Überführung eines Leichnams  

Überführung einer Leiche, Leichenwagen, Sarg

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Verstirbt ein Mensch, dann muss er im Anschluss in ein Bestattungsinstitut gebracht werden. Die Beförderung des Leichnams bezeichnet man als Überführung. Wer einen Toten von einem Ort zu einem anderen bewegen darf, ist rechtlich eindeutig geklärt. Abhängig von der Strecke und dem Aufwand kann eine Überführung sehr kostspielig werden.  In diesem Beitrag versuchen wir alle Ihre Fragen zum Thema Überführung und mehr zu beantworten. Als Quelle und Hilfe nutzen wir Informationen von Bestattungsunternehmen und des Gesetzgebers.  

Was ist eine Überführung?  

Unter einer Überführung wird die Beförderung eines Verstorbenen verstanden. Eine Leiche wird mindestens zweimal überführt. Einmal bringt sie der Bestatter oder das Überführungsunternehmen vom Ort, an dem der Tod festgestellt wurde, zum Beerdigungsinstitut. Ein zweites Mal wird sie zum Bestattungsort überführt.   

Es gibt auch die Fälle, in denen Tote öfter chauffiert werden. Wenn Familien ihren verstorbenen Angehörigen beispielsweise gerne zu Hause aufbahren möchten, wird er zunächst vom Ort des Auffindens zum Bestatter und dann von dort wieder zurück zum gewünschten Aufbewahrungsort transportiert. Anschließend geht es an den Ort der Beisetzung.   

Überführung: Die gesetzlichen Bestimmungen  

Alle Bundesländer haben in Deutschland ihre eigenen Bestattungsregelungen. Im Großen und Ganzen sind die Vorgaben zu Überführungen relativ ähnlich. Die Bestimmungen unterscheiden sich nur in den Details, etwa den Fristen. Hier die Beispiele, wann ein Leichnam spätestens vom Bestatter abgeholt werden muss:  

  • Baden-Württemberg: 36 Stunden  
  • Bayern: zeitnah  
  • Berlin: 36 Stunden   
  • Brandenburg: 24 Stunden   
  • Bremen: zeitnah  
  • Hamburg: 36 Stunden  
  • Hessen: 36 Stunden  
  • Mecklenburg-Vorpommern: 36 Stunden  
  • Niedersachsen: 36 Stunden  
  • Nordrhein-Westfalen: 36 Stunden  
  • Rheinland-Pfalz: 36 Stunden   
  • Saarland: 36 Stunden  
  • Sachsen-Anhalt: 36 Stunden  
  • Sachsen: 24 Stunden   
  • Schleswig-Holstein: 36 Stunden  
  • Thüringen: 48 Stunden   

Neben der zeitlichen Frist sind noch mehr Details der Überführung in den Bestattungsgesetzen der einzelnen Länder geregelt. So darf die Überführung von Verstorbenen nur von Bestattern, Bestattungsunternehmen oder Überführungsunternehmen vollzogen werden. Eine Privatperson darf die Leiche nicht mit einem Fahrzeug bewegen.   

Selbst der Profi darf für die Beförderung des Toten nur spezielle Fahrzeuge verwenden, die sogenannten Leichenwagen. Der Verstorbene selbst muss zunächst in einen Sarg gelegt werden, bevor sie in den Leichenwagen befördert werden darf.  Es kommt also immer ein Sarg zum Einsatz, um den Verstorbenen zu transportieren. Das passiert unabhängig vom Sterbefall und der gewünschten Art der Bestattung.  

Voraussetzungen für eine Überführung  

Es ist erst dann erlaubt, einen Menschen zu überführen, wenn ihn zuvor ein Arzt für eindeutig tot erklärt hat. Der Totenschein muss ausgestellt worden sein.   

Anschließend wird ein Bestattungsinstitut informiert. Dieser fährt mit dem notwendigen Leichenwagen vor und übernimmt die Beförderung. In der Regel führt der erste Weg zu den Räumlichkeiten des Beerdigungsinstituts. Dort wird die Leiche hygienisch versorgt und bei kühlen Temperaturen gelagert. Dadurch wird der Verwesungsprozess bis zur Erd- oder Feuerbestattung etwas verlangsamt.   

