Exhumierung: Gründe & Kosten für die Ausgrabung von Verstorbenen

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Normalerweise ist es verboten, Tote nach der Bestattung wieder auszugraben. Doch es gibt Ausnahmen. Teilweise wird die sogenannte Exhumierung genehmigt und ist dann legal. Wann das der Fall ist und wie eine Exhumation in Auftrag gegeben wird, erklärt dieser Beitrag. 

Was ist eine Exhumation? 

Eine gute Definition zum Begriff Exhumierung liefert die Website der digitalen Enzyklopädie Wikipedia. Dort steht geschrieben: 

Als Exhumierung (auch Exhumation oder Enterdigung) (Lat. exhumare, ausgraben) wird das Ausgraben eines bereits bestatteten Leichnams aus seinem Grab bezeichnet.“ 

Eine Leiche kann nicht ohne Grund aus der Erde geholt werden. Liegt eine triftige Ursache für eine Exhumierung vor, bedarf es zusätzlich eines schriftlichen Antrages. Die Genehmigung können verschiedene Instanzen erteilen. Es gibt Bestattungsarten wie die Seebestattung, bei denen Exhumierungen nicht möglich sind. Der Körper ist dann nicht mehr auffindbar.  

Welche Gründe für eine Exhumierung gibt es? 

Es existieren verschiedene Auslöser, warum Verstorbene nach der Beerdigung wieder ausgegraben werden. Dazu zählen: 

  1. Familiäre Beweggründe 
  1. Rechtliche Auslöser 
  1. Natürliche Anlässe 
  1. Historische Hintergründe 

Je nachdem, welche Begründung für die Exhumierung angegeben wird, können unterschiedliche Instanzen die Ausgrabung des Leichnams beantragen. Von Gerichten über das Versorgungsamt, Versicherer oder nahe Angehörige sind alle berechtigt. 

Familiäre Beweggründe für die Exhumierung 

Ein familiärer Grund für eine Exhumierung liegt vor, wenn die Angehörigen den Verstorbenen beispielsweise an einem anderen Ort erneut beerdigen lassen wollen. Dann ist eine sogenannte Umbettung erforderlich. Das kann der Fall sein, wenn die nächsten Familienmitglieder etwa umziehen und der Weg zum Friedhof anschließend unzumutbar wäre. Auch wenn Verstorbene mit einem toten Angehörigen in einer gemeinsamen Grabstelle untergebracht werden sollen, kann eine Exhumierung notwendig werden.  

Bei Verstorbenen, die in Massengräber liegen, können Familienmitglieder auf Wunsch ebenfalls einen Antrag auf Exhumierung stellen, wenn der Tote in ein einzelnes Grab umgebettet werden soll. 

Tatsächlich zählt die Umbettung zu den häufigsten Gründen der Exhumierung. 

In jedem Fall muss ein triftiger Grund für die Umbettung vorliegen. Die Umstände sind im Antrag zu erörtern. Anschließend prüfen die Friedhofsverwaltung und das Ordnungsamt die Bitte auf Exhumierung. 

Rechtliche Gründe für eine Exhumation 

Bei einem Strafverfahren kann im Prozess der Ermittlungen eine Exhumierung notwendig werden. Das ist etwa der Fall, wenn eine erneute Leichenschau zur Aufdeckung einer Straftat erforderlich ist. Meistens kommt es zu dem Antrag auf Freilegung, wenn der Todesfall nicht geklärt ist und die Exhumierung Licht in das Dunkel bringen soll. 

Die genauen Regelungen dazu finden sich im § 87 Abs. der Strafprozessordnung. Ein Grab kann geöffnet und der Leichnam entnommen werden, wenn das dazu dient, Beweise zu sichern. Selbstverständlich muss auch dazu ein Antrag gestellt werden. 

Laut Abs. 4 können folgende Instanzen die Exhumierung im Rahmen der Strafprozessordnung beantragen: 

  • Richter 
  • Staatsanwaltschaft 

Zu beachten ist, dass vor der Exhumierung eines Leichnams die Angehörigen informiert werden müssen. Das gilt allerdings nur, wenn die Familienmitglieder problemlos zu ermitteln sind und die Untersuchung durch die Benachrichtigung der Verwandten nicht gefährdet wird. 

