Sterbegeldversicherung: Entlastung der Angehörigen im Todesfall 

Sterbegeldversicherung

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Die Versicherungsbranche macht selbst vor dem Tod nicht halt. Es werden sogenannte Sterbegeldversicherungen angeboten, die Sie zu Lebzeiten abschließen können. Die Frage ist, wie sinnvoll eine solche Absicherung ist und was sie kostet. Wir klären sämtliche Fragen rund um die Bestattungsversicherung in diesem Beitrag.  

Definition: Was ist eine Sterbegeldversicherung? 

Die Sterbegeldversicherung stellt einen Teil der Bestattungsvorsorge dar. Sie soll im Todesfall alle Bestattungskosten decken. Alternativ werden Sterbegeldpolicen auch als Begräbnis-, Beerdigungs- oder Sterbeversicherungen bezeichnet.  

Im Grunde handelt es sich um eine typische Kapitallebensversicherung für den Todesfall. Dadurch werden die Angehörigen entlastet. Die Versicherungssummen betragen in der Regel zwischen 1.500 und 20.000 EUR. Neben den Kosten für Urne, Sarg, Kremation, Beerdigung und Trauerfeier können von der Versicherung etwa Friedhofsgebühren und Verwaltungskosten im Kontext des Todesfalls beglichen werden.  

Im Schnitt kostet eine Beisetzung in Deutschland derzeit rund 7.600 EUR. Je nach Wunsch des Verstorbenen und seiner Angehörigen kann eine Bestattung aber auch wesentlich teurer ausfallen. Es sind teilweise beachtliche Beträge, die von den Erben ausgelegt werden müssen.  

Normalerweise dürfen die Forderungen der Bestattung aus dem Nachlass beglichen werden. Allerdings kommt es häufig vor, dass die Testamentseröffnung erst nach der Beisetzung stattfindet. Die Sterbegeldversicherung tritt umgehend und meistens relativ unbürokratisch ein.  

Die Versicherungssumme aus einer privaten Begräbnisversicherung ist steuerfrei. Wer eine betriebliche Sterbeversicherung besitzt, muss im Falle der Ausschüttung normalerweise Steuern auf den Betrag bezahlen.  

Risikolebensversicherung und Sterbegeldversicherung: Unterschiede und Gemeinsamkeiten 

Sowohl eine Risikolebensversicherung als auch eine Sterbeversicherung wird dazu abgeschlossen, die Angehörigen im Todesfall zu entlasten. Doch es gibt eindeutige Unterschiede zwischen den beiden Varianten.  

Risikolebensversicherung 

Die Risikolebensversicherung wird für den Fall gemacht, dass ein Mensch stirbt und die Existenz seiner Familie abgesichert werden soll. Wenn ein berufstätiger Familienvater aus dem Leben scheidet, fehlen nicht nur der Papa und der Partner, sondern auch sein Einkommen. Damit die Frau und Kinder nicht mittellos zurückbleiben, tritt die Risikolebensversicherung ein.  

Die Versicherungssummen sind in der Regel sehr hoch und belaufen sich auf das bis zu Fünffache des Jahresgehaltes der versicherten Person. Wenn junge Familien einen Kredit aufnehmen, wird häufig eine Risikolebensversicherung als Sicherheit akzeptiert. Denn sollte der Kreditnehmer vor Zahlung der letzten Rate sterben, können die Forderungen mithilfe der Versicherung getilgt werden.  

Folgende Punkte sind bei der Risikolebensversicherung außerdem zu beachten: 

  • Die Versicherungslaufzeit ist begrenzt. 
  • Relativ günstige Beiträge, weil kein Kapital angespart wird.  
  • Keine geeignete Methode für die Altersvorsorge. 
  • Geht häufig mit einer umfangreichen Gesundheitsprüfung einher.  

Sterbegeldversicherung 

Die Sterbegeldversicherung dient ebenfalls der Entlastung der Angehörigen, aber nur im Rahmen der Kosten der Beerdigungen. Obwohl Sie die Bestattungsversicherung bereits ab der Volljährigkeit abschließen können, zielt das Produkt eher auf ältere Menschen ab.  

