Sterbeurkunde beantragen: Aussteller, Prozess & Dokumente 

Sterbeurkunde beantragen

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Das erste Dokument, um das sich Angehörige im Todesfall kümmern müssen, ist die Sterbeurkunde. Sie wird für verschiedenste Banken, Behörden, Vereine und Versicherungen benötigt. Doch wo können Sie die Sterbeurkunde beantragen?  

Auf unserer Seite beschäftigen wir uns intensiv mit allen Belangen rund um Tod und Sterbefall. In unserem ausführlichen Ratgeber zum Thema Trauer finden Sie deshalb auch alle notwendigen Informationen darüber, wo und wie Sie die Sterbeurkunde beantragen.  

Wir liefern Ihnen eine kleine Schritt-für-Schritt-Anleitung sowie den ein oder anderen zusätzlichen Tipp für die Antragstellung der Sterbeurkunden.  

Wer kann eine Sterbeurkunde beantragen?  

In den meisten Fällen wird die Sterbeurkunde vom aktuellen Ehepartner oder Verwandten der ersten Ordnung beantragt. Angehörige wie Kinder, Eltern, Großeltern, Enkel und/oder Geschwister werden als Antragsteller akzeptiert. 

Gleiches gilt, wenn ein Schreiben des Nachlassgerichts bestätigt, dass eine Person ein berechtigtes Interesse an dem Dokument hat. Außerdem darf der beauftragte Bestatter die Sterbeurkunde anfordern.   

Wenn Sie möchten, kann sich auch der Bestatter um die Angelegenheit kümmern. Dazu braucht der Bestatter allerdings eine Vollmacht, damit er in Ihrem Namen die Unterlagen einholen kann.  

Standesamt und Co.: Wo wird die Sterbeurkunde beantragt?  

Die Sterbeurkunde wird auf dem Standesamt bzw. in der Kommunalverwaltung beantragt. Es ist die Behörde zuständig, in deren Einzugsbereich der Verstorbene zuletzt seinen Wohnort hatte. Die jeweilige Stadt bzw. der Ort ist oftmals aus dem Personalausweis des Verstorbenen ersichtlich.  

Falls sich die Anschrift geändert hat und diese Änderung nicht auf dem Ausweis steht, dann kann in der Regel trotzdem die vermerkte Behörde weiterhelfen, den zuständigen Ort für die Formalitäten herauszufinden. Alternativ können die Unterlagen des Verstorbenen vor der Antragstellung nach der Meldebescheinigung durchsucht werden.  

Falls es sich bei dem Verstorbenen um einen Menschen handelt, der nicht in Deutschland gemeldet war, dann erfolgt die Ausstellung einer Sterbeurkunde bei dem zuständigen Standesamt am Sterbeort. 

Wenn der Angehörige des Verstorbenen nicht weiß, an welches Standesamt er sich zur Ausstellung der Sterbeurkunde wenden muss, dann kann der Bestatter die Kontaktdaten zum zuständigen Standesamt normalerweise genau liefern. 

Wann wird die Sterbeurkunde beantragt?  

In der Bundesrepublik Deutschland muss der Tod eines Menschen spätestens am dritten Werktag nach dem Ableben beim Standesamt mitgeteilt werden. Der Beamte vermerkt den Todesfall direkt im Sterberegister.  

In diesem Zusammenhang sollten Sie direkt die Sterbeurkunde beantragen. Hinterbliebene benötigen die Sterbeurkunde im Todesfall für zahlreiche Formalitäten, deshalb sollten Sie sie möglichst schnell nach dem Tod eines Angehörigen beantragen.  

Welche Dokumente werden für die Beantragung benötigt?  

Zum Ausstellen einer Sterbeurkunde müssen die Beamten folgende Dokumente im Original einsehen: 

  • Personalausweis
  • Geburtsurkunde 
  • Totenschein der verstorbenen Person 

Zudem ist jede Urkunde vorzulegen, die den Personenstand beweisen (Heiratsurkunden, Scheidungsurteil, Sterbeurkunde des letzten Ehegatten etc.) kann. 

Zählen minderjährige Kinder zu den Hinterbliebenen, braucht das Standesamt deren Geburtsurkunde ebenfalls für den Antrag und die Ausstellung der Sterbeurkunde.   

Während Personalausweis und Geburtsurkunde der verstorbenen Person normalerweise in deren privaten Unterlagen einfach zu finden sind, muss der Totenschein erst ausgestellt werden, wenn der Mensch tot ist. Auf dem Totenschein werden der Todeszeitpunkt, die Todesursache sowie Daten vermerkt, mit denen die Verstorbenen eindeutig identifiziert werden können.  

Das Dokument verfasst im Todesfall der Arzt, der die Leichenschau durchführt. Der Totenschein wird direkt am Sterbeort ausgestellt und überreicht. Er ist zwingend notwendig, um den Antrag für die Sterbeurkunde stellen zu können.  

