Obduktion: Kosten, Ablauf und Arten der Autopsie  

Obduktion, Autopsie, Leiche

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Eine Obduktion wird durchgeführt, wenn bei der Leichenschau keine eindeutige Todesursache festgestellt werden konnten. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft oder auf Wunsch bzw. durch Zustimmung der Angehörigen kann dann eine Autopsie des Verstorbenen erfolgen. Kosten, Ablauf und Arten der Obduktion finden Sie in diesem Beitrag.    

Definition und Synonyme Obduktion: Was versteht man unter Autopsie? 

Schauen wir uns zum Thema Obduktion zunächst einmal den Begriff genauer an.  

Das Wort Obduktion leitet sich vom lateinischen Begriff Obductio ab. Die Übersetzung von obducere lautet: vorführen, hinzuziehen bzw. bedecken. Andere Ausdrücke für Obduktion sind Autopsie (griechisch für eigene Schau) und gerichtliche Sektion.  

Das Wort Sektion stammt vom Lateinischen Sectio ab. Unter Section versteht man einen Schnitt oder eine Operation. Eine behördlich angeordnete Sektion nennt man auch Sectio legalis.  

Die Obduktion erfolgt nach der äußeren Leichenschau, die bei jedem Todesfall durchgeführt werden muss. Bei der Autopsie kommt es zur Leichenöffnung, welche auch als innere Leichenschau bezeichnet wird. Die innere Leichenschau des Leichnams muss von mindestens zwei Ärzten durchgeführt werden. In der Regel wird die innere Leichenschau von einem Sektionsassistenten unterstützt.  

Es werden zwei Arten von Obduktionen unterschieden, die klinische Sektion und die gerichtsmedizinische Obduktion.  

Todesursache: Wann wird eine Obduktion gemacht?  

Eine Obduktion wird in der Regel nur dann durchgeführt, wenn die Todesursache unklar ist. Das kann bei einer Straftat oder einer tödlichen Erkrankung der Fall sein. Je nach Vermutung haben Angehörige, Versicherungen oder die Staatsanwaltschaft ein berechtigtes Interesse daran, dass die Todesursache des Menschen herausgefunden wird. Kliniken oder rechtsmedizinische Institute sind für die Autopsie der Verstorbenen zuständig.  

Leichenschau liefert keine eindeutige Todesursache 

Zunächst führt ein Arzt eine Leichenschau am Toten durch. Dabei soll unter anderem die Ursache für den Tod des Verstorbenen identifiziert werden. Kommt der Mediziner zu keinem eindeutigen Ergebnis, wird entweder die Pathologie oder die Polizei hinzugezogen. Liegt der Verdacht eines Tötungsdelikts oder eines Unfalls vor, schalten die Beamten die Staatsanwaltschaft ein. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft keine eine innere Leichenschau erfolgen, wenn dies beispielsweise zur Klärung der Todesursache oder Ermittlung einer Tötungsart dient.  

Unklare Todesumstände: Staatsanwaltschaft entscheidet über Obduktion  

Bei der Vermutung auf eine Straftat oder einen Unfall wird der Tote sichergestellt und in eine Friedhofshalle oder die Rechtsmedizin gebracht: Zunächst muss auf die Ansage der Staatsanwaltschaft gewartet werden.  

Sie teilt mit, ob eine weitere Leichenschau durchgeführt werden soll. Ist dies der Fall, dann nimmt ein Experte eine zusätzliche äußerliche Untersuchung vor. Der Experten ist ein Pathologe oder Forensiker bzw. Rechtsmediziner.  

Wird auch dabei keine eindeutige Todesursache gefunden, entscheidet die Staatsanwaltschaft erneut. Sie kann jetzt festlegen, ob eine Obduktion angemessen ist oder nicht.   

Eine Autopsie bei einer möglichen Straftat darf nur durchgeführt werden, wenn sie von der Staatsanwaltschaft angeordnet ist. Es ist dann für die Angehörigen unmöglich, die Untersuchung der Leiche zu verhindern. Die Obduktion muss von zwei Ärzten vorgenommen werden.  