Der Vertrag kann in einigen Fällen sogar bis zum 90. Lebensjahr eingegangen werden. Es gibt Tarife, die ohne Gesundheitsprüfung gebucht werden können. Meistens liegt aber ein Gesundheitsbogen bei, indem Sie Ihren Gesundheitszustand erklären müssen.  

Ein weiterer Unterschied zwischen Risikolebens- und Sterbegeldversicherung ist der Sparanteil. Denn bei der Beerdigungsversicherung wird tatsächlich ein Kapitalstock aufgebaut. Sollten Sie die Versicherung vor Ablauf kündigen wollen, erhalten Sie einen Rückkaufwert. Weitere Faktoren zur Begräbnisversicherung: 

  • Sie kann während der Laufzeit beitragsfrei gestellt werden.
  • Der Versicherungsschutz hält bis zum Tod.  
  • Die Versicherungssummen sind niedriger als bei der Risikolebensversicherung.  

Für wen ist eine Sterbegeldversicherung sinnvoll? 

Jeder Mensch sollte sich mit dem eigenen Tod beschäftigen. Schließlich ist er unausweichlich. Dazu gehört nicht nur, dass Sie sich über das Sterben und die notwendigen Vorsorgedokumente Gedanken machen. Sie sollten sich auch über Ihre Beisetzung und deren Finanzierung im Klaren sein. Die Sterbegeldversicherung ist eine Option der Bestattungsfinanzierung.  

Sie kann für folgende Personengruppen sinnvoll sein:

  • Alleinstehende: Alle Menschen, die keine Angehörigen mehr haben, müssen ihre Beisetzung selbst regeln. Falls am Lebensende kein Vermögen mehr übrig sein sollte, droht eine Sozialbestattung. Für manche Menschen ist das in Ordnung. Andere möchten lieber eine Bestattung nach den eigenen Vorstellungen. Sie können bei der Sterbegeldversicherung einen Bestatter oder eine andere bezugsberechtigte Person einsetzen.  
  • Eheleute und Lebenspartner: Die Trauer, wenn der eigene Partner verstirbt, ist riesengroß. Wenn dann auch noch finanzielle Unsicherheiten dazukommen, kann das die Hinterbliebenen tief erschüttern. Um die nächsten Angehörigen zu entlasten, ist eine Sterbegeldversicherung eine solide Option.  
  • Familien: Sind neben den Ehepartnern auch noch Kinder vorhanden, gestalten sich die finanziellen Belastungen des Alltags ohnehin schon als Herausforderung. Wenn dann zusätzlich eine Beerdigung bezahlt werden muss, übersteigt das manchmal die finanziellen Mittel. Damit die Familie keine weiteren Sorgen durch den Todesfall erleidet, ist eine Sterbegeldversicherung eine vielversprechende Möglichkeit.  

Im Grunde wird also allen Bevölkerungsschichten zu einer Sterbegeldversicherung geraten. Allerdings ergab eine Untersuchung der Stiftung Warentest aus dem Jahr 2008, dass es oftmals lukrativer ist, selbst für die Beerdigung zu sparen, als eine Sterbegeldversicherung abzuschließen. Die Renditen sind auf einem Sparkonto unter Umständen besser.  

Der Nachteil ist aber, dass das Geld, falls es nur auf einem Sparbuch herumliegt, im Härtefall nicht zum Schonvermögen gerechnet wird. Bei einer zweckgebundenen Begräbnisversicherung hat das Sozialamt häufig keine Handhabe und kann den Betrag nicht einziehen oder pfänden. 

Stellen Sie sich vor dem Versicherungsabschluss diese Fragen 

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Wenn Sie mit dem Gedanken spielen, eine Sterbegeldversicherung abzuschließen, stellen Sie sich folgende Fragen:  

  • Ist es fraglich, ob jemand nach Ihrem Tod für die Bestattungskosten aufkommen kann? 
  • Möchten Sie Ihre Beisetzung bereits jetzt bezahlen, um später niemandem Kosten zu verursachen? 
  • Sind Sie ein guter Sparer und können selbst das Geld für Ihre Bestattung zur Seite legen? 
  • Wissen Sie schon, wie Sie bestattet werden wollen und welcher finanzielle Aufwand damit verbunden ist? 
  • Möchten Sie absichern, dass das Geld für Ihre Beisetzung im Sozialfall vom Staat eingezogen wird? 
  • Könnte es Erbstreitigkeiten geben, die durch Ihre Bestattung verursacht werden? Falls ja, möchten Sie diese vermeiden? 
  • Besteht ein Anspruch auf staatliches Sterbegeld? 

