Bestattungsgesetz: Regelungen zum Todesfall je Bundesland

Bestattungsgesetz, Gesetzbuch, Hammer, Brille

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Die Bundesrepublik Deutschland ist nach dem Prinzip des Föderalismus organisiert. Das bedeutet, dass die einzelnen Bundesländer souverän sind. Sie besitzen teilweise ihre eigene Gesetzgebung. Ein typisches Beispiel dafür ist das Bestattungsgesetz. Alle Bundesländer haben ihre eigenen Bestattungsgesetze. Im Bestattungsrecht werden verschiedene Dinge wie der Ablauf der Ruhezeit, die Friedhofs-Pflicht, Bestattungsfrist und Bestattungspflicht geregelt.  

In diesem Beitrag erhalten Sie Links zum Inhalt des jeweiligen Bestattungsgesetzes. Außerdem gehen wir auf bestimmte Teile der Bestattungsgesetze genauer ein und erklären diese.  

Was ist das Bestattungsgesetz (BestG)?  

Im Bestattungsgesetz oder BestG sind alle notwendigen Vorschriften zur Beisetzung abgebildet. Jedes der 16. deutschen Bundesländer verfügt über ein eigenes Bestattungsgesetz. Die Inhalte sind dabei in vielen Bereichen gleich, allerdings gibt es auch Unterschiede. Was dagegen nicht existiert, sind Bundesgesetze, die mit den Bestattungsgesetzen der Länder konkurrieren würden.   

Es ist immer das Bestattungsgesetz gültig, in dessen Einzugsbereich sich die Leiche befindet bzw. der Tote beerdigt wird.   

Link zu den jeweiligen Bundesländern und ihrem Bestattungsgesetz  

Sehen Sie sich einfach das jeweilige Inhaltsverzeichnis der Gesetzestexte an, um zu Ihrem gesuchten Thema zu gelangen.  

Gesetze: Was ist im Bestattungsgesetz geregelt?  

Wer durch die einzelnen Gesetzesvorschriften der Bundesländer blättert, der entdeckt viele Überschneidungen. In den Bestattungsgesetzen werden unter anderem folgende Punkte abgewickelt:  

  1. Friedhofspflicht  
  1. Bestattungspflicht  
  1. Bestattungsfrist 
  1. Leichenschau bzw. Obduktion  
  1. Totenschein  
  1. Ruhezeit  
  1. Überführung bzw. Beförderung von Verstorbenen 
  1. Sargpflicht  
  1. Bestattungsarten  
  1. Definition Totgeburt bzw. Fehlgeburt  

Das Friedhofswesen im Gesetz: die Friedhofspflicht  

In Deutschland herrscht seit 1934 Friedhofspflicht. Die Bestattungsgesetze der einzelnen Bundesländer regeln dies. Grundsätzlich dürfen tote Menschen oder ihre Überreste nur auf Friedhöfen beigesetzt werden, einzige Ausnahme sind Seebestattungen. Auch Umbettungen, Grabarten und die Vorgehensweise bei der Exhumierung werden im Bestattungsgesetz behandelt.   

Im Bestattungsrecht: die Bestattungspflicht  

Jeder Tote muss in Deutschland auf einem Friedhof beigesetzt werden. Damit dabei alles ordnungsgemäß abläuft, gibt es im Bestattungsgesetz die sogenannte Bestattungspflicht.  

Sie besagt, dass ein Angehöriger dafür verantwortlich ist, dass der Leichnam bestattet wird. Welcher Angehörige die Aufgabe übernehmen muss, hängt vom Verwandtschaftsgrad ab. Normalerweise kommen Angehörige in dieser Reihenfolge zum Zuge:  

  • Ehepartner oder Lebenspartner  
  • Kinder  
  • Eltern  
  • Geschwister  
  • Großeltern  
  • Enkelkinder  

Für den Fall, dass ein Mensch keine Angehörigen mehr hat oder diese nicht aufzufinden sind, dann kümmert sich die Gemeinde, in der der Verstorbene gewohnt hat, um die Bestattung. Die anfallenden Kosten werden übernommen und gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt den Angehörigen in Rechnung gestellt. Das gilt natürlich nur, wenn ein Verwandter gefunden wird und dieser in der Lage ist, die Bestattung zu bezahlen.   

Die Bestattungspflicht existiert bereits seit dem Mittelalter und basiert auf der christlichen Tradition des Begräbnisses. Schriftlich festgehalten wurde sie erstmals im Allgemeinen Preußischen Landesrecht im Jahr 1806. Damals kümmerte sich die Gesetzgebung vor allem um den hygienischen Aspekt. Es wurden im damaligen Bestattungsrecht unter anderem öffentliche Bereiche angegeben, auf denen Tote nicht begraben werden durften.   

Zu Beginn des 20. Jahrhunderts führten die einzelnen Länder ihre Bestattungsgesetze ein.   

