Grabauflösung: Was geschieht nach der Ruhezeit? 

Grabauflösung, Friedhof, alte Grabstätte

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Wenn Sie einen Angehörigen beerdigen, ist in den Friedhofsgebühren auch das Nutzungsrecht eines Grabes über eine bestimmte Dauer enthalten. Nach Ablauf dieser Zeit kann je nach Grabart die Nutzungsdauer verlängert werden. Alternativ kommt es zur Grabauflösung. Darunter versteht man das Abräumen und Einebnen der Grabstelle, bevor sie neu vergeben wird. 

Unabhängig vom Nutzungsrecht gilt eine vorgeschriebene Ruhezeit. Darunter versteht man den Zeitraum, in dem ein Toter im Grab verbleiben muss. Die Dauer hängt einerseits mit der Verwesung des Leichnams, andererseits mit der Kultur der Totenruhe zusammen. Vor Ablauf der Ruhezeit kommt es nur in Ausnahmefällen zu einer Grabauflösung. 

In diesem Artikel gibt einen Überblick über die Themen Grabauflösung, Ruhezeit und Umbettung. Zur individuellen Beratung wenden Sie sich an den gewünschten Friedhof oder einen zuständigen Bestatter. 

Der Begriff der Totenruhe 

Die Totenruhe ist primär im Bestattungsrecht und im Strafrecht von Bedeutung. Sie ist als Teil der Menschenwürde im Grundgesetz verankert. Das bedeutet für den Bestatter, dass der Verstorbene bzw. dessen Asche nicht unnötig bewegt und umgelagert werden darf. 

Strafrechtlich relevant ist nicht nur die tatsächliche Störung, sondern bereits der Versuch. Dazu zählen neben der Schändung von Leichen oder Gräber auch das Entfernen von Grabschmuck. Hier kommt der entsprechende Gesetzesauszug

Strafgesetzbuch (StGB) 
§ 168 Störung der Totenruhe 

  1. Wer unbefugt aus dem Gewahrsam des Berechtigten den Körper oder Teile des Körpers eines verstorbenen Menschen, eine tote Leibesfrucht, Teile einer solchen oder die Asche eines verstorbenen Menschen wegnimmt oder wer daran beschimpfenden Unfug verübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. 
  1. Ebenso wird bestraft, wer eine Aufbahrungsstätte, Beisetzungsstätte oder öffentliche Totengedenkstätte zerstört oder beschädigt oder wer dort beschimpfenden Unfug verübt. 
  1. Der Versuch ist strafbar. 

Das Grab als wichtiger Trauerort 

Es ist das Recht einer jeden Person, nach seinem Tod für eine gewisse Zeit ungestört zu ruhen. Für Angehörige ist eine Grabstätte oftmals ein wichtiger Ort der Trauer. Der Grabstein gilt der letzte Meilenstein des Angehörigen oder Freundes. 

Bei einer Seebestattung ohne eigentliche Ruhestätte entfällt diese Möglichkeit. Bei Bestattungsarten wie der Gruftbestattung oder der Baumbestattung sind hingegen meistens sehr lange Ruhezeiten vereinbart. 

Ruhezeiten auf dem Friedhof 

Nach dem Ablauf der Ruhezeit ist eine Grabauflösung möglich. Wie lange diese Zeitspanne dauert, obliegt den Friedhöfen und deren Verwaltung. 

  • Bei Erdgräbern für Erwachsene beträgt die Ruhezeit normalerweise zwischen 20 und 30 Jahre. 
  • Erdgräber für Kinder haben eine Ruhezeit von 10 bis 20 Jahren. 
  • Ein Urnengrab wird oftmals nach 10 bis 25 Jahren aufgelöst. 

Die Dauer hängt anderem von der Beschaffenheit vom Boden ab. Es soll sichergestellt werden, dass der Verwesungsprozess abgeschlossen ist, wenn das Grab wieder freizugeben ist. 

Ruhezeiten sind ebenfalls relevant, wenn mehrere Personen in einer Grabstelle beerdigt werden. Hier wird die Ruhezeit des zuletzt Beerdigten berücksichtigt. 

Neben der Bodenbeschaffenheit spielen auch die Grabart und die Auslastung auf den Friedhöfen eine Rolle dafür, wie lange die Ruhezeit bis zur möglichen Grabauflösung dauert. 

Rechte und Pflichten beim Erwerb einer Grabstätte 

Wenn ein Todesfall eintritt, wird der Verstorbene in einer Grabstätte zur letzten Ruhe beigesetzt. Das kann in einem anonymen Grab erfolgen. Üblicherweise wird jedoch ein Grab auf einem Friedhof gekauft. Damit wird gleichzeitig das Nutzungsrecht bis zur Grabauflösung erworben. Das Recht kann eine Person oder können mehrere Personen besitzen. 