Nachdem Sie diese Fragen beantwortet haben, wissen Sie wahrscheinlich eher, ob eine Sterbeversicherung sinnvoll ist oder nicht.  

Zahlt die Krankenkasse ein Sterbegeld? 

Früher haben die Krankenkassen tatsächlich ein Sterbegeld ausgeschüttet. Allerdings gibt es diese Leistung mittlerweile nicht mehr. Und auch wenn es sie gäbe, würde das Geld für eine ordentliche Bestattung nicht ausreichen.  

Vor 20 Jahren bezahlten die gesetzlichen Krankenkassen noch Sterbegeld, allerdings lag damals der Betrag bei 525 EUR für ein Versicherungsmitglied. Für mitversicherte Personen wurden nur 265,50 EUR überwiesen. Bei den hohen Kosten einer Bestattung war das Geld lediglich ein Tropfen auf den heißen Stein.  

Was sind die wichtigsten Elemente von Sterbegeldversicherungen? 

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Begräbnisversicherungen gibt es von den verschiedensten Anbietern. Dabei unterscheiden sich nicht nur die Versicherungsgeber, sondern auch die Konditionen der Tarife. Folgende Elemente sollten Sie beim Abschluss einer Sterbeversicherung berücksichtigen: 

  • Wer soll versichert werden? Sie können sich selbst versichern. Aber bei manchen Tarifen ist es auch möglich, eine Police für andere Personen und sogar Pflegebedürftige abzuschließen.  
  • Wer soll die Auszahlung erhalten? Sie können entweder einen Erben, eine bestimmte Person oder auch den Bestatter als Bezugsperson einsetzen. Achten Sie darauf, welche Optionen die gewünschte Sterbegeldversicherung anbietet.  
  • Wie alt sind Sie? Je älter Sie sind, desto höher fallen normalerweise die Raten der Versicherung aus. Viele Anbieter haben eine Alterssperre nach oben. Das bedeutet, dass 70-, 80- oder 90-Jährige keine Sterbegeldversicherung mehr abschließen können. Auch für Minderjährige gibt es normalerweise keine Tarife.  
  • In welcher Höhe möchten Sie vorsorgen? Überlegen Sie, wie viel Geld Ihre Wunschbestattung kosten wird. Idealerweise holen Sie sich dazu ein Angebot des Bestatters Ihres Vertrauens ein. Die entsprechende Summe lassen Sie dann versichern.  
  • Monatsraten oder Einmalzahlung? Die meisten Versicherungen werden in monatlichen Raten beglichen. Es existieren aber auch Modelle, bei denen Sie die gesamte Summe auf einmal einzahlen können.  

Bei vielen Sterbegeldversicherungen ist im Vorfeld eine Gesundheitsprüfung notwendig. Falls Sie einen Tarif ohne Gesundheitsprüfung abschließen wollen, ist meistens eine Wartezeit enthalten, in der kein Versicherungsschutz besteht.  

Die Gesundheitsprüfung fällt normalerweise unkompliziert aus. In der Regel müssen Sie dazu nur ein paar einfache Fragen zu Ihrem Gesundheitszustand beantworten. Es gibt Tarife, die Sie auch mit Vorerkrankungen abschließen können.  

Das sollten Sie bei der Wartezeit der Begräbnisversicherung beachten  

Bei vielen Tarifen ist eine Wartezeit eingebaut. Die Länge richtet sich nach verschiedenen Faktoren. Denken Sie daran, dass Sie während dieser Phase zwar Ihre Raten bezahlen, aber keinen Versicherungsschutz genießen. Einzige Ausnahme ist normalerweise ein Unfalltod.  