Abschnitt des Bestattungswesens: die Bestattungsfristen  

Während es die Bestattungspflicht in jedem Bundesland in relativ gleicher Form gibt, sieht es bei den Fristen schon anders aus. Denn bis wann ein Toter abgeholt und in die Leichenhalle werden muss, hängt vom jeweiligen Bundesland ab. Im entsprechenden Abschnitt der Bestattungsgesetze werden die Bestattungsfristen geregelt.  

Fristen für die Abholung durch den Bestatter

  1. Baden-Württemberg: Hier muss eine Leiche innerhalb von 48 Stunden nach Feststellung des Todes vom Bestatter abgeholt werden. 
  1. Bayern: In Bayern gibt es keine gesetzliche Regelung, die eine bestimmte Frist für die Abholung einer Leiche vorschreibt. Es wird jedoch erwartet, dass der Bestatter die Leiche so bald wie möglich abholt. 
  1. Berlin: In Berlin muss eine Leiche innerhalb von 36 Stunden nach Feststellung des Todes vom Bestatter abgeholt werden. 
  1. Brandenburg: In Brandenburg muss eine Leiche innerhalb von 48 Stunden nach Feststellung des Todes vom Bestatter abgeholt werden. 
  1. Bremen: In Bremen muss eine Leiche innerhalb von 24 Stunden nach Feststellung des Todes vom Bestatter abgeholt werden. 
  1. Hamburg: In Hamburg muss eine Leiche innerhalb von 48 Stunden nach Feststellung des Todes vom Bestatter abgeholt werden. 
  1. Hessen: In Hessen muss eine Leiche innerhalb von 48 Stunden nach Feststellung des Todes vom Bestatter abgeholt werden. 
  1. Mecklenburg-Vorpommern: In Mecklenburg-Vorpommern muss eine Leiche innerhalb von 48 Stunden nach Feststellung des Todes vom Bestatter abgeholt werden. 
  1. Niedersachsen: In Niedersachsen muss eine Leiche innerhalb von 48 Stunden nach Feststellung des Todes vom Bestatter abgeholt werden. 
  1. Nordrhein-Westfalen: In Nordrhein-Westfalen muss eine Leiche innerhalb von 36 Stunden nach Feststellung des Todes vom Bestatter abgeholt werden. 
  1. Rheinland-Pfalz: In Rheinland-Pfalz muss eine Leiche innerhalb von 48 Stunden nach Feststellung des Todes vom Bestatter abgeholt werden. 
  1. Saarland: Im Saarland muss eine Leiche innerhalb von 48 Stunden nach Feststellung des Todes vom Bestatter abgeholt werden. 
  1. Sachsen: In Sachsen muss eine Leiche innerhalb von 48 Stunden nach Feststellung des Todes vom Bestatter abgeholt werden. 
  1. Sachsen-Anhalt: In Sachsen-Anhalt muss eine Leiche innerhalb von 48 Stunden nach Feststellung des Todes vom Bestatter abgeholt werden. 
  1. Schleswig-Holstein: Eine Leiche muss innerhalb von 48 Stunden nach Feststellung des Todes vom Bestatter abgeholt werden. 
  1. Thüringen: Hier muss eine Leiche innerhalb von 48 Stunden nach Feststellung des Todes vom Bestatter abgeholt werden. 

Fristen für Friedhöfe und Feuerbestattungen

  • Baden-Württemberg: 10 Tage 
  • Bayern: 8 Tage 
  • Berlin: 5 Werktage 
  • Brandenburg: 5 Werktage 
  • Bremen: 7 Werktage 
  • Hamburg: 8 Tage 
  • Hessen: 10 Tage 
  • Mecklenburg-Vorpommern: 10 Tage 
  • Niedersachsen: 10 Tage 
  • Nordrhein-Westfalen: 8 Tage 
  • Rheinland-Pfalz: 10 Tage 
  • Saarland: 8 Tage 
  • Sachsen: 10 Tage 
  • Sachsen-Anhalt: 10 Tage 
  • Schleswig-Holstein: 8 Tage 
  • Thüringen: 5 Werktage 

Es gibt auch Vorschriften, zur frühestmöglichen Beisetzung des Leichnams. In 15 Bundesländern müssen mindestens 48 Stunden verstreichen. In Thüringen darf dagegen bereits nach 24 Stunden bestattet werden, solange eine natürliche Todesursache vorliegt. Eine Mindestfrist von 48 Stunden gibt es in dem ostdeutschen Bundesland bei unnatürlichen Todesfällen.  

Regelungen im Leichenwesen: Leichenschau bzw. Obduktion  

Im Rahmen der Leichenschau kommt es unter anderem zur Feststellung des Todes. Der herbeigerufene Arzt untersucht, wann, wie und woran ein Mensch gestorben ist. Wer die Leichenschau durchführen darf, zu welchem Zeitpunkt sie erfolgen muss und wie sie durchgeführt wird, regelt das jeweils gültige Bestattungsgesetz.   

Allerdings steht im Bestattungsrecht geschrieben, dass bei jedem Todesfall mindestens eine Totenschau absolviert werden muss.  

