Erbvertrag: Den Nachlass bindend regeln 

Erbvertrag

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Ihr Erbe können Sie nicht nur mit einem Testament verteilen. Alternativ gibt es auch Erbverträge. Bevor Sie Ihren Nachlass regeln, sollten Sie sich die verschiedenen Optionen genau ansehen. Ein Erbvertrag kann eine vielversprechende Möglichkeit sein, allerdings bringt er auch einige Nachteile mit sich. Die wichtigsten Informationen zum Erbvertrag liefert Ihnen dieser Beitrag.  

Was ist ein Erbvertrag? 

Der Erbvertrag ist eine vertragliche Verfügung von Todes wegen. Ähnlich wie ein Testament wird dabei der letzte Wille des Erblassers bindend festgehalten. Allerdings handelt es sich um einen Vertrag, dem alle Vertragsparteien gegenüber verpflichtet sind. Jeder muss seinen Anteil zur Erfüllung beitragen.  

Häufig ist der Erbvertrag an einen Ehevertrag geknüpft. Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist er im § 1941 geregelt. Dort steht: 

  • (1) Der Erblasser kann durch Vertrag einen Erben einsetzen, Vermächtnisse und Auflagen anordnen sowie das anzuwendende Erbrecht wählen (Erbvertrag). 
  • (2) Als Erbe (Vertragserbe) oder als Vermächtnisnehmer kann sowohl der andere Vertragschließende als ein Dritter bedacht werden. 

Ein Erbvertrag muss schriftlich abgeschlossen und in Anwesenheit aller Vertragsparteien notariell beurkundet werden. Der Erblasser ist verpflichtet, den Vertrag persönlich abzuschließen. Er kann dazu keinen Vertreter schicken. Auch ein Betreuer darf diese Aufgabe nicht übernehmen. Denn die Vertragsparteien müssen testierfähig sowie geschäftsfähig sein.  

Der Erbvertrag wird oft an bestimmte Auflagen geknüpft. Zum Beispiel kann der Erblasser häusliche Pflege bis zum Tod fordern. Im Gegenzug bekommt der Erbe aus dem Vertrag die zugesicherten Leistungen.  

Genauso wie ein Testament wird der Erbvertrag auch von einem Nachlassgericht eröffnet, für den Fall, dass der Erblasser verstorben ist.  

Wie macht man ein Erbvertrag? 

Erbvertrag Siegel Wachs

Ein Erbvertrag besitzt eine starke Bindungswirkung. Das heißt, sie kommen nicht so schnell wieder aus dem Vertrag heraus, auch wenn Sie das wünschen. Deshalb sollten Sie sich sehr genau überlegen, ob Sie einen solchen Vertrag abschließen oder nicht.  

Falls Sie sich für eine Nachlassregelung durch einen Erbvertrag entschließen, dann holen Sie sich bitte unbedingt einen Fachanwalt für Erbrecht mit ins Boot. Lassen Sie sich ausführlich beraten, bevor Sie einen Erbvertrag erstellen und unterschreiben.  

Welche Inhalte genau im Erbvertrag geregelt werden, ist individuell unterschiedlich. Allerdings steht es dem Erblasser zu, das Erbe an bestimmte Bedingungen zu knüpfen. Nur wenn der Erbe seinen Teil erfüllt, bekommt er den Nachlass aus dem Erbvertrag. Ein Erbvertrag kommt nur dann zustande, wenn mindestens eine bindende Verfügung besteht.  

Bei einer bindenden Verfügung handelt es sich beispielsweise um: 

  • ein Vermächtnis 
  • eine Auflage 
  • eine Entscheidung über die Erbeinsetzung 

Sie haben die Möglichkeit, sich ein Rücktrittsrecht in dem Vertrag einzuräumen. Diese Option sollte unbedingt bedacht und unter Umständen berücksichtigt werden.  

Für wen ist ein solcher Vertrag sinnvoll? 

In vielen Fällen ist ein Testament eine bessere Wahl als ein Erbvertrag. Es lässt Ihnen mehr Spielraum bei der Gestaltung. Außerdem können Sie es jederzeit wieder ändern, ohne dass der Erbe zustimmen muss.  

