Beerdigungskosten: Was kostet eine Bestattung? 

Beerdigungskosten, Kosten

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Bei einem Todesfall kommen unter Umständen hohe Beerdigungskosten auf die Angehörigen zu. Vor allem, wenn zu Lebzeiten keine Bestattungsvorsorge getroffen wurde, können Beisetzungen eine enorme finanzielle Belastung darstellen. 

Menschen bedenken oftmals nicht, dass zu den Beerdigungskosten nicht nur der Bestatter selbst gehört, sondern auch der Blumenschmuck und die Trauerfeier. Je nach Bestattungsart kommen Friedhofsgebühren hinzu, es fallen Grabkosten an, eventuell brauchen Sie einen Friedhofsgärtner zur Grabpflege. 

Dieser Artikel bietet einen ausführlichen Überblick über die anfallenden Kostenpunkte einer Bestattung und beantwortet die wichtigsten Fragen zum Thema Beerdigungskosten und Steuer. 

Was kostet eine Beerdigung in Deutschland? 

Für eine einfache Bestattung fallen in Deutschland derzeit Kosten in der Höhe von rund 8.000 EUR an. Eine Beerdigung der gehobenen Art beginnt bei einem Preis von 30.000 EUR. Sogar bei einer anonymen Feuerbestattung ohne Todesanzeige, Trauerfeier und Gedenktafel fallen Ausgaben in der Höhe von rund 2.000 EUR an. 

Die Beerdigungskosten sind größtenteils abhängig von der Bestattungsart, dem Ort der Beisetzung und den erbrachten Bestatterleistungen. Ferner fallen bei einer Grabstätte auch Friedhofsgebühren und Kosten beim Steinmetz für den Grabstein an. Bei einer Seebestattung oder Baumbestattung entfallen diese Kosten. Diese Bestattungsarten stellen bislang aber noch Sonderformen dar. 

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Beerdigungskostenrechner

Wahl des Bestatters maßgeblich für Bestattungskosten 

Die Spanne in Bezug auf Kosten und Seriosität ist bei Bestattern ebenso groß wie bei anderen Dienstleistungsunternehmen. Aus diesen Gründen kommt der Suche nach dem richtigen Bestatter eine wichtige Bedeutung zu. Lassen Sie sich in jedem Fall von mehreren Bestattungsunternehmen ein Angebot erstellen. Holen Sie alle wichtigen Informationen ein und vergleichen Sie Kosten und Leistungen genau.  

Natürlich ist es wichtig, dass Sie sich menschlich gut aufgehoben und betreut fühlen während der schwierigen Zeit der Trauer. Nicken Sie trotzdem nicht alles unkontrolliert ab, was Ihnen der Bestatter vorschlägt, erst recht nicht, wenn der Nachlass gering ausfällt und das Budget ohnehin knapp ist. 

Was gehört zu den grundlegenden Leistungen eines Bestatters? 

Auf die nachfolgenden Leistungen werden Sie üblicherweise nicht verzichten, weil sie selbst nur schwer bis gar nicht durchführbar sind. So ist es etwa verboten, den Verstorbenen mit einem privaten Fahrzeug zu transportieren. 

  • Beratung und Information 
  • Abholung und Überführung des Verstobenen vom Sterbeort ins Bestattungsunternehmen 
  • Kühlung des Leichnams, hygienische Grundversorgung 
  • Kauf von Sarg oder Urne 
  • Bei einer Feuerbestattung kommt noch die Überführung in ein Krematorium hinzu. 

Weiterführende Leistungen des Bestatters 

Meistens werden zu diesem Service aber auch die folgenden Angebote in Anspruch genommen: 

  • Erstellen und Druck von Todesanzeige, Sterbebildern, Karten für die Danksagung etc. 
  • Blumenschmuck am Ort der Trauerfeier 
  • Organisation von Trauerredner, Träger von Sarg bzw. Urne bei der Trauerfeier 

Ein guter Bestatter wird Sie vorab genau nach Ihren Wünschen für den Todesfall fragen, einen detaillierten Kostenvoranschlag erstellen und dem Angebot nichts nach eigenem Gutdünken hinzufügen. 

