Bestattungsvorsorge: Bestattung nach Ihren Wünschen

Bestattungsvorsorge

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Heute beschäftigen wir uns mit einem Thema, das gerne totgeschwiegen wird – die eigene Beisetzung. So unausweichlich das eigene Ableben ist, so häufig wird der Gedanke dran verdrängt. Ist der Tag dann gekommen und ein Mensch verstirbt, haben die Angehörigen nicht nur mit ihrer Trauer zu kämpfen. Sie sehen sich gleichzeitig mit unzähligen Entscheidungen konfrontiert. Wer nicht weiß, wie der Partner, die Eltern oder Kinder sich ihre Beerdigung wünschen, der fühlt sich oft hilflos, wenn er mit dem Bestatter zusammensitzt. Damit Sie nicht nur eine Bestattung ganz nach Ihren Wünschen bekommen, sondern auch Ihre Angehörigen entlasten, kümmern Sie sich am besten bereits zu Lebzeiten um Ihre Bestattungsvorsorge.  

Die 3 Säulen der Bestattungsvorsorge 

3 Säulen der Bestattungsvorsorge

Wer sich zum ersten Mal mit der Bestattungsvorsorge auseinandersetzt, dem raucht der Kopf. Stichwörter wie Sterbegeldversicherung, Bestattungsversicherung, Kremationsverfügung und Treuhandkonto schlagen einem entgegen. Damit Ruhe in das gedankliche Chaos kommt, unterscheiden wir zunächst die drei Säulen der Bestattungsvorsorge: 

  1. Organisation 
  2. Finanzierung 
  3. Organisation & Finanzierung 

Organisation der Bestattung 

Wer die Organisation der eigenen Besetzung und Trauerfeier planen möchte, der unternimmt dies in der sogenannten Bestattungsverfügung. Dort werden die eigenen Wünsche klar kommuniziert und notiert. Die Vorstellungen werden in dem Dokument schriftlich festgehalten. Was in der Bestattungsverfügung in der Regel fehlt, ist der finanzielle Aspekt. Es wird hier nicht geklärt, wie die Beisetzung bezahlt wird.  

Finanzierung der Beisetzung 

Für die Hinterbliebenen ist nicht nur der Verlust des Menschen eine große Last. Häufig kommen auch finanzielle Herausforderungen auf sie zu. Die Beerdigungskosten werden normalerweise aus dem Nachlass bezahlt. Aber manchmal gibt es dabei Probleme, wenn etwa der Verstorbene am Lebensende über keinerlei finanzielle Mittel mehr verfügte. Wer sichergehen will, dass seine Angehörigen keinen finanziellen Aufwand mit der Beisetzung haben, der schließt eine Sterbegeldversicherung ab, legt ein Treuhandkonto oder Sterbegeld-Konto an. Diese tragen die Bestattungskosten.  

Organisation & Finanzierung 

Wer sämtliche Komponenten seiner Beisetzung planen möchte, der schließt einen Bestattungsvorsorgevertrag ab. Darin wird neben der Organisation der Bestattung auch die Finanzierung geregelt.  

Im Folgenden gehen wir genauer auf die Bestandteile der Bestattungsvorsorge ein.  

Bestattungsverfügung 

Beerdigung, Bestattung, Trauerfeier

Die Bestattungsverfügung ist ein Dokument, das Ihre Wünsche für die Bestattung klärt. Dazu gehören unter anderem folgende Punkte: 

  • Art der Bestattung
  • Bestattungsort 
  • Religiöse oder weltliche Bestattung 
  • Sarg- bzw. Urnenauswahl 
  • Musikauswahl für die Beisetzung 
  • Blumenschmuck 
  • Grabschmuck und Grabgestaltung 
  • Trauergäste 
  • Formulierung und Veröffentlichungsmedien der Todesanzeige 
  • Ort für die Trauerfeier 
  • Speisen und Getränke für den Trauerkaffee 

In dem Dokument können Sie alle Details Ihrer Beisetzung niederschreiben. Da sich Vorstellung im Laufe der Zeit ändern, ist eine Anpassung jederzeit möglich.  