Bei einem Erbvertrag ist das normalerweise nicht so leicht möglich. Dennoch nutzen ihn manche Menschen. Er kann sich in folgenden Konstellationen als sinnvoll erweisen: 

  • Unverheiratete Paare: Sie können sich nur durch einen Erbvertrag rechtlich bindend als gegenseitige Erben einsetzen. Alternativen wie das Berliner Testament steht ihnen nicht zu, weil sie keinen Trauschein vorweisen können.  
  • Pflichtteilverzicht: Falls ein gesetzlicher Erbe auf seinen Pflichtteil verzichten soll, kann ein Erbvertrag abgeschlossen werden. Darin erhält der Verzichtende den entsprechenden Nachlass, wenn er seinen Pflichtteil ausschlägt. Diese Regelung wird vor allem bei Unternehmern gemacht. Durch die Inanspruchnahme des Pflichtteils könnte ansonsten unter Umständen die Zukunft der Firma gefährdet werden.  
  • Gegenleistung für Erbeinsetzung: Falls Sie einem Erblasser gegenüber bereits zu Lebzeiten einen Dienst erweisen oder eine Leistung erbringen, kann er Sie im Gegenzug in einem Erbvertrag zum Erben einsetzen. Dadurch haben Sie einen gesicherten Anspruch auf das Erbe. Der Erblasser kann Sie nicht ohne Weiteres aus dem Vertrag streichen lassen oder den Vertrag ändern. Bei einem Testament könnte er das dagegen schon tun.  

Was kostet ein Erbvertrag? 

Bei einem Erbvertrag fallen verschiedene Kosten an. Zum einen muss der Notar für die Beurkundung bezahlt werden. Aber auch das Gericht erhält Geld für die Verwahrung. Ein geringer Betrag fällt noch für die Umsatzsteuer, Papierkosten sowie das Porto an.  

Die Kosten für den Notar sind im Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (GNotKG) geregelt. Wie hoch der Betrag ist, hängt vom Geschäftswert der Sache ab.  

Beispiel aus der Anlage 2 – Tabelle B GNotKG

Geschäftswert bis  Gebühr in € 
500 €  15  
501 – 1.000 €  19 
4.001 – 5.000 €  45 
9.001 – 10.000 €  75 
45.001 – 50.000 €  165 
95.001 – 110.000 €  273 
500.001 – 550.000 €  1.015 

Es fallen zwar im ersten Moment Kosten für den Erbvertrag an, allerdings wird durch das Dokument gleichzeitig später Geld gespart. Denn durch einen Erbvertrag entfällt nachher die Pflicht für einen Erbschein. Außerdem lassen sich dadurch für die Erben häufig Gerichtskosten wegen Erbstreitigkeiten einsparen. Wenn der Nachlass sorgfältig geregelt ist, dann gibt es weniger Erbstreitigkeiten. 

Wie können Sie einen Erbvertrag wieder ändern? 

Sie können den Erbvertrag jederzeit ändern, solange alle Vertragsparteien zustimmen. Weigert sich eine Vertragspartei, der Änderung einzuwilligen, können Sie nichts machen. Der Vertrag bleibt dann so bestehen, wie er geschlossen wurde.  

Wegen der starken Bindung des Erbvertrags sollten Sie sich unbedingt einen Änderungsvorbehalt oder ein Rücktrittsrecht in dem Dokument versichern lassen. Denn niemand weiß, was die Zukunft bringt. Wer sich heute gut versteht, der kann sich morgen bereits spinnefeind sein.  

Der Erbvertrag kann unter bestimmten Umständen durch ein Testament unwirksam gemacht werden. Dafür ist es allerdings ebenfalls notwendig, dass alle Vertragsparteien zustimmen. Es reicht nicht aus, diese Zustimmung untereinander zu regeln. Ein Notar muss bestätigen, dass alle Vertragsparteien einverstanden sind, dass das Testament den Erbvertrag unwirksam macht.  

Es gibt allerdings eine Ausnahme, bei der ein Erbvertrag auch ungültig wird, wenn kein Notar beglaubigt. Das ist dann der Fall, wenn Ehepartner gemeinsam ein Ehegattentestament aufsetzen. Falls zuvor ein Erbvertrag zwischen den Ehepartnern bestand, wird dieser automatisch ungültig.  

Kann ein Erbvertrag durch ein Testament aufgehoben werden? 