Der Sarg: Grundbestandteil jeder Bestattung 

Egal, ob eine Erdbestattung, Seebestattung oder Baumbestattung geplant ist, ein Sarg ist immer notwendig. Das liegt an der in Deutschland herrschenden Sargpflicht auch bei Kremationen. Vor allem bei einer Erdbestattung haben die Särge eine große Bedeutung. 

Oftmals befürchten die Hinterbliebenen, durch die Auswahl eines schlichten Sarges den Verstorbenen zu wenig zu würdigen oder glauben, die Trauergäste könnten diesen Gedankengang verfolgen. Deshalb wird meistens ein eher hochwertiges Modell bei Erdbestattungen gewählt, welches einen gewichtigen Posten bei den Beerdigungskosten einnimmt. 

Im Gegensatz zu den Särgen, die für die Kremation verwendet werden, haben Särge für die Beisetzung in einer Grabstätte auch Beschläge und Griffe, um sie auf den Friedhof zu tragen. Ein einfaches Modell aus Kiefern- oder Pappelholz gibt es ab ca. 500 EUR.  

Ein hochwertiger Sarg aus Edelholz steigert die Bestattungskosten dagegen deutlich. Er kostet rund das Fünffache der einfachen Kiefernvariante.  

Auswahl der Urne nach Art der Bestattung  

Egal, welche Bestattungsart nach einer Einäscherung gewählt wird, zuerst wird die Asche des Verstorbenen in eine einfache Aschekapsel gefüllt. Grundsätzlich kann diese auch für die Beisetzung verwendet werden. Meistens geschieht dies jedoch nur bei anonymen Beerdigungen, wenn es keine Hinterbliebene gibt, oder die Kosten für eine Schmuckurne nicht gedeckt werden können. 

Urnen gibt es aus den verschiedensten Materialien wie Stahl, Marmor oder Holz, davon abhängig sind auch die Kosten.  

  • Für eine Seebestattung ist eine Urne aus wasserlöslichem Material vorgeschrieben, welche sich nach dem Kontakt mit dem Wasser auflöst.  
  • Für eine Baumbestattung im Wald müssen die Urnen biologisch abbaubar sein.  

Eine günstige Schmuckurne gibt es ab rund 100 EUR. Reich verzierte Urnen kosten etwa 250 EUR.  

Wofür fallen Friedhofsgebühren bei der Beerdigung an? 

Die Friedhofsgebühren machen einen nicht unwesentlichen Punkt der Bestattungskosten aus. Die Preise für eine Grabstätte am Friedhof richten sich unter anderem nach der Grabart. Neben Wahlgräbern und Reihengräbern gibt es auch anonyme und halb anonyme Gräber. Weiterhin ist es für die Kosten von Belang, wo sich der Friedhof befindet. Die Kosten für eine Grabstätte am Land sind deutlich günstiger als in größeren Städten. 

Mit der Entrichtung der Friedhofsgebühren sind folgende Posten bezahlt: 

  • Gebühren für die Öffnung und Schließung des Grabes 
  • Nutzung des Grabes für einen bestimmten Zeitraum  

Diese Nutzungsdauer beträgt in der Regel zwischen 10 und 30 Jahre. Für die Höhe der Friedhofsgebühren ist die Friedhofsgebührensatzung maßgeblich. Bei mehreren Friedhöfen in einer Stadt können die Kosten variabel sein. Ein jeweiliger Kostenvoranschlag für einen besseren Überblick ist deshalb empfehlenswert. Die Friedhofsgebühren können sich circa zwischen 1.000 und über 4.000 EUR bewegen.  

Kosten für den Grabstein 

Für die Herstellung eines Grabsteins bzw. einer Grabplatte ist der Steinmetz zuständig. Auch dieser Teil der Beerdigungskosten ist vorwiegend bei einer Erdbestattung nicht zu unterschätzen.  

Grundsätzlich dürfen die Angehörigen den Grabstein auswählen, allerdings haben die meisten Friedhöfe genaue Richtlinien hinsichtlich Größe, Material und Beschaffenheit. Bevor Sie einen Grabstein in Auftrag geben, müssen Sie diesen bei der Friedhofsverwaltung genehmigen lassen. 

Auch hier gibt es eine unendliche Vielfalt an Gestaltungsmöglichkeiten hinsichtlich des Materials, der Größe und Art der Bearbeitung und danach richten sich auch die Kosten. Ein einfacher, kleiner Grabstein oder eine einfache Grabplatte für ein Urnengrab kosten ab 1.200 EUR

Wer übernimmt die Grabpflege? 