Für die Bestattungsverfügung können Sie entweder ein Musterformular verwenden oder Sie setzen selbst ein Dokument auf. Wichtig ist, dass diese Unterlage der Bestattungsvorsorge folgende Punkte enthält:  

  • Überschrift “Bestattungsverfügung” 
  • Ihren Vor- und Familiennamen, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die aktuelle Anschrift 
  • Ihre Bestattungswünsche 
  • Ort und Datum sowie Ihre Unterschrift 

Achten Sie darauf, dass Sie das Schreiben ordentlich formulieren. Es ist wichtig, dass Ihr Bestattungswunsch klar und deutlich zum Ausdruck kommt. Ein Beispiel für eine Formulierung ist: “Ich, Max Mustermann, erkläre in dieser Verfügung meine Bestattungswünsche.” 

Wenn Sie sich für eine Feuer- oder Seebestattung entscheiden, dann wird die Bestattungsverfügung entweder Kremationsverfügung (bei Feuerbestattung) oder Seebestattungsverfügung (bei Seebestattung) genannt.  

Die Bestattungsverfügung stellt eine Willenserklärung dar und ist deshalb rechtlich bindend. Allerdings gibt es Fälle, in denen die Bindung hinfällig wird. Dann müssen sich die Hinterbliebenen nicht an einige oder alle Wünsche aus der Verfügung halten.  

Fälle, in denen die Bestattungsverfügung ihre rechtliche Bindungswirkung verliert, sind: 

  1. Eine Bestattung nach Ihren Wünschen übersteigt das Erbe. 
  2. Ihre Wünsche bewegen sich nicht im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten.  

Zur Erklärung: Es gibt Bestattungsarten, die in Deutschland nicht erlaubt sind. Dazu gehört etwa die Diamantbeisetzung. Wenn Sie also in Ihrer Bestattungsverfügung den Wunsch nach einer Diamantbestattung äußern, können die Hinterbliebenen von der Erfüllung entbunden werden.  

Sterbegeldversicherung 

Sterbegeldversicherung

Mit einer Sterbegeldversicherung treffen Sie eine individuelle Finanzvorsorge für Ihren Todesfall. Die Versicherung übernimmt dann die Kosten rund um die Bestattung in Höhe der vereinbarten Summe. Dabei spielt es keine Rolle, wie Sie Ihren restlichen Nachlass geregelt haben.  

Was Sie beim Abschluss einer Sterbegeldversicherung unternehmen müssen, hängt vom Anbieter und dem Tarif ab. Folgende Optionen sind möglich: 

  • Antragsteller müssen mindestens 18 Jahre alt sein. 
  • Teilweise ist eine Altersbegrenzung nach oben vorhanden.  
  • Es gibt Tarife, die mit oder ohne Gesundheitsfragen abgeschlossen werden können.  
  • Sterbegeldversicherungen können einmalig oder monatlich beglichen werden.  

Sie können auf Wunsch einen Bezugsberechtigten einsetzen. Falls Sie möchten, dass sich ein anderer Mensch als der Erbe um die Begleichung der Beisetzung kümmert, geben Sie ihm die Bezugsrechte.  

Bei einigen Anbietern können Sie auch für andere Menschen eine Sterbegeldversicherung abschließen. Selbst ohne das Wissen der Betroffenen ist das möglich. Dadurch kommen selbst pflege- oder betreuungsbedürftige Personen problemlos in den Genuss einer Sterbegeldversicherung.  

  • Eine Sterbegeldversicherung können Sie ohne Bestatter abschließen. 
  • Über die Verwendung des Geldes kann der Versicherungsnehmer frei entscheiden.  
  • Eine Auszahlung erfolgt im Todesfall oder durch vorzeitige Kündigung.  

Treuhandkonto für Ihre Bestattung 

Die finanzielle Seite Ihrer Bestattung können Sie auch mithilfe eines Treuhandkontos regeln. Das Treuhandkonto ist ein gewöhnliches Sparkonto mit dem Zusatz, dass es treuhänderisch verwaltet wird.  

