Friedhof und Friedhofsgebühren

Friedhofsgebühren, Grabstätte Friedhof

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Die meisten Menschen wünschen sich, auf einem Friedhof bestattet zu werden. In einer Umfrage gaben 21 Prozent der Teilnehmer an, eine Beisetzungsform auf einem Friedhof zu bevorzugen, die keiner Grabpflege bedarf. Ein klassisches Sarg- oder Urnengrab wählten 14 sowie 11 Prozent. Egal für welche Beisetzung auf einem Friedhof sich die Familie schlussendlich für den Verstorbenen entscheidet, es fallen immer Friedhofsgebühren an. Wie sich diese zusammensetzen und in welcher Höhe die Kosten ausfallen, erfahren Sie in diesem Beitrag. 

Was ist ein Friedhof? 

Schon seit der Steinzeit werden Menschen bestattet. Während allerdings die Gräber aus der vorchristlichen Zeit Begriffe wie Grabfelder oder Nekropolen tragen, nennt man die heutigen Bestattungsplätze Friedhof. Alternative Bezeichnungen dafür sind Begräbnisplatz, Kirchhof, Leichen- oder Totenhof sowie Gottesacker. Der Name Friedhof stammt von dem althochdeutschen Begriff „frithof“ ab, was so viel wie eingefriedeter Bereich um ein Gotteshaus bedeutet.  

Im Mittelalter bildeten sich die Friedhöfe meistens um Kirchen herum. Allerdings verstarben durch den Ausbruch der Pest und anderer Krankheiten sehr viele Menschen. Aufgrund des entstehenden Platzproblems und der Angst vor einer Krankheitsübertragung durch die Leichen legte man immer mehr Friedhöfe außerhalb der Stadtmauern an. So entwickelten sich die ersten Zentralfriedhöfe. 

Die Beisetzung auf einem Friedhof umfasst in der Regel auch eine religiöse oder weltliche Zeremonie. Neben der Bestattung dienen Friedhöfe auch als ein Ort des Gedenkens. Nach dem Todesfall besuchen einige Angehörige das Grab regelmäßig. Sie fühlen sich dort mit dem Verstorbenen verbunden. Ein Ort der Trauer hilft bei der Verarbeitung des Schmerzes. Auf dem Friedhof bietet sich außerdem die Gelegenheit, Menschen mit ähnlichem Schicksal kennenzulernen. Sie können einander in ihrer Trauerverarbeitung unterstützen. Insbesondere an Feiertagen wie Allerheiligen oder Allerseelen wird sich am Grab des Verstorbenen versammelt. 

In Deutschland herrscht Friedhofspflicht, wodurch die Beisetzung eines Verstorbenen nur auf einem Friedhof erlaubt ist. Einzige Ausnahme bildet aktuell das Bundesland Bremen. Dort darf die Asche nach dem Verbrennen im Krematorium auch von der Familie mit nach Hause genommen werden. 

Friedhofsarten in Deutschland 

Es existieren mittlerweile nach wie vor die Zentralfriedhöfe. Zudem gibt es in Gegenden auf dem Land die beschaulichen Dorffriedhöfe. Weitläufige Friedhöfe mit großem Baumbestand werden auch als Parkfriedhof bezeichnet. Eine relativ neue Bestattungsart ist die Baumbestattung, die in einem sogenannten Bestattungswald stattfindet.  

Muslimische Friedhofsabschnitte 

Im Kontext der Bestattungen geben die Religionen dieser Welt unterschiedliche Vorschriften vor. Eine muslimische Beisetzung erfolgt unter anderem im Leichentuch und nicht im Sarg. Überdies muss der Grabstein in Richtung Mekka stehen. Mittlerweile erlauben verschiedene Bundesländer eine Bestattung nach islamischem Recht. Dazu wird auf den entsprechenden Friedhöfen ein spezielles Gräberfeld freigegeben. 