Wer einen Sofortschutz haben möchte, der muss im Vorfeld eine Gesundheitserklärung abliefern. Falls Sie mit einer Wartezeit einverstanden sind, stellen Sie sicher, dass die Dauer nicht zu lange ist. Viele Anbieter offerieren Tarife, bei denen es 3 Jahre dauert, bis Versicherungsschutz besetzt. Das ist eindeutig zu lang. Denn auch wenn Sie jetzt gesund sind, weiß niemand, was in den nächsten 36 Monaten passiert.  

Schauen Sie sich deshalb die verschiedenen Angebote genau an und wählen Sie ein passendes Paket. Eine Wartezeit von 6 Monaten ist etwa akzeptabel. Es ist auch möglich, die Versicherungsleistungen zeitlich zu staffeln. Dann wird nach 6 Monaten Wartezeit im Leistungsfall beispielsweise nur die Hälfte der vereinbarten Versicherungssumme bezahlt, nach einem Jahr dreiviertel und nach 18 Monaten Laufzeit ist ein vollständiger Versicherungsschutz erreicht.  

Versicherungssumme: In welcher Höhe können Sie Sterbegeldversicherungen abschließen? 

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Die Höhe der Sterbegeldversicherung hängt davon ab, welche Summe Sie später für die Beisetzung wünschen. Je nachdem für welche Bestattungsart Sie sich entscheiden und wie hochwertig die einzelnen Komponenten der Trauerfeier ausfallen, desto teurer wird die Bestattung. Eine umso höhere Geldsumme benötigen Sie.  

Schauen wir uns eine Berechnung der Bestattungskosten an, damit Sie eine ungefähre Vorstellung erhalten.  

Im Stiftung-Warentest Bestattung Spezial 10/2016 wurden die Kosten für eine Bestattung der mittleren Ausführung aufgelistet. Diese sahen wie folgt aus: 

  • Kosten für den Bestatter 2.400 EUR 
  • Friedhofsgebühren für eine Ruhezeit von 20 Jahren 2.350 EUR 
  • Steinmetz sowie Gärtner 5.940 EUR 
  • Dienstleister (Trauerfeier, Trauerkarten, Blumen usw.) 1.085 EUR 
  • Gebühren für Urkunden 90 EUR 
  • Zusammengerechnet liegen die Kosten bei 11.865 EUR.  

Bei dieser Berechnung werden die Kosten für eine Erdbestattung im Sarg herangezogen. Eine Feuerbestattung ist in der Regel rund 2.000 EUR günstiger. See- und Waldbestattungen kosten normalerweise rund die Hälfte einer klassischen Erdbestattung.  

Unsere Empfehlung

Es ist empfehlenswert, dass Sie sich vor dem Abschluss Ihrer Sterbegeldversicherung genaue Gedanken zu der eigenen Bestattung zu machen. Denn nur, wenn Sie wissen, ob Sie sich eine Erd- oder Feuerbestattung wünschen, wie die Trauerfeier genau aussehen soll und wie viele Gäste Sie dabeihaben möchte, können die genauen Kosten kalkuliert werden. Idealerweise suchen Sie einen Bestatter Ihres Vertrauens auf und lassen sich dort ausführlich über die verschiedenen Optionen beraten.  

Liegt dann ein konkreter Preis vor, können Sie sich mit der Vorgabe an die gewünschte Sterbegeldversicherung wenden. Wobei auch hier wieder der Vergleich lohnt. Es gibt verschiedene Anbieter mit unterschiedlichsten Tarifen. Bevor Sie sich entscheiden, lassen Sie sich am besten mehrere Angebote unterbreiten und vergleichen die Einzelheiten ganz genau. Auch das Alter und der Gesundheitszustand wirken sich auf die Kosten aus.  

Wenn Sie gerade weder Lust noch Zeit haben, sich mit den Details der eigenen Beerdigung zu beschäftigen, brauchen Sie auf eine Sterbegeldversicherung nicht zu verzichten. In diesem Fall können Sie den Vertrag einfach mit Durchschnittswerten abschließen.  

