Totenschein: Ausstellung, Inhalt und Kosten 

Totenschein

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Der Totenschein stellt ein essenzielles Dokument in einem Trauerfall dar. Er wird von dem Arzt ausgestellt, der die Leichenschau durchführt. Die nächsten Angehörigen oder ein anderer Verantwortlicher benötigt das Schreiben, um den Bestatter zu engagieren, das Standesamt rechtskräftig über den Todesfall zu informieren und die Sterbeurkunde zu beantragen.   

Was ist der Totenschein und wer stellt ihn aus?  

Der Totenschein bzw. die Todesbescheinigung ist ein Dokument, mit dem der Tod eines Menschen bescheinigt wird. Bei der Ausstellung des Totenscheins werden unter anderem Todesursache, Todeszeitpunkt und Todesart festgehalten. Das Dokument besteht aus einem vertraulichen und einem nicht vertraulichen Teil. Es gilt als Basis für die Anfertigung der Sterbekurkunde.  

Die Todesbescheinigung wird in den allermeisten Fällen von dem Arzt ausgestellt, der die Leichenschau durchführt. Jeder approbierte Arzt ist in der Lage, die Leichenschau und die Ausstellung der Bescheinigung des Todes zu übernehmen.  

Allerdings gibt es in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Regelungen, wer die Leichenschau durchführen muss, denn in Deutschland verfügt jedes Bundesland über ein eigenes Bestattungsgesetz.   

Dort ist zusätzlich geregelt, was der Leichenschauschein zu beinhalten hat. Grundsätzlich gilt, dass jeder Arzt auf Verlangen die Leichenschau machen muss, außer er arbeitet gerade als Notarzt. Dann darf er auch nur einen vorläufigen Totenschein verfassen.   

Wann wird die Todesbescheinigung ausgestellt?  

Der Totenschein wird in der Regel erstellt, direkt nach dem ein Mensch gestorben ist. Wird ein Leichnam erst einige Zeit nach dem Tod entdeckt, dann wird unmittelbar nach dem Auffinden die Untersuchung am Fund- oder Sterbeort durchgeführt. In diesem Fall wird der Totenschein erst zum Zeitpunkt des Auffindens ausgestellt.  

In einigen Bundesländern gibt es andere Fristen, bis wann der Totenschein ausgefüllt werden muss. Normalerweise ist es sinnvoll, die Leichenschau direkt zu absolvieren, schließlich wollen der Arzt und die Angehörigen sichergehen, dass der Mensch auch tatsächlich verstorben ist und nicht noch lebt. Nur ein Arzt kann die Feststellung des Todes durchführen. Er kennt unter anderem die sicheren Zeichen des Todes.  

Erfahren Sie in unserer Checkliste Todesfall alle notwendigen Punkte, die im Todesfall zu erledigen sind.   

Wird bei Sternenkindern ein Totenschein erstellt?  

Auch Babys, die tot geboren werden, erhalten ab einem Geburtsgewicht von 500 Gramm eine Todesbescheinigung. Denn Sternenkinder über 500 Gramm bzw. ab der 25. Schwangerschaftswoche müssen in Deutschland bestattet werden. Seit Mai 2013 ist es allerdings auch möglich, Totgeburten unter 500 Gramm auf Wunsch der Eltern beizusetzen. Dann wird ein Bestatter eingeschaltet, der das Sternenkind überführt und sich um die Formalitäten kümmert.   

Außerdem können Föten unter 500 Gramm im Sterbefall zwischenzeitlich beim Standesamt registriert werden und einen Namen erhalten. Dafür ist kein Totenschein notwendig, aber ein Nachweis über die Fehlgeburt.   

Wofür brauchen Sie die Todesbescheinigung?   

Den Totenschein brauchen Sie, um Dokumente wie die Sterbeurkunde beim Standesamt der Stadt des Verstorbenen zu erhalten. Diese ist wiederum notwendig, um den Nachlass zu regeln, Versicherungen, Mitgliedschaften und andere Angelegenheiten des Verstorbenen abzuwickeln.   

Obendrein werden mithilfe der Todesbescheinigung auch verschiedene statistische und gesundheitsrelevante Daten von den Behörden erfasst. Um die Beisetzung anzumelden, muss der Bestatter ebenfalls die Todesbescheinigung vorlegen. Somit benötigen Sie den Totenschein auch, um eine Bestattung planen zu können.  

Wer bekommt den Totenschein?  

Die Todesbescheinigung geht an verschiedene Empfänger, deshalb werden mehrere Durchschläge erstellt. Dafür ist es wichtig, dass der verantwortliche Arzt ordentlich mit dem Stift aufdruckt, ansonsten ist möglicherweise bei der untersten Seite nichts zu lesen.   

Folgende Menschen oder Behörden erhalten den Totenschein:  

  • Der nächste Angehörige  
  • Der Bestatter  
  • Bei Feuerbestattungen das Krematorium zur Durchführung der zweiten Leichenschau (abhängig vom Bundesland)  
  • Standesamt/Gemeinde zur Erstellung der Sterbeurkunde  

Diesen Personengruppen, Unternehmen und Behörden wird der nicht vertrauliche Teil des Totenscheins übergeben.   