Jüdische Friedhofsabschnitte 

Der jüdische Glaube verlangt, dass die Toten ihre Totenruhe strikt einhalten. Sie werden nicht nach Ablauf der Ruhezeit aus den Gräbern genommen, wie es ansonsten hierzulande üblich ist. Besondere Friedhofsabschnitte für die Angehörigen des jüdischen Glaubens ermöglichen eine angemessene Bestattung auch in Deutschland. 

Definition von Friedhofsgebühren 

In allen Bundesländern außer Bremen werden die Verstorbenen zwingend auf Friedhöfen bestattet. Für die dafür notwendige Grabstelle fallen die Friedhofsgebühren an. In der Regel werden diese von den Hinterbliebenen entrichtet. 

Wie setzen sich Friedhofsgebühren zusammen? 

Die Friedhofsgebühren bestehen aus zwei Faktoren: 

  • Grabnutzungsgebühren 
  • Beisetzungsgebühren 

Die Gebühren werden von der zuständigen Friedhofsverwaltung festgesetzt. Sie können in den Gebührensatzungen der jeweiligen Friedhofsträger eingesehen werden.  

Grabnutzungsgebühren als Teil der Friedhofsgebühren 

Damit ein Verstorbener bestattet werden kann, müssen die Hinterbliebenen zuvor eine Grabstelle auf dem Friedhof erwerben. Egal, ob es sich bei der Grabart um ein Sarg- oder Urnengrab handelt, die Grabnutzungsgebühren fallen auf jeden Fall dafür an. Mit der Entrichtung der Gebühren wird das Grab inklusive Nutzungsrecht für die vorgeschriebene Nutzungsdauer überlassen.  

Die Nutzungsdauer ist die Zeitspanne der Ruhezeit. Je nach Grabart beträgt sie zwischen 15 und 25 Jahren, im Schnitt also 20 Jahre.  

Die Ruhezeiten hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie: 

  • Grabart 
  • Bodenbeschaffenheit des Friedhofs 
  • Alter/Größe der verstorbenen Person 
  • Auslastung des Friedhofs 

Die Höhe der Grabnutzungsgebühren der Friedhöfe steht und fällt also unter anderem mit den Bestattungsarten.  

Die Stiftung Warentest bietet eine Auflistung der Durchschnittskosten an: 

  • Erdwahlgrab: 400 bis 3.500 EUR 
  • Erdgemeinschaftsgrab inkl. Pflege: 800 bis 3.500 EUR 
  • Urnenreihengrab: 200 bis 1.600 EUR 
  • Urnenwahlgrab: 200 bis 2.400 EUR 
  • Urnengemeinschaftsgrab inkl. Pflege: 500 bis 2.500 EUR 

Die Ruhezeiten bei Urnengräbern sind manchmal kürzer. Allerdings legt die zuständige Friedhofsverwaltung die Regelungen fest. Während bei einem Erdgrab die Ruhezeit zwischen 20 und 30 Jahren beträgt, kann ein Urnengrab auch nur für 10 Jahre belegt sein.  

Übersicht über die Ruhezeiten von Urnen in verschiedenen deutschen Städten: 

  • Berlin: 20 Jahre für Sarg- und Urnengräber 
  • Bielefeld: 20 Jahre bei Urnen und 30 Jahre bei Särgen 
  • Hamburg: 25 Jahre sowohl Sarg- als auch Urnengrab 
  • München: teilweise nur 10 Jahre für Sarg- und Urnengräbern 

Beisetzungsgebühren als zweiter Teil der Friedhofsgebühren 

Die Beisetzungsgebühren fallen für verschiedene Tätigkeiten im Kontext der Bestattungen an.  

  • Öffnen der Grabstelle 
  • Auskleiden des Grabes mit Matten oder Grün 
  • Schließen der Grabstelle  
  • Einebnen des Grabes  

Zusätzliche Friedhofsgebühren 

Je nach Gemeinde fallen noch weitere Kosten an. An manchem Ort werden Gebühren für die notwendige Infrastruktur fällig. Eine andere Stadt verlangt unter Umständen Geld für den Verwaltungsakt, der beispielsweise durch die Anmeldung der Trauerfeier oder die Genehmigung der Grabstelle anfallen. Über die Preise können der Bestatter Auskunft geben.  

