. Allerdings kann die jeweilige Gemeinde dennoch die Bestattungskosten von den erbberechtigten Angehörigen einfordern. Nur wenn die Partner, Kinder oder Eltern des Verstorbenen nicht das Geld haben, um die Beisetzung zu bezahlen, wird eine Sozialbestattung vom Staat übernommen.  

Rechtshinweis: Bei diesem Artikel handelt es sich um einen redaktionellen Text, nicht um eine Rechtsberatung. Die Inhalte wurden gewissenhaft recherchiert, allerdings wird jegliche Haftung für sämtliche Angaben ausgeschlossen. Bitte suchen Sie immer bei den zuständigen Stellen oder einem Juristen nach zuverlässigen und individuellen Auskünften. Nur so ist eine perfekte Beratung für den Einzelfall garantiert.    

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