Wie bei einem anderen Sparkonto sind auch bei den Treuhandkonten die Zinsen niedrig. Achten Sie darauf, ob eine Einrichtungsgebühr verlangt wird und wie hoch diese ausfällt. Weitere Punkte, die Sie berücksichtigen sollten: 

  • Wie hoch sind die Zinsen? 
  • Wie ist Ihr Geld vor Insolvenz der Treuhandgesellschaft abgesichert? 
  • Wie sehen die Kündigungsbedingungen aus? 

In der Regel wird ein Treuhandkonto für die Beisetzung angelegt, wenn Sie einen Vorsorgevertrag mit einem Bestatter abschließen.  

Achtung: Bezahlen Sie niemals das Bestattungsunternehmen vorab direkt. Falls es etwa zu einer Insolvenz kommt, wäre Ihr Geld verloren. Deshalb empfehlen seriöse Bestatter unter anderem den Weg über das Treuhandkonto. Erst wenn der Bestatter alle gewünschten Leistungen für Ihre Beerdigung erbracht hat, wird das Geld an ihn ausbezahlt.  

Die Bestatter besitzen in der Regel eine eigene Treuhandoption über die Hausbank. Alternativ existieren verschiedene Treuhandgesellschaften, die Gelder für die Bestattungsvorsorge verwalten.  

Die Stiftung Warentest hat die drei größten Treuhandgesellschaften sowie eine vergleichsweise kleine getestet. Bei drei der vier Anbieter lag das Geld der Kunden sicher. Allerdings wiesen die AGB der Gesellschaften teilweise wesentliche Mängel auf. Deshalb lesen Sie sich bitte vor Abschluss von Verträgen alles genau durch.  

  • Ein Treuhandkonto für die Bestattungsvorsorge können Sie nur mit einem Bestatter abschließen. 
  • Die Verwendung des Geldes ist zweckgebunden. 
  • Eine Auszahlung erfolgt nur im Todesfall. 

Sterbegeld-Konto 

Wer sein Geld besser verzinst und geschützter für den Todesfall anlegen möchte, für den könnte das Sterbegeld-Konto eine gute Wahl sein. Dabei zahlen Sie Ihr Geld in Form einer Einmalzahlung in eine spezielle Sterbegeldversicherung ein. Diese wird individuell von einem unabhängigen Verwalter betreut.   

Die Vorteile des Sterbegeld-Kontos auf einen Blick: 

  • Umfassender Schutz vor Insolvenz 
  • Höhere Zinsen als ein Treuhandkonto 
  • 100 % Zurechnung zum Schonvermögen 
  • Keine Gebühren und Kosten für die Einrichtung 
  • Einfacherer Abschluss als bei einer Sterbegeldversicherung 
  • Auszahlung nur im Todesfall 

Das Geld ist also auf dem Sterbegeldkonto relativ sicher und besser verzinst angelegt. Doch wie funktioniert die Zahlung im Todesfall? Der Bestatter muss die wunschgemäße Abwicklung der Beisetzung nachweisen. Erst dann zahlt der Verwalter des Sterbegeldkontos das entsprechende Geld aus.  

Meistens bieten die Bestatter denjenigen, die eine Bestattungsvorsorge abschließen wollen, eine Finanzierungsmöglichkeit an. Falls Ihr Bestatter das Treuhandkonto offeriert, dann weisen Sie gerne auf die Option eines Sterbegeldkontos hin. Der Bestatter kann normalerweise bedingungslos und ohne Einschränkungen mit jedem Anbieter von Sterbegeldkonten kooperieren.  

Da es aber auch bei den Sterbegeldkonten verschiedene Anbieter und Konditionen gibt, sollten Sie sich die Bedingungen sorgfältig durchlesen. Meistens kann ein Sterbegeldkonto nur in der Altersspanne zwischen 50 und 80 Jahren angelegt werden.  

  • Ein Sterbegeldkonto können Sie nur mit einem Bestatter abschließen.  
  • Die Verwendung des Geldes ist zweckgebunden. 
  • Eine Auszahlung erfolgt nur im Todesfall. 