Bei einer anonymen oder halb anonymen Bestattung stellt sich diese Frage nicht, weil der Verstorbene kein speziell ihm zugewiesenes Grab hat. Wahl- und Reihengräber müssen von den Angehörigen gestaltet und gepflegt werden. Diese Aufgabe kann auch ein Friedhofsgärtner übernehmen. 

Wenn der Friedhof nicht zu weit entfernt liegt, wird die Grabpflege meistens von den Angehörigen übernommen, um Kosten zu sparen. Die jährliche Betreuung eines Erdgrabs mit Bepflanzung, Gießen in den Sommermonaten und Blumenschmuck zu den Gedenktagen verursacht Kosten bis zu 600 EUR, bei einem Urnengrab sind es 250 EUR. 

Vor allem in den Sommermonaten lohnen sich Abkommen mit Freunden und Bekannten, welche ebenfalls Grabpflege am selben Friedhof zu tätigen haben. So kann das Gießen der Bepflanzung abwechselnd übernommen werden. Das spart Kosten, die ansonsten im Nachgang an Beerdigungen noch regelmäßig anfallen.  

Wer zahlt die Beerdigungskosten? 

Wer für die Bestattungskosten aufkommen muss, regelt der § 1968 BGB. Wortwörtlich heißt es darin: 

Der Erbe trägt die Kosten der Beerdigung des Erblassers.  

Falls das Erbe ausgeschlagen wird, bedeutet es nicht, dass die Bestattungskosten nun einfach entfallen, sondern sie gehen auf den nächsten Erben über. 

Gibt es keine weiteren Erben oder sind diese insolvent, können Verwandte bis zum 3. Grad für die Erstattung der Beerdigungskosten herangezogen werden. Grundsätzlich kann auch ein Freund oder Bekannter die Beerdigung beauftragen, muss aber vorerst die Kosten dafür tragen.  

Da er jedoch nicht zur Übernahme der Bestattungskosten verpflichtet ist, darf er diese später von den Erben zurückverlangen. Selbstverständlich müssen die Kosten für Bestattung und Trauerfeier in einem angemessenen, ortsüblichen Rahmen liegen. 

Was passiert, wenn Erben die Beerdigungskosten nicht tragen können? 

Angenommen, folgender Fall liegt vor:  

  1. Es wurde keine Bestattungsvorsorge getroffen 
  1. Die Bestattungskosten übersteigen die Erbschaft 
  1. Es ist kein Vermögen bei den Erben vorhanden 

Dann kann eine Kostenübernahme der Bestattung durch das Sozialamt erfolgen. Falls die finanzielle Belastung der Angehörigen durch die Beisetzung und Trauerfeier unzumutbar ist, können sie einen entsprechenden Antrag stellen. 

Wenn das Sozialamt die Bestattungskosten übernimmt, handelt es sich um eine Sozialbestattung. Die Kosten des Bestatters müssen im Rahmen einer Kostenordnung liegen. Bei einer Sozialbestattung muss die Auswahl von Sarg und Blumenschmuck bescheidener ausfallen. Allerdings wird dennoch darauf geachtet, dass die Bestattung würdevoll und nicht ärmlich wirkt. 

Auch zu Lebzeiten geäußerte Wünsche des Verstorbenen hinsichtlich der Bestattungsarten werden berücksichtigt. Es werden sowohl die Bestattungskosten für eine Erdbestattung als auch für eine Feuerbestattung übernommen. Sonderformen wie eine Seebestattung bezahlt das Sozialamt in der Regel nicht. 

Sozialbestattung: nicht alle Kosten werden übernommen 

Eine Sozialbestattung steht nicht nur Angehörigen mit Bezug von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld zu, sondern auch Personen mit geringem Einkommen und niedriger Rente. Damit der Antrag auf Übernahme der Kosten genehmigt wird, müssen Sie damit einverstanden sein, dass das vorhandene Vermögen überprüft wird. 

Zudem werden die folgenden Beerdigungskosten und weitere Koten der Bestattung nicht vom Sozialamt übernommen: 

  • Pflege des Grabes durch den Friedhofsgärtner 
  • Trauerkleidung 
  • Eventuelle Anreisekosten für Trauergäste 
  • Menü bei der Trauerfeier 
  • Traueranzeigen 

Sprechen Sie mit der zuständigen Behörde und klären Sie Ihren individuellen Fall persönlich mit dem jeweiligen Ansprechpartner ab.  