Totenschein laut Bestattungsgesetz

Ein Arzt stellt den Totenschein im Kontext der Leichenschau aus. Das Dokument besteht aus einem vertraulichen und einem nicht vertraulichen Teil. Was in den einzelnen Seiten des Totenscheins erfasst wird, steht in den Bestattungsgesetzen der Bundesländer. Der Bestatter kann die Bestattung erst dann in die Wege leiten, wenn der Totenschein vorliegt. Das Dokument benötigen Sie außerdem, um die Sterbeurkunde zu beantragen.  

Ruhezeit  

Unter Ruhezeiten versteht man den Zeitraum, in der eine Leiche in einer Grabstätte liegt. In der Vergangenheit betrugen die Ruhezeiten zwischen 15 und 25 Jahren. Dadurch, dass immer mehr Leichen langsamer verwesen, dehnen manche Friedhöfe die Ruhezeiten teilweise auf 30 Jahre aus.  

Überführung bzw. Beförderung von Leichen  

Leichen dürfen in Deutschland nur in dafür vorgesehenen Fahrzeugen transportiert werden. Diese Aufgabe übernehmen Bestatter oder Überführungsunternehmen. Die genauen Vorschriften der Überführung finden Sie in den Bestattungsgesetzen.   

Sargpflicht

Früher galt in allen deutschen Bundesländern die Sargpflicht. Allerdings ist diese Vorschrift im Friedhofswesen mittlerweile aufgeweicht. Aktuell beharren nur noch Gesetzgeber und Bestatter in Bayern, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Sachsen darauf.  

Die restlichen Länder lassen mittlerweile im Rahmen der Bestattungspflicht auch Erdbestattungen im Leichentuch zu. Allerdings dürfen sie nur auf speziellen Grabfeldern durchgeführt werden. Bitte kontaktieren Sie einen Bestatter, falls Sie den Wunsch nach einer Bestattung im Leichentuch haben. Er erklärt genau, wo in seinem Einzugsgebiet eine Bestattung im Leichentuch erlaubt ist.  

Bestattungsarten  

In Deutschland sind derzeit nur Erdbestattungen, Urnenbestattungen, Baumbestattungen und Seebestattungen zugelassen. Sollte sich diese Tatsache ändern, werden die relevanten Regelungen in den Bestattungsgesetzen eingearbeitet. Außerdem ist im Bestattungswesen und den zugehörigen Gesetzen meistens vorgeschrieben, dass auf Gemeindefriedhöfen für jeden Verstorbenen 1 Einzelgrab zur Verfügung stehen muss. Einzelgräber werden oftmals auch als Reihengräber bezeichnet.  

Definition Totgeburt bzw. Fehlgeburt  

Auch die Definition, worum es sich bei einem sogenannten Sternenkind handelt, schreibt das Bestattungsgesetz vor. Eltern müssen ihre tot geborenen Kinder ab 500 Gramm Gewicht beisetzen. Es herrscht Bestattungspflicht. Familien dürfen Sternenkinder mit geringerem Gewicht mittlerweile ebenfalls registrieren und bestatten. Dabei bleibt es den Eltern überlassen, wie die Bestattung des Babys erfolgt.  

Als kleiner Tipp: In mancher Stadt bietet der Waldfriedhof kostenlose Baumbestattungen für die Sternenkinder an. Dann hat die Familie einen schönen Gedenkplatz in der Natur und muss keine hohe Kostenlast tragen.  

Was bedeutet die Kostentragungspflicht im Bestattungsgesetz?  

Die nächsten Verwandten müssen der Bestattungspflicht nachkommen. Aber wer bezahlt eigentlich die Kosten für Bestatter und Beerdigung?   

Die sogenannte Kostentragungspflicht ist nicht in den Bestattungsgesetzen geregelt, sondern im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Der § 1968 BGB lautet wie folgt:   

 Der Erbe trägt die Kosten der Beerdigung des Erblassers.  

Ist anstatt eines einzelnen Erbes eine Erbengemeinschaft begünstigt, dann übernimmt sie die Kosten für den Bestatter und die Besetzung. Falls der/die Erbe/n nicht über ausreichend Mittel verfügen und der Nachlass ebenfalls zu gering ist, kann eine Befreiung von der Kostentragungspflicht erwirkt werden.   

Sind die Erben befreit und müssen die Beisetzungskosten nicht übernehmen, ist derjenige verantwortlich, der als unterhaltspflichtig gegenüber dem Verstorbenen galt. Also sind dann etwa die Eltern bei verstorbenen Kindern zuständig.   

Sollte der Tod des Menschen durch einen anderen verschuldet worden sein, kann von dem Verursacher eine Kostenrückerstattung gefordert werden.   

Rechtshinweis: Bei diesem Artikel handelt es sich um einen redaktionellen Text, nicht um eine Rechtsberatung. Wir recherchieren die Inhalte gewissenhaft und dennoch schließen wir jegliche Haftung für sämtliche Angaben aus. Beachten Sie, dass sich Gesetze jederzeit ändern können. Bitte suchen Sie immer bei den zuständigen Stellen oder einem Juristen nach zuverlässigen und individuellen Auskünften. Nur so ist eine perfekte Beratung für den Einzelfall garantiert.    

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