Wer bezahlt die Friedhofsgebühren? 

Im Grunde begleicht der Verstorbene selbst die anfallenden Kosten für seine Beisetzung. Da er nach dem Ableben aber keine Rechnung mehr überweisen kann, werden die Beisetzungsgebühren sowie die Grabnutzungsgebühren von dem Erbe bezahlt. In Deutschland existieren gesetzliche Regelungen, die genau festlegen, wer die Bestattungskosten übernimmt. Die Kostentragungspflicht für die Friedhofsgebühren liegt bei den Erben.  

Kostenvergleich verschiedener Gräber nach Bundesland 

Eine interessante Untersuchung von Bestatungen.de aus dem Jahr 2015 beschäftigte sich mit den unterschiedlichen Friedhofsgebühren in Deutschland. Der Vergleich ist spannend und regt zu einigen Überlegungen an. 

Als Basis der Umfrage wurden Wahlgräber mit einer Nutzungsdauer von 20 Jahren angesetzt. Außerdem sind bei den Preisen sowohl die Grabnutzungs- als auch die Beisetzungsgebühren sowie mögliche Verwaltungskosten inklusive. 

Ergebnisse der Bestattungen.de-Umfrage von 02/15: 

  • Berlin: Sarg: 857 EUR/ Urne: 669 EUR 
  • Bielefeld: Sarg: 2.383 EUR/ Urne: 1.382 EUR 
  • Bochum: Sarg: 2.970 EUR/ Urne: 1.920 EUR 
  • Bonn: Sarg: 2.876,67 EUR/ Urne: 1.993,99 EUR 
  • Bremen: Sarg: 2.653 EUR/ Urne: 1.470 EUR 
  • Dortmund: Sarg: 3.220 EUR/ Urne: 2.450 EUR 
  • Dresden: Sarg: 1.301,4 EUR/ Urne: 688,78 EUR 
  • Duisburg: Sarg: 1.903 EUR/ Urne: 1.428 EUR 
  • Düsseldorf: Sarg: 2.372,14 EUR/ Urne: 1.703,67 EUR 
  • Essen: Sarg: 2.334 EUR/ Urne: 1.385 EUR 
  • Frankfurt am Main: Sarg: 2.659 EUR/ Urne: 2.052 EUR 
  • Hamburg: Sarg: 1.935 EUR/ Urne: 1.180 EUR 
  • Hannover: Sarg: 2.674 EUR/ Urne: 1.513 EUR 
  • Köln: Sarg: 2.720 EUR/ Urne: 2.254 EUR 
  • Leipzig: Sarg: 1.604 EUR/ Urne: 1.076 EUR 
  • München: Sarg: 1.693 EUR/ Urne: 800 EUR 
  • Münster: Sarg: 2.292 EUR/ Urne: 1.516 EUR 
  • Nürnberg: Sarg: 1.770 EUR/ Urne: 685 EUR 
  • Stuttgart: Sarg: 3.062 EUR/ Urne: 2.015 EUR 
  • Wuppertal: Sarg: 2.087 EUR/ Urne: 1.070 EUR 

Die Umfrage verdeutlicht zum einen, dass die Preise von Urnengräbern günstiger sind. Zum anderen sind aber auch deutliche Unterschiede bei den Gebühren der verschiedenen Städte sichtbar. Während Friedhofsgebühren für Urnen in Berlin etwa 669 EUR betragen, belaufen sie sich in Dortmund auf rund 2.500 EUR. Da liegt es nahe, dass sich Angehörige überlegen, die Verstorbenen auswärts beizusetzen, wenn dort die Bestattungskosten wesentlich geringer sind als in der näheren Umgebung.  