Erstattung von Beerdigungskosten auch rückwirkend möglich 

Auch nach einer bereits durchgeführten Bestattung kann rückwirkend ein Antrag beim Sozialamt auf Kostenübernahme gestellt werden. Allerdings ist das Sozialamt nicht verpflichtet, die gesamten Bestattungskosten zu übernehmen, wenn die Kostenordnung überstiegen wurde. 

Der Differenzbetrag muss von den Erben bezahlt werden. Damit dies möglich ist, kann mit dem Bestatter eventuell eine Ratenzahlung vereinbart werden. Wenn der Nachlass des Verstorbenen die Gesamtkosten der Bestattung deckt, wird nichts dazu bezahlt. 

Kann man Beerdigungskosten von der Steuer absetzen? 

Wenn der Nachlass geringer ausfällt als die Bestattungskosten, können Sie diese von der Steuer absetzen. Die Voraussetzung dafür ist, dass Sie dazu verpflichtet sind, die Kosten zu tragen. Zum Beispiel, weil Sie der gesetzliche Erbe sind. 

Viele Menschen fühlen sich beim Ausfüllen einer Steuererklärung schlichtweg überfordert. Ein Steuerberater kann rasch für Durchblick bei den Steuerthemen sorgen, verursacht aber ebenfalls wieder Kosten. 

Grundsätzlich gilt: Von der Steuer absetzen können Sie nur Kosten, die im direkten Zusammenhang mit der Bestattung stehen. Dazu gehören: 

  • Kosten des Bestattungsunternehmens 
  • Friedhofsgebühren 
  • Kosten des Krematoriums 
  • Beerdigungskosten für den Steinmetz bzw. Grabstein 

Die Kosten für die Erstellung der Steuererklärung können dagegen nicht geltend gemacht werden.  

Beerdigungskosten beinhalten auch Kosten des Erbantritts 

Damit Sie ein Erbe antreten können, entsteht zunächst eine weitere finanzielle Belastung. Die Beantragung von Urkunden ist kostenpflichtig, ebenfalls die Testamentseröffnung. Es entstehen außerdem Kosten für Gericht und Notar. Eventuell wird auch ein Steuerberater benötigt, welcher die Steuererklärung für das Erbe erstellt. Aufgrund bestimmter Aspekte dürfen Beerdigungskosten von der Steuer abgesetzt werden. 

Bestattungskosten stellen außergewöhnliche Belastung dar 

Wenn Ihr Erbe bzw. die Erstattungen durch Sterbegeld oder Unfallversicherung geringer ausfällt als die Bestattungskosten, können Sie die Differenz in Ihrer Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung angeben.  

Es lassen sich unter anderem Beerdigungskosten für das Grab, den Sarg und den Blumenschmuck angeben. Gesetzlich verankert ist eine Pauschale für Erbfallkosten von 10.300 EUR als Bemessungsbasis. Bis zu diesem Betrag brauchen Sie keine Nachweise.  

Möchten Sie einen höheren Betrag von der Steuer absetzen, werden Rechnungen und Quittungen benötigt. In welcher Höhe Sie bezahlte Beerdigungskosten von der Steuer absetzen können, hängt auch von Ihrem Einkommen, Familienstand und Anzahl der Kinder ab. 

Tragen Sie die Beerdigungskosten in der Steuererklärung in Anlage „Außergewöhnliche Belastungen“ ein. Sie kommen in Zeile 17.  

Hinterbliebene: finanziell entlasten durch Bestattungsvorsorge 

Bestattungskosten stellen immer einen erheblichen finanziellen Aufwand für die Angehörigen dar. Je nachdem, wie der Kontakt zu den Hinterbliebenen war, ist auch nicht sicher, ob sie Beerdigung entsprechend den Wünschen des Verstorbenen gestalten. Dem kann vorgebeugt werden, indem bereits zu Lebzeiten eine Bestattungsvorsorge getroffen wird. 

Die wichtigsten Tipps und Informationen im Überblick dazu finden Sie hier (LINK EINFÜGEN). Für Beratung und Angebot können Sie sich an Ihren bevorzugten Bestatter wenden. Auf der Webseite des Bundesverbandes Deutscher Bestatter e. V. können Sie auch online einen Bestattungsvorsorgeantrag stellen. 