Erbvertrag anfechten

Wir haben bereits gesehen, dass ein Erbvertrag durch ein Ehegattentestament aufgehoben werden kann. Das ist allerdings die einzige Konstellation, in der ein Testament einen Einfluss auf einen solchen Vertrag nehmen kann.  

Falls Sie ansonsten Dinge im Testament regeln, die gegen den Inhalt des Erbvertrags stehen, werden die Regelungen im Testament ungültig. 

Beispiel: In einem Erbvertrag hinterlässt Christa Z. ihrem Sohn Anton Z. die Eigentumswohnung in Düsseldorf. Die Bedingung dafür war, dass der Sohn sie zeitlebens pflegt. Anton Z. hat der Erblasserin diesen Dienst erfüllt. Neben dem Vertrag hat Christa Z. auch noch in einem Testament ihren letzten Willen erklärt. Darin vererbt sie Ihrer Tochter die Eigentumswohnung in Düsseldorf sowie das Haus in Köln. Die Regelung aus dem Testament, dass die Tochter die Wohnung in Düsseldorf erbt, wird ungültig. Denn die Bindungswirkung des Erbvertrags ist stärker.  

Welche Vor- und Nachteile bietet der Vertrag? 

Wir haben bereits mehrere Vor- und Nachteile aus dem Erbvertrag gehört. Fassen wir die einzelnen Punkte übersichtlich zusammen.  

Vorteile

  • Der Vertrag ist rechtlich stärker bindend als ein Testament.  
  • Eine einseitige Änderung ist nicht möglich.  
  • Der Vertrag kann die Unternehmensfolge gesichert regeln
  • Der Nachlass kann an Voraussetzungen gebunden werden.  
  • Es handelt sich um eine Alternative zum Berliner Testament für Ehegatten.  
  • Ein Erbvertrag dient gerne als Nachlassregelung für unverheiratete Lebenspartner.  
  • Um an das Erbe zu kommen, reicht der Vertrag aus, es braucht keinen Erbschein.  

Nachteile

  • Einer Änderung müssen alle Vertragsparteien zustimmen.  
  • Es fallen Kosten für den Notar und das Gericht an.  
  • Falls die Vertragsparteien einer Änderung zustimmen, muss erneut der Notar engagiert werden.  

Wie ist das Verhältnis von Erbvertrag und Pflichtteil? 

Nahe Angehörige, primär die eigenen Kinder, haben einen Anspruch auf einen Teil des Nachlasses. Das gilt selbst dann, wenn sie enterbt sind. Falls Sie jetzt daran denken, diesem Fall mit einem Erbvertrag vorzubeugen, dann müssen wir Sie leider enttäuschen. Denn einen Pflichtteil können Sie auch mit einem solchen Vertrag nicht umgehen. Notfalls muss aus dem Nachlass des Erbvertrags der Pflichtteilsanspruch bezahlt werden.  

Wie können Sie einen solchen Vertrag anfechten? 

Prinzipiell steht es Ihnen zu, einen Erbvertrag anzufechten. Um dabei Erfolg zu haben, muss ein triftiger Anfechtungsgrund vorhanden sein. Dieser liegt vor bei: 

  • Drohung 
  • Täuschung 
  • Irrtum 

Wurde der Erblasser bedroht oder getäuscht, kann er den Erbvertrag anfechten. Genauso, wenn er sich beispielsweise über den Inhalt geirrt hat. Die Anfechtung muss notariell beglaubigt werden. Die Anfechtung muss innerhalb von einer Frist von einem Jahr passieren, nachdem der Anfechtungsgrund bekannt geworden ist. Falls der Erblasser dann nicht mehr geschäftsfähig sein sollte und einen Betreuer hat, darf dieser den Erbvertrag ebenfalls für seinen Schützling anfechten. Das geht allerdings nur, wenn das Betreuungsgericht zustimmt.  

Rechtshinweis: Dieser Beitrag wurde sorgfältig von unserer Redaktion recherchiert. Er ersetzt allerdings keine Rechtsberatung. Das Erbrecht ist eine komplizierte Angelegenheit. Deshalb empfehlen wir Ihnen, sich von einem Fachanwalt für Erbrecht bei der Regelung Ihres Nachlasses beraten zu lassen. Für die Inhalte dieses Artikels übernehmen wir keinerlei Haftung.  

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