Im Schnitt kostet eine Bestattung aktuell rund 7.600 EUR. Sie könnten also diese Summe für Ihren Versicherungsvertrag verwenden. Grundsätzlich ist es möglich, Sterbegeldversicherungen über Summen zwischen 500 und 20.000 EUR abzuschließen. 

Gibt es bei Bestattungsversicherungen eine Überschussbeteiligung? 

Die meisten Versicherungsnehmer zahlen bei der Begräbnisversicherung über einen langen Zeitraum ein. Normalerweise beträgt die Laufzeit rund 40 Jahre. Während dieser Spanne arbeiten die Versicherungen mit dem Geld der Versicherungsnehmer. Es werden Einkünfte erwirtschaftet. Bei manchen Tarifen ist eine Klausel zur Überschussbeteiligung enthalten. Dann sind die Versicherer verpflichtet, den Versicherungsnehmer an den Überschüssen zu beteiligen.   

Für Lebensversicherungsgesellschaften in Deutschland ist eine Überschussbeteiligung ihrer Kunden eine gesetzliche Pflicht. Wie die Überschüsse ausbezahlt werden, sieht allerdings unterschiedlich aus. Manche Versicherer gewähren direkt bei der Beitragszahlung einen Rabatt. Das bedeutet, dass die Überschüsse mit den monatlichen Raten verrechnet werden. Obwohl Sie weniger bezahlen, erhalten Sie die gleichen Leistungen.  

Andere Versicherer zahlen die Überschüsse nach einem Bonussystem aus. Der Kunde begleicht immer die vereinbarten Raten. Die Überschüsse werden auf die Versicherungssumme gutgeschrieben. Gleichzeitig werden sie auch über den Zeitraum der Versicherungsdauer verzinst. Die Auszahlung erfolgt dann, wenn der Leistungsfall eintritt, bei Kündigung oder Ablauf.  

Falls Sie einen ausländischen Anbieter von Begräbnisversicherungen wählen, achten Sie auf die Überschussbeteiligung. Es kann sein, dass diese nicht inkludiert ist, weil für den Versicherer andere gesetzliche Voraussetzungen gelten.  

Die Angehörigen: Gibt es Tarife für Ehe- und Lebenspartner? 

Altes Ehepaar

In den meisten Partnerschaften wird das Versicherungsthema gemeinsam angegangen. Die Paare lassen sich zusammen beraten und schließen oftmals auch die gleichen oder gemeinsame Verträge ab. Während es bei einer Risikolebens- oder Haftpflichtversicherung sinnvoll ist, einen Vertrag gemeinsam zu nutzen, sieht das bei der Sterbeversicherung anders aus.  

Bei der Risikolebensversicherung tritt der Versicherungsfall dann ein, wenn ein Partner verstirbt. Das Geld wird zur Existenzsicherung an den anderen ausbezahlt. Bei einer Sterbegeldversicherung ergibt diese Konstellation keinen Sinn, denn es soll für die Bestattung beider Partner vorgesorgt werden.  

Experten raten deshalb dazu, dass jeder Partner eine eigene Sterbegeldversicherung abschließt. Es ist aber möglich, dass ein Partner für beide die Einzelverträge eingeht. Dann ist derjenige, der unterschreibt, in beiden Fällen der Versicherungsnehmer, aber nur in einem Fall die versicherte Person.  

Es existiert auch die Option der Überkreuz-Versicherung. Dann versichert Partner A den Partner B und andersherum. Verstirbt eine Person, erhält immer der Partner als Versicherungsnehmer die Versicherungssumme. Dieses Szenario wird in der Regel aus steuerlichen Gründen gemacht. Denn die Versicherungssumme unterliegt dann nicht der Erbschaftssteuer. Da der Erbschaftssteuerfreibetrag allerdings für Ehepartner ohnehin bei 500.000 EUR liegt, ist diese Konstellation nur bei sehr vermögenden Paaren wirklich sinnvoll.  

Wichtig: Falls bei einer Überkreuzversicherung ein Partner stirbt, muss die Versicherungspolice des anderen geändert werden. Denn dann muss er als Versicherungsnehmer eingetragen werden. Damit das nicht vergessen wird, kann das direkt bei Vertragsabschluss festgelegt werden.  