Grab in einer anderen Stadt 

Wer sich wegen der Friedhofsgebühren oder aus anderweitigen Gründen für eine Grabstelle an einem anderen Ort als dem Wohnsitz interessiert, der sollte die jeweiligen Friedhofsträger, Bestatter oder die zuständige Friedhofsverwaltung kontaktieren. Denn die Friedhöfe dürfen in den Friedhofssatzungen festlegen, ob sie ortsfremde Personen überhaupt auf ihrem Gelände eine Grabstelle offerieren oder nicht.  

Wenn die Regelungen vorsehen, dass Auswärtige eine Grabstelle bekommen dürfen, dann ist eventuell eine zusätzliche Gebühr zu entrichten.  

Falls aus Kostengründen ein Friedhof an einem anderen Ort in Erwägung gezogen wird, sollten auch die weiteren Ausgaben zusätzlich zu den Friedhofsgebühren betrachtet werden. Wer Verstorbene regelmäßig auf dem Friedhof besuchen möchte, der hat höhere Kosten für die Anreise, sollte das Grab weit entfernt liegen.  

Hinterbliebene denken am besten auch an den Wunsch des Verstorbenen sowie der Freunde und Bekannten. Viele Menschen wollen gerne in der Gemeinde beigesetzt werden, in der sie gewohnt haben. Auch die Angehörigen und Wegbegleiter leben dann häufig in der Nähe und können nach dem Trauerfall die Grabstätte einfacher besuchen.  

Vergleich von Grab- und Friedhofsgebühren 

Die Grabkosten unterscheiden sich nicht nur nach Art der Bestattung. Auch die Art der Grabstätten spielt eine Rolle.  

So veröffentlichte die Stiftung Warentest im Oktober 2016 das Magazin Bestattung Spezial, worin unter anderem Folgendes untersucht wurde: 

Welchen Anteil haben die Friedhofsgebühren an den gesamten Bestattungskosten bei preiswerten, mittleren und teuren Bestattungen.  

Folgende Durchschnittspreise wurden ermittelt: 

  • Günstiges Reihengrab: 1.085 EUR (Feuerbestattung nach Einäscherung), 1.680 EUR (Erdbestattung) 
  • Mittel teures Reihengrab: 1.735 EUR (Bestattung nach Krematorium), 2.350 EUR (Begräbnis im Sarg) 
  • Teures Wahlgrab: 3.095 EUR (Bestattung nach Verbrennung), 4.100 EUR (Erdbestattung) 

Die gesamten Beerdigungskosten belaufen sich im Durchschnitt auf eine Höhe von 6.000 EUR, die Friedhofsgebühren stellen lediglich einen Teil davon dar.  

Finanzierung der Friedhofsgebühren 

Ein Trauerfall ist in der Regel nicht nur mit großem Schmerz über den Verlust eines geliebten Menschen verbunden, sondern auch mit hohen Kosten. Die Friedhofsgebühren sind davon lediglich ein Teil. Hinterbliebene sind dafür verantwortlich, dass der Verstorbene beigesetzt wird. Die Gebühren dafür werden vom Erbe bestritten.  

Manchmal steht nach dem Todesfall allerdings nicht genug Geld aus dem Nachlass zur Verfügung, um die Friedhofsgebühren sowie alle anderen Kosten zu tragen. Dann muss der Erbe etwa die Einäscherung im Krematorium, die Trauerhalle und eventuell die Kirche bezahlen. Er hat keine Wahl, sondern ist verpflichtet, die Friedhofsgebühren in voller Höhe aus seinem Privatvermögen entrichten.  

Spartipps: Grabnutzungsgebühren und Bestattungsgebühren 

In diesem Beitrag wird deutlich, dass die Friedhofsgebühren sehr hoch ausfallen können. Verschiedene Faktoren wie die Art des Grabes und der Standort des Friedhofs können die Gebühren beeinflussen. Wer die Kosten möglichst niedrig halten möchte, der sollte aus diesem Grund alle möglichen Leistungen und Friedhofsgebühren überprüfen, bevor er sich auf eine Bestattungsart und einen Ort festlegt.  