Falls die anwesenden Angehörigen stark von dem Todesfall betroffen sind, dann wird das beauftragte Bestattungsunternehmen helfen, den Totenschein und alle anderen wichtigen Dokumente wie Geburtsurkunde, Scheidungsdokumente etc. für den Antrag zusammenzustellen.  

Sollten Sie den Bestatter nicht für die Unterstützung bezahlen wollen, dann findet sich vielleicht in der Familie oder im Freundeskreis ein Mensch, der Ihnen gerne unter die Arme greift.  

Wie hoch sind die Kosten für die Sterbeurkunde?  

Die Kosten der Sterbeurkunden unterscheiden sich je nach Behörde. Durchschnittlich werden für die ersten drei Ausführungen zwischen zehn und zwölf Euro berechnet. Für jedes weitere Exemplar werden zwischen fünf und sechs Euro in Rechnung gestellt.   

Denken Sie daran, das Geld zum Termin mitzubringen, wenn Sie die Sterbeurkunde beantragen. Denn die Unterlagen werden Ihnen zwar nicht sofort ausgehändigt, allerdings müssen Sie die Urkunde oftmals direkt bei Antragstellung bezahlen.  

Wofür wird die Sterbeurkunde benötigt?  

Die Sterbeurkunde benötigen Hinterbliebene des Verstorbenen, um den Nachlass der Person zu regeln. Oftmals reicht eine Kopie des Dokuments aus. Sie wird in der Regel von Strom-, Handyanbietern, Versicherungen (Haftpflicht, Auto, Hausrat etc.) sowie Vereinen, Parteien und Gewerkschaften akzeptiert.  

Dagegen muss bei Renten-, Lebens- und Sterbegeldversicherungen immer ein Original der Unterlagen beim Antrag auf Kündigung abgeliefert werden. Auch das Nachlassgericht, die Banken und das Finanzamt möchten gerne eine Originalausfertigung sehen.   

Wie viele Ausführungen werden beantragt?  

Empfehlenswert ist es, fünf bis zehn Ausführungen der Sterbeurkunde zu beantragen. Dadurch, dass Behörden, das Nachlassgericht, Banken oftmals das Original benötigten, sollten mehrere Stücke vorhanden sein.   

Wie lange dauert die Ausstellung?  

Leider kann die Sterbeurkunde normalerweise nicht sofort mitgenommen werden. Ein Standesamt braucht nur 48 Stunden, während ein anderes sich zwischen ein und zwei Wochen bis zur Fertigstellung Zeit lässt.  

Die Dauer hängt unter anderem von der Auslastung der Behörden ab. Die Kosten sind allerdings gleich, egal ob die Unterlagen länger oder kürzer in Bearbeitung sind.  

Wie lange sollten Sie das Dokument aufbewahren? 

Die Sterbeurkunde brauchen Sie zunächst einmal für den Bestatter und die Regelungen direkt nach dem Todesfall. Allerdings sollten Sie die Urkunde noch weit über die Beerdigung hinaus aufbewahren.  

Denn sie wird auch für die Erben zur Nachlass-Regelung benötigt. Außerdem kann die Sterbeurkunde zu einem viel späteren Zeitpunkt noch einmal vorzulegen sein, wenn beispielsweise der verwitwete Ehepartner des Verstorbenen ebenfalls das Zeitliche segnet. Dann muss zum Beantragen dessen Sterbeurkunde, die Sterbeurkunde des toten Partners vorgelegt werden. 

Es gibt keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Sterbeurkunden, damit Sie allerdings alle Rechte und Pflichten wahrnehmen könnten, sollten Sie das Dokument zeitlebens aufheben.  

Wie ist bei einem Todesfall mit internationalem Bezug vorzugehen?  

Falls ausländische Behörden, Bestatter, Banken, Versicherungen und andere Einrichtungen involviert sind, brauchen Sie eine internationale Sterbeurkunde. Auch diese stellt das zuständige Standesamt aus.   

Wer stellt die Sterbeurkunde beim Sterbefall im Ausland aus? 

Wenn ein deutscher Staatsbürger in einem anderen Land verstirbt, dann ist normalerweise das Standesamt in Deutschland zuständig, wo der Verstorbene zuletzt gemeldet war oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Falls dieser Ort nicht ausfindig zu machen ist, dann kann sich derjenige, der die Urkunde beantragt, an die Behörde seines Wohnsitzes in Deutschland wenden.  

Wenn auch der Angehörige, der sich um die Ausstellung der Sterbeurkunde kümmert, keinen Wohnsitz oder Aufenthalt in der Bundesrepublik hat, ist das Standesamt I in Berlin zuständig. Dort können die Sterbeurkunden in Auftrag gegeben werden. Außerdem wird dort der Tod im Sterberegister vermerkt.  

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