Alternativ kann der jeweilige Partner einfach als Bezugsberechtigter eingetragen werden und bekommt dann im Versicherungsfall die Summe direkt ausbezahlt.  

Versicherungsdeutsch: Die wichtigsten Begriffe verständlich erklärt 

Unabhängig davon, ob Sie eine Sterbegeldversicherung oder eine andere Versicherung abschließen. Sie sollten immer genau wissen, was Sie unterschreiben. Leider ist es manchmal nicht so klar verständlich, was genau in den Bedingungen und AGB steht. Wir möchten Ihnen mit einem kleinen Glossar gerne weiterhelfen, die Details der Versicherungen besser zu verstehen.  

Versicherungsnehmer 

Der Versicherungsnehmer ist die Person, die den Vertrag mit der Versicherung abschließt. Falls Sie eine Sterbeversicherung unterzeichnen, gelten Sie als Versicherungsnehmer und sind gleichzeitig für die Bezahlung der Beiträge verantwortlich. Neben der Pflicht zur Bezahlung hat der Versicherungsnehmer aber auch verschiedene Rechte.  

Der Versicherungsnehmer kann: 

  • die Sterbegeldversicherung kündigen 
  • den Vertrag abtreten, beleihen oder verpfänden 
  • die Konditionen ändern  

Der Versicherungsnehmer erhält nach Ablauf der Versicherung oder im Versicherungsfall die Versicherungssumme ausgezahlt. Eine Sterbegeldversicherung läuft in der Regel mit dem Tod aus. Falls Sie möchten, dass die Versicherung nach Ihrem Ableben nicht an Sie, sondern an eine andere Person ausbezahlt wird, können Sie eine entsprechende Bezugsperson im Vertrag einsetzen lassen.  

Versicherte Person 

In einer Sterbegeldversicherung gilt diejenige Person als versichert, deren Sterbefall abgesichert wird. Es muss sich dabei nicht zwangsläufig um den Versicherungsnehmer handeln. Sie können auch für einen anderen Menschen eine Sterbegeldversicherung abschließen. Dann sind Sie zwar der Versicherungsnehmer mit allen Rechten und Pflichten, die versicherte Person ist aber jemand anderes. Einige Versicherungen bieten diese Konstellation nicht an. Bei Ihnen ist immer der Versicherungsnehmer gleichzeitig die versicherte Person.  

Falls Sie zum Beispiel für einen Elternteil eine Sterbegeldversicherung anlegen möchten, ist das bei diversen Anbietern möglich. Der Elternteil tritt als versicherte Personen auf, während Sie den Vertrag als Versicherungsnehmer abschließen und bezahlen. Verstirbt der versicherte Elternteil, erhalten Sie als Versicherungsnehmer die Versicherungssumme und können daraus die Beisetzung begleichen.  

Bezugsberechtigte Person 

Wie bereits oben beschrieben, erhält für gewöhnlich der Versicherungsnehmer die Versicherungssumme im Versicherungsfall. 

Verstirbt die versicherte Person, tritt der Versicherungsfall einer Sterbegeldversicherung ein. Die Versicherungssumme wird ausbezahlt. Es kann ein Bezugsberechtigter eingesetzt werden, der dann das Geld bekommt und damit die Bestattungsleistungen bezahlen kann. Wird keine Bezugsperson angegeben und ist der Versicherte gleichzeitig auch der Versicherungsnehmer, geht das Geld in den Nachlass über.  

Falls Sie eine Sterbegeldversicherung für sich selbst abschließen, keinen Bezugsberechtigten eintragen und anschließend versterben, bekommen Sie das Geld ausbezahlt. Da Sie dann aber nicht mehr leben, geht das Geld auf Ihre Erben über.  

Lässt eine Sterbegeldversicherung die Ernennung von Bezugsberechtigten zu, können Sie teilweise auch mehrere Personen nennen, die dann zu bestimmten Anteilen das Geld bekommen. Während der Laufzeit der Versicherung kann der Versicherungsnehmer die Bezugspersonen immer wieder ändern.  