Das Nutzungsrecht beinhaltet: 

  • Es dürfen so viele Personen beerdigt werden, wie festgelegt wurde. 
  • Es darf ein Grabstein bzw. eine Grabplatte angebracht werden. 
  • Das Grab darf nach den baulichen und gärtnerischen Vorgaben des Friedhofs geschmückt und gestaltet werden. 

Grabpflege während der Ruhezeit ist Pflicht 

Das Nutzungsrecht für das Grab verpflichtet Sie auch zu einer ordnungsgemäßen Grabpflege. Insbesondere bei Erdgräbern ist sie aufwendiger. Es ist aber auch möglich, den Service gegen Gebühr an den Friedhofsgärtner abzugeben. 

Wenn die Grabstätte trotz schriftlicher Aufforderung nicht entsprechend gepflegt wird, kann den Angehörigen das Nutzungsrecht während der Ruhezeit entzogen werden. 

Nutzungsrecht von Gräbern in Deutschland 

Wie lange ein Grab genutzt werden darf, hängt von der Friedhofsordnung ab. Je nach Grabart ist es möglich, nach der Ruhezeit die Nutzungsdauer ein- oder mehrmals zu verlängern. Bei einem Wahlgrab stellt dies beispielsweise kein Problem dar, während es bei einem Reihengrab nach der Ruhezeit zur Grabauflösung kommt. 

Falls Sie im Rahmen einer Bestattungsvorsorge für sich selbst eine Grabstelle auswählen, müssen Sie sich mit den Themen Ruhezeit, Nutzungsrecht und Grabauflösung auseinandersetzen. Das Nutzungsrecht für ein Grab können Sie am ehesten mit einem Miet- oder Pachtvertrag vergleichen. Denn dieser läuft ebenfalls nach einer gewissen Zeit ab. 

Die Dauer der Grabnutzung startet mit dem Zeitpunkt der Bestattung. Im Falle, dass vor dem Ablauf der Nutzungsdauer keine Angehörigen des Verstorbenen mehr leben, kann um eine vorzeitige Grabauflösung angesucht werden. 

Umbettung während der Ruhezeit 

In Ausnahmefällen ist es möglich, einen Toten vor Ablauf der Ruhefrist in ein anderes Erdgrab umzubetten. Bei der bisher genutzten Grabstelle kommt es zur Grabauflösung. Dafür braucht es eine genaue Begründung und eine Genehmigung des Gesundheitsamtes. 

Direkt nach einem Trauerfall ist eine Umbettung häufig vollkommen untersagt. Je nach Friedhofsordnung kann diese unbedingte Ruhefrist zwischen zwei Wochen und sechs Monaten betragen. 

Eine Umbettung kann von den Angehörigen bei der Friedhofsverwaltung beantragt werden. Ob die Gründe auf ausreichend Verständnis stoßen, hängt vom Einzelfall ab. 

Mögliche Gründe für die Umbettung von Särgen oder Urnen: 

  • Umzug der Angehörigen, sodass die Grabpflege am aktuellen Ort nicht mehr möglich ist. 
  • Zusammenführung mehrerer Verstorbener in einem Familiengrab. 
  • Sie finden erst nach der Bestattung einen Hinweis darauf, dass das verstorbene Familienmitglied an einem anderen Ort begraben werden wollte. 

Da die Grabauflösung vor Ablauf der Ruhezeit auf Wunsch der Angehörigen erfolgt, müssen diese auch für alle entstehenden Kosten aufkommen. 

Eine vorzeitige Grabauflösung beantragen 

Wenn Angehörige vor Ablauf der Ruhezeit ein Grab auflösen möchten, müssen sie sich sowohl an die Friedhofsverwaltung als auch das Gesundheitsamt wenden. Manchmal ist zusätzlich das Ordnungsamt für diese Angelegenheit zuständig. 

Folgende Angaben sind für die Beantragung einer Grabauflösung notwendig: 

  • Sterbeurkunde, 
  • Nummer des Grabes, 
  • Eventuell weitere Daten zur Grabstätte, 
  • Einverständniserklärung aller Nutzungsberechtigten zur Grabauflösung 
  • Angaben zum beauftragten Bestatter 

Verlegung des Grabes auf Anordnung des Friedhofs 

In manchen Fällen erachtet die Friedhofsverwaltung eine Grablauflösung vor Ablauf der Ruhezeit für notwendig. Auch hier müssen triftige und nachvollziehbare Gründe vorliegen. Meistens hängen diese mit dem Boden des Friedhofs zusammen. 