Für den Weg vom Sterbeort bis zum Leichenwagen wird der Torte entweder auf eine Überführungstrage oder in einen Überführungssarg gebettet. Anschließend findet mindestens eine weitere Überführung zum Bestattungsort statt.  

Berechnung der Bestatter: Kosten für die Überführung  

Die Beförderung von Verstorbenen kostet Geld. Wie hoch die Kosten der Überführung konkret sind, hängt von der Entfernung und dem Aufwand ab. 

Überführungsart Strecke Kosten 
Abholung vom Sterbeort Der Leichnam wird am Ort des Ablebens abgeholt und zum Bestatter gefahren.  90,00 bis 250,00 Euro, ggf. mit einem Zuschlag von 100,00 bis 200,00 Euro bei Heim- oder Hospiz-Abholung 
Überführung zur Erdbestattung Fahrt des Sargs zum örtlichen Friedhof 100,00 bis 250,00 EUR 
Überführung zur Einäscherung Fahrt eines Sargs zum Krematorium 100,00 bis 250,00 EUR 
Transport einer Urne innerhalb Deutschlands Überführung der Urne zum Bestatter oder Friedhof bzw. Ort der Beisetzung in Deutschland 35,00 bis 95,00 EUR 
Internationaler Urnentransport Transport der Urne per Fahrzeug, Schiff oder Flugzeug ab 60,00 EUR 
Innerdeutsche Sargüberführung  Transport des Sarges innerhalb der Bundesrepublik 1,00 bis 2,50 EUR je gefahrenem Kilometer. Für die Gesamtkosten wird auch der Rückweg kalkuliert, den der Bestatter zurücklegen muss.  
Internationale Sargüberführung Die Kosten einer internationalen Überführung schwanken stark. Sie sind abhängig von der Entfernung, dem gewählten Transportmittel und den Vorschriften.  Landweg innerhalb der EU kostet zwischen 2.000,00 und 7.000,00 EUR. Überführungsflüge ins nicht EU-Ausland fallen mit rund 4.000 EUR ins Gewicht.  

Ein Urnengefäß kann auch von den Angehörigen in das Ausland gebracht werden. Sie kann beispielsweise im Handgepäck im Flugzeug transportiert werden. Dafür ist allerdings die Vorlage eines Urnenpasses notwendig.   

Überführung bei Erdbestattungen  

Bei Erdbestattungen finden normalerweise zwei Überführungen statt. Die Erste vom Sterbeort zum Bestatter und die Zweite zum Ort der Beisetzung. Oftmals haben die Angehörigen für die erste Beförderung des Verstorbenen noch kein Sargmodell ausgesucht. Das ist kein Problem, denn der Bestatter bringt im Sterbefall die notwendige Trage oder den Überführungssarg mit.   

Für die zweite Strecke von den Räumlichkeiten des Bestattungsinstituts zur Bestattung des Toten wird dann das Sargmodell benutzt, in dem der Verstorbene begraben wird.   

Überführung bei Feuerbestattungen  

Im Falle von Feuer-, See– und Baumbestattungen wird der Leichnam eingeäschert. Hierfür wird der Tote ebenfalls zunächst in das zuständige Bestattungsinstitut gebracht. Dort liegt der Leichnam gut gekühlt, bis der Termin zur Einäscherung im Krematorium ansteht. Die Urne wird dann meistens von dem gleichen Bestatter erneut überführt. Liegt eine Genehmigung der zuständigen Gemeinde vor, dann kann der Transport der Urne auch von Privatleuten übernommen werden. Hier ist zu beachten, dass nicht jede Gemeinde diese Erlaubnis erteilt. Liegt keine Einverständniserklärung der Behörde vor, dann ist die private Überführung nicht möglich.   

Überführung nach der Beerdigung  

Unter manchen Umständen sind weitere Überführungen notwendig. Im Falle einer Umbettung oder einer Exhumierung wird wieder der Bestatter gerufen. Er transportiert auch dann die sterblichen Überreste des Toten.   

  • Umbettung: Der Leichnam wird ausgegraben und in ein anderes Grab umgelagert. Das ist etwa der Fall, wenn Friedhofsanlagen verändert werden oder eine Familie eine andere Grabstätte für den Verstorbenen wünscht.   
  • Exhumierung: Exhumiert wird normalerweise, nachdem das Gericht eine Untersuchung der Leiche angeordnet hat. Das könnte zum Beispiel zur Aufklärung einer Straftat notwendig sein. Nach der Untersuchung wird der Tote wieder in dieselbe Grabstätte zurückgebracht.   