Tipps für den Leistungsfall: So wird möglichst schnell ausbezahlt 

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Wenn alles reibungslos abläuft, erhalten die Versicherungsnehmer oder die Bezugsberechtigten innerhalb weniger Tage nach dem Todesfall das Geld. Dazu müssen die Hinterbliebenen aber zunächst einmal wissen, dass Sie über eine Sterbegeldversicherung verfügen.  

Am besten teilen Sie das bereits zu Lebzeiten mit. Bewahren Sie den Versicherungsschein an einem Ort auf, an dem ihn die Angehörigen problemlos und schnell finden. Ein beliebter Platz ist das Familienstammbuch. Denn das zücken die Hinterbliebenen normalerweise ohnehin zeitnah nach dem Tod eines Menschen. Das liegt daran, weil sich darin die notwendigen Dokumente für den Bestatter und zur Ausstellung der Sterbeurkunde befinden.  

Tragen Sie bei Abschluss der Sterbegeldversicherung eine Bezugsperson ein. Diese erhält die Versicherungssumme dann rasch und unbürokratisch. Sie muss auch keine Steuer auf das Geld bezahlen, weil damit ja lediglich Ihre Beerdigungskosten beglichen werden.  

Falls Sie keine Bezugsperson eintragen, dann fällt die Versicherungssumme in den Nachlass. Ihr gesetzlicher Erbe oder der Erbe, den Sie testamentarisch festgelegt haben, erhält das Geld. Das Problem ist, dass die Erben zur Auszahlung der Versicherungssumme einen Erbschein vorlegen müssen. Bis das Gericht das Dokument angefertigt hat, vergeht einige Zeit. Somit muss die Familie zunächst die Beisetzung auslegen und erhält im Nachgang das entsprechende Geld aus der Versicherung.  

Vielen Menschen ist es wichtig, dass ihre eigene Beisetzung nach bestimmten Regeln abläuft. Sprechen Sie rechtzeitig mit Ihrer Familie über Ihre Wünsche und Vorstellungen. Falls es Ihnen schwerfällt, das Thema auf den Tisch zu bringen, können Sie auch eine Bestattungsverfügung anlegen und darin alles klären.  

Pro & Contra Sterbegeldversicherung 

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Bevor Sie sich für den Abschluss einer Sterbegeldversicherung entscheiden, gehen Sie bitte noch einmal genau alle Vor- und Nachteile durch. Denken Sie auch daran, dass es Alternativen gibt. 

Vorteile der Sterbegeldversicherung 

  • Finanzielle Absicherung: Das Geld steht für die Bezahlung der Bestattung schnell zur Verfügung. Die Kosten müssen nicht erst von den Angehörigen ausgelegt werden, bis das Testament vollstreckt ist. Außerdem kann mit der Sterbegeldversicherung selbst dann eine Beisetzung bezahlt werden, falls der Verstorbene kein Vermögen mehr hatte.  
  • Entlastung der Angehörigen: Ihre Hinterbliebenen müssen sich nicht um die Bezahlung der Trauerfeier kümmern. Obendrein können Streitigkeiten vermieden werden, wenn die Beerdigung nicht aus dem Nachlass bezahlt werden muss.  
  • Selbstbestimmung bis über den Tod hinaus: Regeln Sie Ihre Angelegenheiten selbst. Sie können entscheiden, wie Ihre Beisetzung aussehen soll und gleich noch die Rechnung dafür bezahlen. So ist auf jeden Fall gesichert, dass Sie die Bestattung erhalten, die Sie sich wünschen.  
  • Steuerfreies Geld: Während das Erbe ab einer bestimmten Höhe versteuert werden muss, ist die Versicherungssumme aus der privaten Sterbegeldversicherung immer steuerfrei. 

Aber die Sterbeversicherungen haben nicht nur Pluspunkte, es gibt auch ein paar Negativseiten.  