Sind die Untersuchungen abgeschlossen, erfolgt eine erneute Bestattung der sterblichen Überreste.  

Natürliche Anlässe für eine Ausgrabung 

Es kann sein, dass ein Antrag zur Umbettung einer Leiche aus natürlichen Gründen gestellt wird. Auslöser können etwa eine Erosion oder andere Änderungen der Bodenbeschaffenheit sein. Auch wenn die Friedhofsverwaltung oder die Stadt planen, die Grabstätten umzustrukturieren, kann eine Exhumierung notwendig werden. 

Historische Hintergründe für Exhumierungen 

Ein weiterer Beweggrund für eine Exhumierung mag in der Vergangenheit liegen. Manchmal wird es etwa notwendig, einen alten Leichnam durch eine DNA-Analyse identifizieren zu müssen. Dadurch können unter anderem verscharrte Soldaten aus dem 2. Weltkrieg oder verstorbene Flüchtlinge erkannt, zugeordnet und anschließend zur Bestattung an ihren Heimatort überführt werden. 

Ein weiterer Zweck kann die Untersuchung von Geschehnissen in der Vergangenheit sein. Dafür müssen teilweise ebenfalls Ausgrabungen vorgenommen werden. 

So werden in Spanien seit über 20 Jahren Exhumierungen von Opfern des franquistischen Regimes gemacht. Auch berühmte Persönlichkeiten wie Salvador Allende und Karl der Große wurden exhumiert, um die Todesursache bzw. Details über die Lebensweise und den Gesundheitszustand herauszufinden. 

Was kostet eine Exhumierung? 

Die Preise für Exhumierungen stehen in der Regel in der Gebührensatzung des Friedhofs. Bei verschiedenen Bestattungsarten fallen unterschiedliche Kosten an. Es ist wesentlich aufwendiger, einen Sarg an die Erdoberfläche zu bringen als eine Urne. 

Für die Exhumierung eines Sarges fallen Kosten zwischen 1.000 und 3.000 EUR an. Bei einer Urne ist mit einem Preis bis 1.000 EUR zu rechnen. 

Ist die Ursache der Exhumierung eine Umbettung, fallen zusätzlich Kosten für die erneute Bestattung sowie die Überführung durch den Bestatter an. Die genauen Informationen liefern die Friedhofsverwaltung oder der Bestatter vor Ort.  

Die Kosten für die Exhumierung trägt derjenige, der die Ausgrabung der Person beantragt hat. 

Welche Arten der Exhumierungen gibt es? 

Es gibt zwei Varianten der Enterdigung: 

  • Geplante 
  • Ungeplante 

Bei der geplanten Exhumierung wird das Grab nach Ablauf der Ruhezeit aufgelöst. Wenn die Angehörigen die Nutzungsrechte an der Grabstelle nicht verlängern, dann wird diese geöffnet, die sterblichen Überreste entnommen und die Stelle wieder für eine neue Verwendung bereit gemacht. 

Die ungeplante Öffnung des Grabes kommt nur in Sonderfällen vor. Die Gründe wurden oben bereits genannt.  

Wie lange dauert es, bis ein Mensch im Sarg verwest? 

Nach der Bestattung im Erdgrab verwest zunächst das Gewebe des Toten. Innerhalb von ein bis zwei Jahren ist es in der Regel zersetzt. Wie schnell der Vorgang geht, hängt unter anderem von der Bodenbeschaffenheit und der Tiefe des Grabes ab. Nach rund vier Jahren sind Nägel, Sehnen und Haare verschwunden. Die letzten Überreste, die verwesen, sind die Knochen. Immer mehr Tote zersetzen sich allerdings nicht mehr richtig, weil die Böden zu undurchlässig sind. Ist nur sehr wenig Sauerstoff vorhanden, können die Verstorbenen im Sarg mumifizieren. 

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