Auslandsüberführungen bzw. Rückführung nach Deutschland  

Verstirbt ein Mensch an einem anderen Ort als dem, an dem er zur letzten Ruhe gebettet werden soll, dann ist eine internationale Überführung notwendig. Innerhalb eines Landes ist diese Beförderung in der Regel problemlos möglich. Wird ein Leichnam allerdings in das Ausland oder vom Ausland in das Heimatland transportiert, entsteht dadurch ein Mehraufwand. Bestatter greifen hier gerne helfend unter die Arme. Sie kennen die Vorschriften und Vorgehensweise und unterstützen die Angehörigen bei der Organisation der Auslandsüberführung.   

Überführungen in das Ausland  

Ein Leichnam, der von Deutschland in das Ausland gebracht wird, benötigt ein wichtiges zusätzliches Dokument neben der internationalen Sterbeurkunde: den amtlichen Leichenpass. Dieser ist in mehreren Sprachen verfasst und wird beim Grenzübertritt vorgelegt. Er wird abhängig vom zuständigen Bundesland von den folgenden Behörden ausgestellt:  

  1. Ordnungsbehörde  
  1. Gemeinde  
  1. Gesundheitsamt  

Voraussetzungen für die Ausstellung

Bevor das Dokument angefertigt wird, müssen einige Schritte beachtet werden:  

  • Zunächst erfolgt eine Überprüfung des Totenscheins.  
  • Dann kommt es zu einer erneuten Leichenschau.  
  • Es wird kontrolliert, ob die Einsargung vorschriftsgemäß vollzogen wurde.  
  • Ein Amtsarzt stellt eine Bescheinigung aus, die erklärt, dass keine gesundheitlichen Bedenken bzw. Risiken durch den Leichentransport entstehen.  
  • Handelt es sich bei der Leiche um eine nicht identifizierte Person oder einen Menschen, der an einer unnatürlichen Todesursache verstorben ist, wird die Genehmigung der Staatsanwaltschaft für die Überführung notwendig.   

Im internationalen Leichenpass stehen die persönlichen Angaben des Verstorbenen inklusive Todesursache sowie die Bestätigung der ordentlichen Einsargung sowie die Versicherung, dass bei der Beförderung keine Gesundheitseinschränkungen bestehen. Der Leichenpass ist für gewöhnlich am selben Tag der Beantragung fertig. Die Kosten dafür schwanken von Gemeinde zu Gemeinde. Mit einer Summe von ungefähr 20 bis 120 EUR ist zu rechnen.   

Wird ein Urnengefäß in das Ausland verschickt, dann ist auch dafür ein gesondertes Dokument nötig: die Urnenbescheinigung. Drin wird versichert, dass es sich um die Asche der verstorbenen Person handelt. Das Urnengehäuse muss für den Transport normalerweise versiegelt und nummeriert werden.   

Je nach Zielland können noch weitere Unterlagen benötigt werden. Hierfür erkundigen Sie sich am besten bei der zuständigen Auslandsbehörde. Ein im Zielland ansässiger Bestatter kann Ihnen eventuell auch weiterhelfen.   

Der Prozess der Auslandsüberführung unterscheidet sich je nachdem, ob die Leiche vorher eingeäschert oder in einem Sargmodell transportiert wird. Eine Urne wird oft von dem Krematorium per Post an den Zielfriedhof oder Zielbestatter verschickt.

Achtung: Überführung im Sarg

Erfolgt die Beförderung der Leiche im Sarg, dann muss entweder ein spezieller Überführungssarg oder ein normales Modell mit luftdichtem Zinkbehälter genutzt werden. Bei Flugreisen ist ein Zinkbehälter mit Überdruckventil zu verwenden. So passiert in dem Behältnis der Druckausgleich während des Fluges automatisch. Zusätzlich wird die Leiche präpariert. Die Einbalsamierung konserviert den Körper. Somit zögert sich der Verwesungsprozess etwas in die Länge. Dadurch ist es sogar möglich, am Zielort der Leiche eine Verabschiedung am offenen Holzsarg zu organisieren. Nach Ankunft wird der Sarg allerdings zunächst durch einen Bestatter in Empfang genommen.   