Nachteile der Sterbegeldversicherung 

  • Hohe Beiträge: Wer erst im hohen Altern eine Sterbegeldversicherung abschließt, zahlt hohe monatliche Raten.  
  • Problematische Wartezeit: Falls Sie während der Wartezeit versterben, erhalten Sie normalerweise keine Leistung, obwohl Sie bereits Beiträge einbezahlt haben.  
  • Vorerkrankungen: Leiden Sie bei Versicherungsabschluss unter einer Vorerkrankung, werden Sie sich entweder mit hohen Beiträgen oder gar einem Versicherungsausschluss konfrontiert sehen.  

Gehören Sterbegeldversicherungen zum Schonvermögen? 

Unter gewissen Umständen kann die Sterbegeldversicherung zum Schonvermögen gezählt werden. Sollte das passieren, darf die Versicherung nicht etwa durch das Sozialamt gepfändet werden.  

 Dazu müssen folgende Punkte erfüllt sein: 

  • Die Sterbegeldversicherung muss zweckgebunden sein.  
  • Sie dürfen das Geld nur für die Bezahlung der Bestattungskosten verwenden. 
  • Eine Auszahlung während der Lebenszeit muss explizit ausgeschlossen werden.  
  • Die Höhe der Versicherungssumme muss angemessen sein.  

Es gibt keine gesetzliche Regelung, welche die Sterbegeldversicherung eindeutig zum Schonvermögen rechnet. Allerdings existieren mehrere Gerichtsurteile, die eine Sterbegeldversicherung als Schonvermögen betrachten. Hierzu einige Beispiele: 

Um als Sterbegeldversicherung zum Schonvermögen gerechnet zu werden, ist die Versicherungssumme wichtig. Sie muss angemessen hoch sein. Wer eine Sterbegeldversicherung über eine Million EUR abschließen möchte, der wird sowohl Schwierigkeiten haben, einen Versicherer zu finden, als auch Pfändungssicherheit zu erhalten. Das liegt daran, dass Gerichte eine Bestattung, die eine Million EUR kostet, vermutlich nicht als angemessen betrachten.  

Die aktuellen Gerichtsurteile betrachteten Versicherungssummen bis zu 11.300 EUR als angemessen. Die Richter sehen sich normalerweise die durchschnittlichen Kosten für eine Beerdigung, den Lebensstil der versicherten Person sowie deren Bestattungswünsche an, um sich ein Urteil über die Angemessenheit zu bilden. Wenn Sie kein Mausoleum, sondern eine klassische, würdevolle Bestattung planen, dürfte bei der Sterbegeldversicherung im Härtefall kein Problem der Pfändung bestehen.  

Alternativen zur Sterbegeldversicherung 

In unserem Beitrag zur Bestattungsvorsorge gehen wir unter anderem auf die finanzielle Absicherung der Beisetzung ein. Dabei erläutern wir selbstverständlich die Sterbegeldversicherung. Aber es existieren auch zwei gute Alternativen: 

  • Treuhandkonto 
  • Sterbegeldkonto 

Ein Vorteil der beiden Optionen ist der gesetzlich verbriefte Schutz gehen Pfändung. Dagegen sind die zwei Modelle nur im Zusammenhang mit einem Bestatter abzuschließen. Das Sterbegeldkonto ist ähnlich wie eine Sterbegeldversicherung, nur dass der Abschluss einfacher gelingt. Gleichzeitig erhalten Sie mehr Zinsen als bei einem Treuhandkonto.  

Es gibt nicht die eine Absicherung, die für jeden passt. Für manche ist die Sterbegeldversicherung die richtige Wahl, zu anderen passen Sterbegeld- oder Treuhandkonto besser. Wichtig ist, dass Sie sich vor Abschluss eines Vertrages auch über die möglichen Alternativen informieren. Danach können Sie eine bessere Wahl treffen.  

Rechtshinweis: Bei diesem Artikel handelt es sich um einen redaktionellen Text, nicht um eine Rechts- oder Rentenberatung. Die Inhalte wurden gewissenhaft recherchiert, allerdings wird jegliche Haftung für sämtliche Angaben ausgeschlossen. Bitte suchen Sie immer bei den zuständigen Stellen oder einem Juristen nach zuverlässigen und individuellen Auskünften. Nur so ist eine perfekte Beratung für den Einzelfall garantiert.   

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