Was ist der Unterschied zwischen Leichenschau und Obduktion?  

Der Hauptunterschied zwischen Leichenschau und Obduktion ist, dass eine Leichenschau nur äußerlich vorgenommen, während im Rahmen der Obduktion der Körper zusätzlich geöffnet wird. Das hat den Zweck, dass der Arzt noch mehr Details zum Toten erfährt. Er kann sich nicht nur die Körperhöhlen, Haut, Haare und Nägel außen ansehen, sondern auch den inneren Körper untersuchen. Dadurch soll eindeutige Gewissheit über Todesursachen und Todesart erlangt werden.  

Welche Arten gibt es?  

Grundsätzlich gibt es zwei Arten der Obduktion:   

  1. Klinische Obduktion  
  1. Gerichtsmedizinische Obduktion  

Klinische Obduktion  

Eine klinische Obduktion wird gemacht, wenn zwar ein natürlicher Tod vorliegt, aber die genauen Ursachen unklar sind. Der Betroffene war möglicherweise krank, aber es ist nicht sicher, woran er schlussendlich verstorben ist. Es soll also zu einer genauen Feststellung der Todesursachen kommen.  

Der Leichnam wird bei der Obduktion normalerweise von einem Pathologen im Krankenhaus genauer untersucht. Da derjenige, der die sterblichen Überreste klinisch obduziert, ein Pathologe ist, nennt man diese Form der Autopsie auch pathologische Obduktion.  

Es ist notwendig, dass die Angehörigen in die Obduktion einwilligen, außer der Verstorbene hat diesem Fall bereits zu Lebzeiten zugestimmt. Dann muss die Einwilligung zur Autopsie bzw. Sektion allerdings schriftlich vorliegen. Am besten wird sie im Rahmen einer ordentlichen Patientenverfügung vor dem Tod abgegeben.   

Menschen können ihren Leichnam zu Lebzeiten auch der medizinischen Forschung überschreiben. Dann erfolgt die Leichenöffnung nach dem Ableben des Menschen zu Lehrzwecken. Dafür müssen die Verstorbenen im Vorfeld ebenfalls seine schriftliche Einwilligung zur Autopsie gegeben haben. In diesem Fall können die Angehörigen der Obduktion nicht widersprechen.   

Bei berühmten Persönlichkeiten besteht häufig ein allgemeines Interesse am Leben und Tod des Menschen. So wurde zum Beispiel die Leiche Karl des Großen 1988 in Aachen exhumiert. Bei der Obduktion wurden die Knochen und ein Säckchen mit mumifiziertem Gewebe untersucht. Man wollte unter anderem Gewissheit über die Umstände des Todes erhalten. Dabei kamen sowohl eine Lungenentzündung als wahrscheinliche Todesursache als auch eine Gichterkrankung zum Vorschein. Körpergröße (1,84 cm) und Ernährungsweise (hauptsächlich Fleisch) des verstorbenen Regenten wurden ebenfalls identifiziert. So haben Obduktionen auch die Bedeutung, die Geschichte der Menschheit besser zu verstehen und für Aufklärung zu sorgen.   

Gerichtsmedizinische Obduktion  

Die gerichtsmedizinische Obduktion wird von der Staatsanwaltschaft angeordnet, wenn eine ungeklärte Todesursache vorliegt. In diesen Fällen kommt es durch Rechtsmediziner oder Pathologen zur Öffnung der Leichen. Es bedarf keiner Zustimmung der Angehörigen. Sie können der gerichtsmedizinischen Obduktion aber auch nicht widersprechen.   

Was passiert bei einer Obduktion?  

Damit eine Obduktion überhaupt durchgeführt werden kann, müssen zwei Mediziner anwesend sein. Bei der Untersuchung der Leiche arbeiten Ärzte von außen nach innen.   

Häufig unterstützen Sektionsassistenten bei der Autopsie. Sie sind dazu da, bei der Untersuchung des Leichnams hilfreich zur Seite zu stehen. Zu Ihren Aufgaben zählt die Dokumentation der Leichenöffnung, Todesart und Todesursachen. Gleichzeitig sind sie auch eine Hilfe bei der Untersuchung des Verstorbenen und bei der Herstellung von Präparaten.  