Innerhalb Europas können für die Überführung verschiedenste Transportmittel wie Autos, Zug, Schiff oder Flugzeuge genutzt werden. Bei einem Leichentransport außerhalb der EU muss immer auf ein Flugzeug zurückgegriffen werden.   

Durch den größeren Aufwand, der mit der Beförderung im Sarg einhergeht, sind die Kosten dabei auch höher.   

Rückführung aus dem Ausland  

Verstirbt ein deutscher Staatsangehöriger im Ausland, dann soll die Leiche oftmals an der Heimat beerdigt werden.  

Kontaktieren der Botschaft 

Hierzu führt der erste Weg nach Feststellung des Todes durch einen Arzt zur zuständigen Auslandsvertretung, also dem Konsulat bzw. der Botschaft. Die Mitarbeiter teilen Ihnen die notwendigen Schritte mit. Oftmals können auch seriöse Ansprechpartner für die Präparierung der Leiche und den Transport genannt werden.   

Notwendige Dokumente für internationale Überführungen  

Wichtig für die Rückführung sind die internationale Sterbeurkunde, der Leichenpass bzw. die Urnenbescheinigung. Die Dokumente müssen mehrsprachig verfasst sein. Insbesondere die Sterbeurkunde sollte auf jeden Fall beglaubigt und in die deutsche Sprache übersetzt sein. Sie wird zur Vorlage bei deutschen Behörden, Versicherungen und Banken benötigt.   

Ein Bestatter am Sterbeort muss eingeschaltet werden. Damit er sich an die Vorbereitung des Leichentransports machen kann, benötigt er folgende Unterlagen des Toten:  

  • Reisepass bzw. Personalausweis im Original  
  • Geburtsurkunde – auch in Kopie ausreichend  
  • Vollmacht zur Überführung
  • Adresse des zuständigen deutschen Bestatters  

Ansprechpartner bei Fragen 

Empfehlenswerte Ansprechpartner für die Rückführung aus dem Ausland zur Bestattung im Heimatland sind unter anderem die Organisationen Horizon International und Transrep International. Egal für welches Bestattungsunternehmen Sie sich entscheiden, gehen Sie keine Verträge zu Überführungen ein, deren Bedeutungen Sie nicht verstehen. Lassen Sie sich bei Fragen besser alle Dokumente übersetzen, bevor Sie diese unterschreiben.   

Wird ein Sarg überführt, dann muss der Leichnam einbalsamiert sein. Es ist ein spezieller Zinkeinsatz mit Ventil zum Druckausgleich notwendig. Während bei einem Sargtransport ein Leichenpass verpflichtend ist, ist nach einer Einäscherung die Urnenbescheinigung bei internationalen Überführungen vorgeschrieben.   

Der Transport des Urnengefäßes ist normalerweise wesentlich günstiger als die Überführung eines Sargs. Allerdings ist es nicht in allen Ländern erlaubt, einen Körper einzuäschern. Gerade in muslimischen Nationen wird diese Praxis nicht durchwegs angeboten und kann ein Hindernis darstellen.  

Die Kosten der Rückführung können sehr hoch sein. Sie hängen von der Distanz, der Überführungsart sowie den jeweiligen Vorschriften ab. Folgende Faktoren werden normalerweise in Rechnung gestellt:   

  • Internationaler sowie deutscher Bestatter  
  • Leichenpass oder Urnenbescheinigung  
  • Gebühren für die Leistung von Botschaft oder Konsulat  
  • Überführung per Auto, Schiff, Zug oder Flugzeug  
  • Bestattung am Wunschort   

Es ist wichtig zu klären, ob der Verstorbene im Besitz einer gültigen Auslandsreisekrankenversicherung war. Teilweise ist dort die Überführung des Leichnams in den Leistungen eingeschlossen. Dann muss der Verstorbene oder seine Angehörigen den Aufwand nicht selbst tragen, sondern können ihn mit der Versicherung abrechnen. Eine frühzeitige Absprache mit dem Versicherer ist entscheidend, damit feststeht, welche Kosten übernommen werden und welcher Prozess dabei einzuhalten ist.   

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