Zur Auskunft der genauen Preise können unter anderem die Friedhofssatzungen der verschiedenen Friedhöfe herangezogen werden. Einen guten Überblick haben auch die regionalen Bestatter, die ebenfalls hilfreiche Informationen zu Kosten und Leistungen einer Bestattung liefern können.  

Auch wir möchten Ihnen gerne den ein oder anderen Tipp zum Sparpotenzial bei den Friedhofsgebühren mit an die Hand geben. 

Friedhofsgebühren einfach vergleichen 

Die Verbraucherinitiative Bestattungskultur Aeternitas e. V. bietet auf der Webseite eine umfangreiche Datenbank mit den Gebühren von verschiedenen deutschen Friedhöfen bzw. Städten und Gemeinden an. Es sind rund 1.000 Standorte abrufbar. Die Datenbank wird regelmäßig aktualisiert. Der Vergleich kann sich lohnen! 

Bestattungsplaner zum Vergleich der Kosten 

Verschiedene Bestatter bieten auf ihren Webseiten sogenannte Online-Bestattungsplaner an. Idealerweise erkundigte sich der Verstorbene bereits zu Lebzeiten und organisierte seinen Trauerfall. Mit einer Bestattungsvorsorge werden nicht nur die Bestattungskosten gedeckt, sondern auch die Beisetzung nach den eigenen Vorstellungen festgelegt. Das erleichtert den Angehörigen die Zeit nach dem Trauerfall. Online-Bestattungsplaner werben damit, dass die Angebote im Durchschnitt 31 Prozent günstiger sind als von dem Bestatter aus der Umgebung.  

Eine günstige Grabart wählen 

Am höchsten sind die Kosten auf den Friedhöfen für eine klassische Erdbestattung im Sarg. Sparen können die Angehörigen, wenn sie ein Erdreihengrab anstatt eines Erdwahlgrabes nehmen. Die Grabkosten für ein Urnengrab fallen günstiger aus. Auch hierbei ist eine Bestattung im Wahlgrab teurer als im Reihengrab.  

Wald- oder Seebestattungen nutzen 

Bei einer Wald- oder Seebestattung fallen die Kosten normalerweise geringer aus. Das liegt unter anderem daran, dass kein Grab auf einem Friedhof notwendig wird und außerdem die Grabpflege entfällt.  

Die Gebühren für eine Seebestattung fangen bei circa 660 EUR an. Dieser Preis beinhaltet die Einäscherung, den Versand der Aschekapsel sowie die unbegleitete Beisetzung.  

Bei einer Waldbestattung müssen die Hinterbliebenen mit mindestens 1.065 EUR rechnen. Dieser Preis ist inklusive Einäscherung und Versand der Aschekapsel, Basisplatz und Beisetzung.  

FAQ zu Friedhofsgebühren 

Wie lange kauft man ein Grab? 

Das Nutzungsrecht des Grabes schließen Sie für die komplette Ruhezeit ab. Wie lange die Ruhezeit dauert, hängt von den Friedhöfen ab.  

Wie werden Friedhofsgebühren berechnet? 

Die Friedhofsgebühren setzen sich aus den Grabnutzungsgebühren sowie den Beisetzungsgebühren zusammen. Eventuell kommen noch Leistungen der Gemeinde dazu. Der Bestatter kann Ihnen die genauen Preise mitteilen.  

Wie viel Euro kostet ein Grab? 

Ein Erdgrab für Särge kostet in Berlin ab 857 EUR. Im Vergleich belaufen sich die Grabkosten in Stuttgart auf über 3.000 EUR. Die Gebühren für das Nutzungsrecht des Grabes hängen stark von der Region ab.  

Was kostet ein Grab nach 20 Jahren? 

Nach 20 Jahren läuft im Schnitt die Ruhezeit aus und das Grab wird eingeebnet. Wenn die Familie erneut einen Vertrag über das Nutzungsrecht schließen wollen und damit die Nutzungsdauer verlängern, dann gelten die jeweiligen Gebühren laut der Friedhofssatzung. 

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