Wie funktioniert die Vorsorge für die eigene Beerdigung? 

Sie bezahlen die zu erwartenden Gesamtkosten für Ihre gewünschte Bestattung entweder als Einmalbetrag oder in Teilzahlungen auf ein Treuhandkonto ein. Dieses Geld ist dort geschützt und wird nur zu diesem einen Zweck – den Todesfall – verwendet. Es entstehen keine Negativzinsen. Wird nicht der gesamte Betrag benötigt, geht der Rest an die Hinterbliebenen. 

Eine Sterbegeldversicherung können Sie unter Umständen ebenfalls von der Steuer absetzen. Eine Einmalprämie wird als Sonderausgabe bei der Steuererklärung gewertet. Für Beitragszahlungen gibt es bestimmte Voraussetzungen, wie den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. 

Die eigene Beerdigung planen 

Kaum jemand setzt sich in der Mitte seines Lebens und bei voller Gesundheit gerne mit dem Thema der eigenen Bestattung auseinander. Trotzdem ist es sinnvoll und wichtig. Es nimmt eine große Last von den Schultern der Angehörigen. 

Am wichtigsten ist die Festlegung der Bestattungsart. Wenn Sie eine besondere Form wie die Seebestattung oder eine Baumbestattung auf einem Friedwald wünschen, sollten Sie das kommunizieren oder schriftlich festhalten. Den gewünschten einen Sarg und/oder die Urne können Sie bereits auswählen. 

Details der eigenen Trauerfeier festlegen 

Der inhaltliche Ablauf der Trauerfeier kann so detailliert geplant werden, wie Sie es möchten. Der Bestatter wird schriftlich genau festhalten, falls Sie bestimmte Musikwünsche haben, wer die Trauerrede halten soll etc. Letztere kann sogar von Ihnen selbst verfasst werden. Deponieren Sie die Information auch, falls Sie einen bestimmten Kleiderwunsch haben, einen Lieblingsgegenstand mit in den Sarg bekommen wollen und dergleichen. 

Welche Kosten entstehen durch eine Erbschaft? 

Bevor Sie ein Erbe antreten können, wird am Nachlassgericht ein Nachlassverfahren eröffnet. Dafür entstehen pauschale Kosten von 100 EUR, unabhängig davon, wie hoch der Nachlass ausfällt. Wenn Sie das Erbe des Verstorbenen nicht antreten möchten, ist ebenfalls eine geringe Gebühr zu entrichten. 

Wenn Sie mit dem Verstorbenen nicht verwandt oder verheiratet waren, brauchen Sie möglicherweise einen Erbschein. Dieser dient als Nachweis darüber, dass Sie der rechtmäßige Erbe sind. Dafür fallen gesonderte Gerichtsgebühren an, welche sich nach der Höhe des Nachlasses richten. Informieren Sie sich auf jeden Fall darüber, ob in Ihrem Fall die Ausstellung eines Erbscheins notwendig ist. 

Aus welchen Gründen sollten Sie ein Erbe ausschlagen? 

Der wichtigste Grund für das Ausschlagen eines Erbes sind Schulden. Sind Sie der gesetzliche Erbe, gehen im Todesfall auch die finanziellen Verpflichtungen auf Sie über, was es zu vermeiden gilt. Befand sich der Verstorbene in Privatinsolvenz, gehört automatisch die Hälfte des Nachlasses dem Insolvenzverwalter. 

Dasselbe gilt auch, wenn Sie eine baufällige und sanierungsbedürftige Immobilie erben würden. Nehmen Sie eine Beratung in Anspruch, ob Sie sich den Erhalt der Immobilie leisten können, oder ob Vermietung oder Verkauf eine Option darstellen. 

Erbe kann nicht teilweise ausgeschlagen werden 

Bedenken Sie, dass das Ausschlagen des Erbes nur komplett möglich ist. Es ist nicht möglich, die baufällige Immobilie auszuschlagen und die Wertpapiere anzunehmen. 

Auch wenn Sie aus nachvollziehbaren Gründen das Erbe ausschlagen, kommen Sie als Erbe oder nächster Verwandter nicht umhin, die Beerdigungskosten zu übernehmen. 

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