Bestattungsvorsorgevertrag mit dem Bestatter 

Bestattungsfachkraft

Im Rahmen der Bestattungsvorsorge ist der Bestattungsvorsorgevertrag das umfangreichste Modell. Denn in dem Dokument werden sowohl organisatorische als auch finanzielle Angelegenheiten rund um die Beisetzung geregelt.  

Den Bestattungsvorsorgevertrag schließen Sie mit dem Bestatter ab. Das geschieht noch zu Lebzeiten. In der Vereinbarung können Sie sämtliche Wünsche in Bezug auf Ihre Bestattung äußern und festschreiben. Dieser Teil fällt ähnlich aus wie eine Bestattungsverfügung.  

Wie Sie einen vertrauenswürdigen Bestatter finden, haben wir bereits geklärt. Wichtig ist dennoch eine ausführliche Beratung, bevor Sie einen Vertrag eingehen. Holen Sie sich ruhig Angebote von verschiedenen Bestattungsunternehmen ein. Es ist Ihr gutes Recht, Preise und Leistungen zu vergleichen.  

Auch die persönliche Verbindung spielt eine Rolle. Wenn Sie möchten, können Sie zu dem Termin auch Ihre Kinder oder den Ehepartner mitbringen. Denn schließlich werden es Ihre Angehörigen sein, die sich im Ernstfall mit dem Bestatter abstimmen müssen.  

Der zweite Abschnitt betrifft die Bezahlung des Bestatters und sämtlicher Leistungen. Entweder wird der Bestattungsvorsorgevertrag mit einer Sterbegeldversicherung, einem Treuhand- oder Sterbegeld-Konto zusammengefügt. Wichtig ist, dass Sie das Geld nicht an das Bestattungsunternehmen aushändigen. Ansonsten ist es vor Verlust nicht sicher.  

Achten Sie bei Abschluss des Bestattungsvorsorgevertrags auf folgende Elemente: 

  • Eindeutige und vollständige Kostenauflistung 
  • Regelungen für kommende Preissteigerungen 
  • Kündigungsmodalitäten 

Wie teuer ist eine Bestattungsvorsorge? 

Die Kosten für die Bestattungsvorsorge hängen von Ihren persönlichen Wünschen ab. Sterbegeldversicherungen gibt es bereits ab 15 EUR monatlich. Sie können aber teilweise auch direkt die kompletten Kosten der Beisetzung bezahlen. Eine Bestattung kostet normalerweise mehrere Tausend Euro. Wie hoch die konkreten Preise sind, ist individuelle verschieden. Sie erhalten eine maßgeschneiderte Kostenaufstellung bei einem Bestatter Ihres Vertrauens.  

Welche Vorteile bietet die Bestattungsvorsorge? 

Vorteile Bestattungsvorsorge

Wer sich frühzeitig um das eigene Ableben kümmert, der tut sich selbst und seinen Angehörigen damit etwas Gutes. Folgende Pluspunkte ergeben sich aus einer rechtzeitigen Bestattungsvorsorge: 

  • In Trauerfall entlasten Sie die Angehörigen: Ohne Vorsorge müssen die Hinterbliebenen alle Entscheidungen der Bestattung eigenständig treffen. Das führt meistens zu Unsicherheiten und teilweise sogar zu Streit innerhalb der Familie.  
  • Sie erhalten eine Beisetzung nach Ihren Vorstellungen: Sie entscheiden, welche Bestattungsart Sie wünschen, wo und wie Sie beigesetzt werden wollen. Sogar die Trauergäste und den Text der Todesanzeige können Sie selbst bestimmen.  
  • Die finanziellen Aspekte werden geregelt: Wenn Sie die Bezahlung der Beisetzung im Vorfeld organisieren, dann gibt es keine Probleme bei der Finanzierung. Ansonsten muss teilweise bis nach der Testamentseröffnung gewartet werden, bis die finanziellen Mittel aus dem Nachlass verwendet werden können.  

Was passiert im Sozialfall mit dem Geld für die Beerdigung? 