Äußere Obduktion  

Der Leichnam wird dabei zunächst nur von außen untersucht. Es werden die wichtigsten Daten festgestellt:  

  • Größe  
  • Gewicht  
  • Totenflecken  
  • Ausprägung der Leichenstarre  
  • Ernährungszustand  
  • Auffällige Merkmale wie Narben, Muttermale und Tätowierungen   
  • Zähne und Gebiss  
  • Kleidung und Schmuck  

Innere Obduktion  

Der Rechtsmediziner oder Pathologe öffnet bei einer inneren Obduktion den Leichnam. Dazu führt er am Torso des Verstorbenen einen Y- oder T-förmigen Schnitt durch. Anschließend legt er die Organe frei, indem er das Brustbein und die Rippen herausnimmt. Er entfernt bei der Obduktion jedes Organ des Leichnams, reinigt es und begutachtet den Zustand. Alle Daten, unter anderem das Gewicht von Herz, Leber, Nieren und Co., werden festgehalten.   

Auch der Schädel wird geöffnet und das Gehirn untersucht. Zumindest ist dies bei der Untersuchung von möglichen Straftaten vorgeschrieben. Laut Strafprozessrecht hat der Rechtsmediziner bei Obduktionen den Bauchraum, die Brust- und Schädelhöhle des Leichnams aufzuschneiden.   

Sind alle Einzelheiten befundet, legt der Mediziner die Organe wieder in den Körper. Damit der Leichnam seine natürliche Form zurückerhält, kann ein Auffüllen mit Zellstoff notwendig sein. Die Schnitte werden wieder vernäht. Anschließend wird der Verstorbene gewaschen und für die Beisetzung vorbereitet.   

Die Mediziner verfassen einen ausführlichen Bericht über die Autopsie und deren Ergebnisse. Dieser wird entweder dem Hausarzt oder der Staatsanwaltschaft überreicht. Die Erstellung des Dokuments kann mehrere Wochen dauern. Einsicht können sowohl die Angehörigen als auch die Staatsanwaltschaft erhalten.   

Der Bestatter bekleidet den Toten nach der Autopsie. Angehörige, die eine Verabschiedung am offenen Sarg wünschen, können dies nach einer Obduktion problemlos organisieren. Denn in der Regel bleiben keine sichtbaren Spuren der Untersuchung übrig, welche sich durch Kleidung und Make-up nicht verdecken lassen.  

Wie lange dauert die Untersuchung der Leiche?  

Wie viel Zeit die Autopsie konkret in Anspruch nimmt, hängt stark von dem Zustand der Leiche ab. Für gewöhnlich sind die Untersuchungen nach 2 bis 3 Stunden abgeschlossen. Teilweise kann die Obduktion aber auch bis zu 5 Stunden dauern.   

Was kostet eine Autopsie?  

Die Kosten für die Obduktion eines Leichnams schwanken stark. Er ist abhängig von dem Zustand des Körpers und der Dauer der Untersuchung. Als grobe Bandbreite kann ein Preis zwischen 700 und 2.000 Euro angegeben werden.   

Dabei übernimmt der Auftraggeber die Kosten der Autopsie. Ordnet das Gericht die Untersuchung an, bezahlt die öffentliche Hand. Möchte ein Arzt die Todesursache geklärt haben, begleicht das Krankenhaus die Rechnung der klinischen Sektion. Haben dagegen die Angehörigen ein Interesse an der Klärung des Todesfalls, müssen sie bezahlen.   

Wer führt die Untersuchung an der Leiche durch?   

Entweder führt ein Pathologe oder ein Rechtsmediziner die Obduktion durch. Im Volksmund werden die beiden Bezeichnungen oft gleichgesetzt. Allerdings untersucht der Pathologe nur Todesfälle, die durch eine Krankheit verursacht wurden. Der Rechtsmediziner ist bei Gewaltverbrechen, ungeklärten Unfällen etc. verantwortlich.

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