Kopien des Totenscheins oder die jeweils relevanten Informationen aus der Todesbescheinigung können auch von folgenden Behörden und Institutionen benötigt werden:  

  • Das Gesundheitsamt, bei Verdacht auf Tod durch eine meldepflichtige Erkrankung  
  • Das Statistische Landesamt   
  • Die Berufsgenossenschaft bei Tod durch einen Arbeitsunfall
  • Die Polizei bei einer nicht identifizierten Leiche  
  • Die Gerichtsmedizin bei unnatürlicher Todesursache  

Das Gesundheitsamt, die Polizei und Gerichtsmedizin können auch Einsicht in den vertraulichen Teil des Totenscheins bekommen. Das gilt in der Regel dann, wenn die Todesursache geklärt werden muss oder es sich um eine meldepflichtige Erkrankung als Todesursache handelt.  

Sonderfall: Vorläufiger Leichenschauschein 

Falls nur ein Notarzt zugegen ist, wenn eine Person verstirbt, stellt er nur einen vorläufigen Totenschein aus. Darin werden lediglich die wichtigsten Daten festgehalten.   

Die Voraussetzung, die den Notarzt zur Ausstellung des vorläufigen Totenscheins berechtigt, ist, dass er den Toten vorher nicht behandelt hat. Außerdem muss ein zweiter Arzt anschließend die restlichen Angaben im finalen Totenschein ausfüllen.   

Der vorläufige Totenschein liegt dem vertraulichen Teil des Totenscheins bei und geht nicht an das Standesamt.   

Wie sieht ein Totenschein aus?  

Der Totenschein setzt sich aus zwei Teilen zusammen: dem vertraulichen und dem nicht vertraulichen Teil. Als Grundlage wird immer eine Vorlage der zuständigen Behörde verwendet. Da die Bundesländer individuell verantwortlich sind, können sich die Totenscheine zwischen Schleswig-Holstein und Bayern sowohl optisch als auch beim Inhalt unterschieden. Die genauen Details entnehmen Sie dem zuständigen Bestattungsgesetz.   

Der nicht vertrauliche Teil der Todesbescheinigung  

In diesem Teil finden sich folgende Angaben:  

  • Personalien des Toten (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Geburtsort, Geschlecht)  
  • Todeszeitpunkt  
  • Sterbe- oder Fundort der Leiche  
  • Warnhinweise wie Infektionsgefahr, Herzschrittmacher, Radioaktivität, etc.  
  • Todesursache (natürlich, nicht-natürlich, ungeklärt)  
  • Zusätzliche Angaben   

Bei einer natürlichen Todesursache handelt es sich beispielsweise um eine Krankheit. Dagegen werden Selbstmorde, Morde, Unfälle und ähnliche Ursachen als nicht-natürliche Todesart bezeichnet.  

Todesursache und mehr: der vertrauliche Teil im Totenschein  

Der vertrauliche Teil wird in vierfacher Ausführung angefertigt. Jede Ausführung muss einzeln vom Arzt unterschrieben sowie mit Datum und Ort versehen werden. In diesem Teil sind folgende Informationen zu finden:  

  • Zuletzt behandelnde/r Klinik/Arzt  
  • Sichere Todeszeichen, wie Totenflecken
  • Reanimationsbehandlung  
  • Todesursache  
  • Unmittelbare Todesursachen (Hirnblutung, Herzinfarkt, Lungenembolie etc.)  
  • Vorangegangene Erkrankungen (Infektionen, Metastasierung, Diabetes mellitus etc.) 
  • Zusätzlich andere Krankheiten, die wesentlich für das Ableben waren  
  • Äußere Ursachen  
  • Unfallart   
  • Obduktion notwendig: Ja oder Nein  
  • Bei Frauen: Schwangerschaft, Geburten oder Aborte im letzten Quartal  
  • Sternenkinder oder Säuglinge im ersten Lebensjahr: Geburtsort, Geburtsgewicht und -größe, Geburtsart, Erkrankungen der Mutter in der Schwangerschaft  
  • Bei Neugeborenen, die innerhalb von 24 Stunden nach der Entbindung versterben, wird die Anzahl der Lebensstunden sowie die Schwangerschaftswoche eingetragen  

Ist es möglich, den vertraulichen Teil des Totenscheins einsehen?  

Manchmal möchten die Angehörigen des Verstorbenen gerne den vertraulichen Abschnitt lesen. Allerdings ist die Einsichtnahme nicht ohne weiteres möglich. Denn den persönlichen Daten eines Menschen wird auch nach dessen Tod ein besonderer Schutz gewährt.   

Angehörige können aber die Einsicht in den vertraulichen Teil des Totenscheins beantragen. Dazu muss normalerweise ein Formular ausgefüllt und bei der zuständigen Behörde (z. B. Landratsamt) eingereicht werden. Es sollte deutlich gemacht werden, warum Sie den vertraulichen Teil des Totenscheins lesen müssen. Denn nur bei einem berechtigten Interesse wird die Einsicht gewährt.   

Was kostet der Totenschein?  

Der Totenschein wird im Zusammenhang mit der Leichenschau ausgestellt. Er wird nicht separat berechnet, sondern die Kosten sind ein Bestandteil der Untersuchung, in der ein Mediziner den Tod eines Menschen attestiert. Der Totenschein ist der schriftliche Nachweis darüber.  Die genauen Kosten stehen in der Gebührenordnung für Ärzte. 

Als Anhaltspunkt: Eine gewöhnliche Leichenschau über 20 Minuten inklusive Ausstellung des Totenscheins kostet 165,77 Euro. Dazu kommen noch eventuelle Zuschläge und Weggeld. Die Krankenkasse des Verstorbenen übernimmt diese Kosten nicht, deshalb stellt der zuständige Arzt den Angehörigen eine Privatrechnung nach GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) aus.

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