In Deutschland sind fast 3 Millionen Menschen über 65 Jahre von Altersarmut betroffen. Die Meisten sind unverschuldet in diese Lage geraten. Es kann also jedem passieren, dass er am Lebensende kaum mehr finanzielle Mittel besitzt.  

Damit Sie nach einem langen und erfüllten Leben keine Sozialbestattung befürchten müssen, gibt es gute Lösungen. Hier kommt der Begriff des Schonvermögens ins Spiel. Die freie Enzyklopädie Wikipedia definiert das Wort wie folgt: 

“Das Schonvermögen ist ein im deutschen Sozialrecht und im deutschen Unterhaltsrecht gebräuchlicher Begriff und bezeichnet die Einschränkung der Verpflichtung zum Einsatz eigenen Vermögens.” 

Das bedeutet, es gibt bestimmte Vermögen, die nicht angetastet werden dürfen, auch wenn Sie zum Sozialfall würden.  

In Bezug auf die Sterbegeldversicherung existiert leider keine gesetzliche Regelung, die das einbezahlte Geld explizit zum Schonvermögen zählen würde. Allerdings trafen schon mehrere Richter Urteile, die Sterbegeldversicherungen vor Pfändung durch das Sozialamt sicherten. Dafür muss die Versicherung allerdings an den Zweck der Bestattung gebunden sein. Außerdem darf der Betrag die Höhe der Kosten einer Durchschnittsbestattung nicht überschreiten. Das Verwaltungsgericht Münster (Az 6K 4230/17) erachtete sogar eine Bestattungsvorsorge von 10.000 EUR als angemessen. Andere Gerichte gingen eher von 4.000 oder 5.000 EUR aus. Hier ist die Gesamtlage im Einzelfall zu betrachten.  

Das Vermögen auf einem zweckgebundenen Treuhand- oder Sterbegeld-Konto wird immer zum Schonvermögen gezählt und ist deshalb im Sozialfall sicher.  

Wichtige Hinweise für Ihre Bestattungsvorsorge 

Informieren Sie die Angehörigen über die Bestattungsvorsorge. Das ist insbesondere dann essenziell, wenn Sie eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen haben. Denn in den Versicherungsbedingungen sind häufig Fristen hinterlegt, innerhalb derer ein Todesfall gemeldet werden muss. Wenn Ihre Familie den Versicherungsfall nicht rechtzeitig mitteilt, wird das Geld zu spät oder überhaupt nicht ausgeschüttet.  

Stellen Sie klar, dass Ihre Familie oder die Erben wissen, mit welchem Bestatter Sie die Vereinbarung getroffen haben. Nur so können sich die Hinterbliebenen an den richtigen Ansprechpartner wenden. 

Tipp: Legen Sie die Dokumente der Bestattungsvorsorge in Ihr Familienstammbuch. Denn das Buch wird im Todesfall als Erstes benötigt. Wenn die Unterlagen dort liegen, werden Sie normalerweise schnell gefunden.  

Idealerweise erstellen Sie auch gleich noch eine Liste mit allen wichtigen Dokumenten und deren Verbleib. So haben die Angehörigen ein leichtes Spiel beim Regeln der Angelegenheiten im Todesfall. Fast jeder Mensch besitzt E-Mail-Adresse, Social-Media-Konten und digitale Verträge. Denken Sie ebenfalls daran, die notwendigen Zugangsdaten aufzulisten und zu hinterlegen. Dann können die Hinterbliebenen auch den digitalen Nachlass für Sie regeln.   

Schauen Sie sich unbedingt auch das neue Notvertretungsrecht an. Hier haben Ehepartner nun einen größeren Spielraum, wenn der Ehemann oder die Ehefrau selbst keine medizinischen Entscheidungen mehr treffen kann.

Rechtshinweis: Die Redaktion bietet und ersetzt keine ordentliche Rechtsberatung. Dieser Beitrag liefert lediglich eine Übersicht. Konkrete rechtliche Hinweise für den Einzelfall können wir nicht anbieten. Dazu wenden Sie sich bitte an einen Bestatter und/oder Juristen.  

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