Wenn sich die Bodenbeschaffenheit derart ändert, dass der Prozess der Zersetzung nicht mehr ordnungsgemäß ablaufen kann, müssen die betreffenden Grabstätten verlegt werden. Tritt ein solcher Fall ein, ist der Friedhof für die Übernahme der Kosten der Grabauflösung verantwortlich. 

Kosten einer Umbettung vor Ablauf der Ruhezeit 

Verständlicherweise sind die Kosten für das Umbetten der Särge deutlich höher als für Urnen. Bei einem Sarggrab kostet die Verlegung und Grabauflösung zwischen 1.000 und 3.000 EUR. Bei Urnengräbern liegen die Preise zwischen ein paar Hundert bis ca. 1.000 EUR. 

Wenn sich die neue Grabstätte in einer anderen Stadt befindet, müssen die Hinterbliebenen auch die Kosten für die Abholung und die Beisetzung dort einkalkulieren. Genau festgelegt sind diese Ausgaben in der Gebührenordnung der betreffenden Friedhöfe. 

Verlängerung der Ruhezeit 

In vielen Fällen möchten Angehörige nach Ablauf der Ruhezeit das Nutzungsrecht für die Grabstätte verlängern. Sie entscheiden sich gegen eine Grabauflösung. Für die meisten Hinterbliebenen ist das Grab ein Erinnerungsort, wo sie ungestört Trauer verspüren dürfen und sich dem Verstorbenen nahe fühlen. 

Ob die Verlängerung möglich ist, hängt von der Art des Grabes ab. Während sie bei einem Wahlgrab fast immer funktioniert, sieht es bei anderen Grabarten anders aus. Die anfallenden Kosten sind je nach Ort unterschiedlich. Sie entnehmen diese einfach der Gebührensatzung von Friedhöfen. 

Wünschen die Angehörigen keine Verlängerung, wird das Grab aufgelöst. Nach dem Abräumen, Entfernen des Grabsteins und Einebnen des Bodens wird die Grabstätte neu vergeben. 

Grabauflösung bei Reihengräbern 

Bei einem Reihengrab erlischt in der Regel die Nutzungsdauer bei Ablauf der Ruhezeit. Es kommt zwangsläufig zur Grabauflösung. Die Friedhofsverwaltung sorgt für die Entfernung der Grabsteine sowie eventueller Überreste von Sarg oder Urne. 

Wenn die Angehörigen weiterhin eine Grabstelle wünschen, müssen sie vor der Grabauflösung eine Umbettung in ein anderes Grab veranlassen. Anstatt eines Erdgrabes gibt es auch weitere Möglichkeiten. Es können alternative Bestattungsarten auf See oder in einem Friedwald gewählt werden. Nach einer erneuten Beisetzung ist erneut die volle Dauer der Ruhezeit zu beachten. 

Was passiert nach der Grabauflösung mit den sterblichen Überresten sowie den Resten von Särgen und Urnen? Diese werden in einem anonymen Grab bestattet. Dabei ist es üblich, dass eine größere Anzahl von Urnen bzw. Sargresten in einer Grabstätte beigesetzt werden. 

Der Ablauf einer Grabauflösung 

Sie brauchen keine Sorge zu haben, dass ein Grab aufgelöst wird, wenn Sie nicht rechtzeitig eine Verlängerung beantragen. Bevor die endgültige Grabauflösung passiert, werden Sie auf jeden Fall schriftlich informiert. Erst wenn Sie sich daraufhin nicht melden, kommt es nach einiger Zeit zur Auflösung und Neuvergabe des Grabes. 

Sind Sie sich unsicher, ob eine mögliche Grabauflösung naht, dann fragen Sie einfach direkt bei der Friedhofsverwaltung nach. Manche Friedhöfe hinterlegen die Nutzungsdauer der Gräber auch online. 

Steinmetz übernimmt das Grab-Abräumen 

Zuerst vereinbaren Sie die Grabauflösung mit der Friedhofsverwaltung. Anschließend bestellen Sie den Steinmetz zum Abräumen des Grabes. Neben dem Grabstein und dem Grabschmuck muss auch die Einfassung des Grabes entfernt werden. Bei einem Urnengrab wird die Grabplatte abmontiert. Diese Gegenstände sind Eigentum der Angehörigen und können von diesen entweder mitgenommen oder entsorgt werden. 

Nach dem vollständigen Abräumen erfolgt das Einebnen der Grabstätte. Das übernimmt entweder die Friedhofsgärtnerei oder Mitarbeiter des Friedhofs. Die Kosten der Grabauflösung tragen die Angehörigen. 

Nach dem Einebnen muss die Erde erst zeitweise ruhen, um absinken zu können. Anschließend wird das Grab wieder neu vergeben. Ein weiterer Verstorbener findet hier seine letzte Ruhe. 

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